05.07.2018 Aufrufe

Gesundheitswegweiser Bochum 2. Auflage

In unserem regionalen Magazin erhalten die Leser ausführliche Informationen zu den Themen “Gesundheit”, “Senioren”, “Pflege” und “Vorsorge”. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Krankheit “Parkinson”.

In unserem regionalen Magazin erhalten die Leser ausführliche Informationen zu den Themen “Gesundheit”, “Senioren”, “Pflege” und “Vorsorge”. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Krankheit “Parkinson”.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Pflege<br />

Pflege und Hilfe<br />

42<br />

Hilfen im Alltag<br />

Ambulante Dienste<br />

Ambulante Pflegedienste (Sozialstationen<br />

der Wohlfahrtsverbände und private<br />

Pflegedienste) leisten medizinische Behandlungspflege<br />

nach Verordnung des<br />

Arztes, häusliche Krankenpflege und<br />

Pflege bei Pflegebedürftigkeit.<br />

Die ambulanten Pflegedienste ermöglichen<br />

es vielen alten, kranken und pflegebedürftigen<br />

Menschen, solange wie<br />

möglich in ihrer Wohnung und in der gewohnten<br />

Umgebung zu leben.<br />

Die Kosten der medizinischen Behandlungs-<br />

und Krankenpflege trägt in der<br />

Regel die Krankenkasse.<br />

Bei Pflegebedürftigkeit werden die Kosten<br />

für die Pflegeleistungen der ambulanten<br />

Dienste teilweise oder ganz von<br />

der Pflegeversicherung getragen.Erkundigen<br />

Sie sich bei Ihrer Kranken- oder<br />

Pflegekasse, welche Leistungen der<br />

ambulanten Pflegedienste übernommen<br />

werden oder wenden Sie sich an die Seniorenberatungsstellen.<br />

Viele der ambulanten Pflegedienste bieten<br />

auch eine Reihe von Hilfen im nichtpflegerischen<br />

Bereich an, die Ihnen eine<br />

selbstständige Lebensführung in der eigenen<br />

Wohnung erleichtern.Dazu gehören<br />

zum Beispiel Begleitung bei Arzt- und<br />

Behördengängen, Einkaufen, Putzen<br />

und sonstige Hilfen im Haushalt.<br />

Ob und wie Sie diese Angebote der Pflegedienste<br />

in Anspruch nehmen können<br />

und was es kostet, erfahren Sie bei den<br />

jeweiligen Sozialstationen und privaten<br />

ambulanten Diensten.<br />

Pflegeversicherung<br />

Die Pflegeversicherung wurde als weiterer<br />

Zweig in das Sozialversicherungs-<br />

System der Bundesrepublik Deutschland<br />

eingeführt, weil sich durch die Veränderung<br />

traditioneller familienorientierter<br />

Lebensstrukturen ein Defizit in der Versorgung<br />

älterer, pflegebedürftiger Menschen<br />

ergeben hatte. Zunehmend waren<br />

Menschen im Alter und im Falle ihrer<br />

Pflegebedürftigkeit auf Hilfe von außen<br />

angewiesen, die sie aus eigenen Mitteln<br />

nicht mehr finanzieren konnten.<br />

Leistungen der Pflegeversicherung werden<br />

grundsätzlich im Einzelfall nach<br />

einem festzustellenden „Grad der Pflegebedürftigkeit“<br />

gewährt. Es erfolgt entweder<br />

in Form einer Zahlung eines Pflegegeldes<br />

für ehrenamtliche Pflege oder<br />

es können Pflegekosten bei professioneller<br />

ambulanter oder (teil-) stationärer<br />

Pflege übernommen werden.<br />

Daneben können ergänzend Kosten für<br />

Pflege-Hilfsmittel oder das Wohnumfeld<br />

verbessernde Maßnahmen übernommen<br />

werden. Weiterhin werden Leistungen<br />

an ehrenamtlich Pflegende erbracht.<br />

Die Kosten werden jeweils im Rahmen<br />

von Höchstsätzen ersetzt, anders als bei<br />

der Krankenversicherung, die nur medizinisch<br />

notwendige Behandlungen regelmäßig<br />

voll abdeckt.<br />

Antragstellung<br />

Leistungen der Pflegeversicherung werden<br />

grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.<br />

Antragsberechtigt ist die jeweils<br />

versicherte Person. Der Antragsteller<br />

kann aber auch durch eine andere Person<br />

(Bevollmächtigte oder Beistände),<br />

Betreuer vertreten werden, wenn dies zu<br />

ihrem Betreuungsbereich gehört.<br />

Von der Pflegekasse ist innerhalb von<br />

fünf Wochen ab Antragseingang über<br />

den Antrag zu entscheiden und ein<br />

schriftlicher Bescheid zu erteilen. Wird<br />

diese Frist überschritten und hat die Pflegekasse<br />

die Verzögerung zu vertreten,<br />

muss sie für jede begonnene Woche<br />

der Fristüberschreitung unverzüglich 70<br />

Euro an den Antragsteller zahlen.<br />

Leistungen beim Erstantrag werden nicht<br />

rückwirkend erbracht. Bei Erhöhung der<br />

Pflegebedürftigkeit während des Leistungsbezuges<br />

gilt dagegen, dass höhere<br />

Leistungen evtl. rückwirkend ab dem<br />

Zeitpunkt gewährt werden, ab dem die<br />

höhere Pflegestufe vorgelegen hat. Sollte<br />

sich die Pflegebedürftigkeit verringern<br />

(z.B. durch eine Tiefenhirnstimulation)<br />

treten die geringeren Leistungen oder<br />

ein möglicher Wegfall der Leistungen<br />

nur dann rückwirkend ein, wenn der Pflegebedürftige<br />

dies wusste oder wegen<br />

grober Fahrlässigkeit nicht wusste, dass<br />

sein Anspruch ganz oder teilweise weggefallen<br />

ist.<br />

Soweit Leistungen evtl. nur befristet bewilligt<br />

werden, muss vor Ablauf der Frist<br />

ein neuer Antrag gestellt werden. Hierauf<br />

muss die Krankenkasse hinweisen. Ein<br />

verspätet gestellter Antrag wirkt dann wie<br />

ein neugestellter Antrag.<br />

Pflegegutachten<br />

Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen,<br />

wird von der Kasse der Medizinische<br />

Dienst informiert oder von<br />

anderen unabhängigen Gutachtern ein<br />

Gutachten angefertigt. Ziel ist es, die<br />

Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand<br />

festzustellen. Soweit unabhängige<br />

Gutachter mit der Prüfung beauftragt<br />

werden, sind den Antragstellenden in<br />

der Regel drei Gutachter zur Auswahl zu<br />

benennen. Regelmäßig wird die Begutachtung<br />

im häuslichen Wohnbereich des<br />

Antragstellers durchgeführt.<br />

Bei einer eindeutigen Aktenlage kann die<br />

Einstufung in eine Pflegestufe aber auch<br />

nach Aktenlage vorgenommen werden.<br />

Wichtig ist, der Antragsteller hat in allen<br />

Fällen ein Recht darauf, dass ihm mit<br />

dem Bescheid das Gutachten übermittelt<br />

wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!