RDT 2/2006 - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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Ein neues Buch gibt umfassenden<br />
Einblick in die<br />
Problematik des sexuellen<br />
Tiermissbrauchs<br />
Birgit Schrö<strong>der</strong> (HG):<br />
“Verschwiegenes Tierleid”<br />
Schrö<strong>der</strong> Verlag,<br />
Windhagen <strong>2006</strong>,<br />
328 Seiten,<br />
24,80 Euro<br />
Der brutale Abschuss von Kater Taran<br />
durch einen Jäger ist kein Einzelfall.<br />
Schätzungen zufolge werden jedes Jahr<br />
500.000 Katzen von Jägern erschossen<br />
o<strong>der</strong> in Fallen gefangen und totgeschlagen.<br />
Während die Abschüsse<br />
jagdbarer <strong>Tiere</strong> akribisch genau und<br />
bundesweit in den Streckenlisten <strong>der</strong><br />
Jagdverbände aufgeführt werden, existieren,<br />
mit Ausnahme von einigen wenigen<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong>n, keine offiziellen<br />
Statistiken zum Haustierabschuss. Und<br />
das aus gutem Grund: Rund 10 % <strong>der</strong><br />
von Jägern jährlich getöteten <strong>Tiere</strong> sind<br />
Haustiere. Hätte die Öffentlichkeit<br />
Kenntnis von dieser Tatsache, die ohnehin<br />
geringe Akzeptanz <strong>der</strong> Jagd in<br />
<strong>der</strong> B<strong>ev</strong>ölkerung würde noch rasanter<br />
sinken. Gerade aus diesem Grund<br />
empfiehlt die einschlägige Jagdliteratur<br />
dem Jägersmann, getötete Katzen<br />
kurzerhand verschwinden zu lassen.<br />
Astrid Krämer und Nicole Hallek sind<br />
Sprecherinnen <strong>der</strong> seit 1986 bestehenden<br />
"Initiative jagdgefährdeter Haustiere"<br />
(IJH) und werden fast täglich mit<br />
Fällen konfrontiert, bei denen Haustiere<br />
durch Jäger verletzt o<strong>der</strong> getötet<br />
wurden.<br />
RdT: Welches waren die drastischsten<br />
Fälle in ihrer langjährigen Praxis?<br />
Astrid Krämer: Ein beson<strong>der</strong>s dramatischer<br />
Fall ereignete sich 2004 in<br />
Bayern. Hier erschoss ein Jäger eine<br />
Rottweilerhündin, die etwa 35 Meter<br />
vor ihrer Besitzerin lief. Die Frau erlitt<br />
Nach § 29 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16. März<br />
2001 sind die Jagdschutzberechtigten in ihrem Jagdbezirk befugt, wil<strong>der</strong>nde<br />
Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden,<br />
zu töten. In den Ausführungsbestimmungen zum Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Jagdgesetz (AB-NJagdG) vom 1. Februar 2005 werden die Vorschriften des §<br />
29 NjagdG nicht näher erläutert. Bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes<br />
gelten demnach das "Wil<strong>der</strong>n" und das Überschreiten <strong>der</strong> 300-Meter-Zone als<br />
Abschussvoraussetzung.<br />
einen Schock, nachdem <strong>der</strong> Hund in ihren<br />
Armen starb. In Bayern passierte<br />
letztes Jahr etwas Ähnliches: Eine zehnjährige<br />
Setterhündin, die altersbedingt<br />
nicht mehr so schnell laufen konnte,<br />
wurde wenige Meter hinter ihrem joggenden<br />
Besitzer erschossen. Kater<br />
Möhrli kam 50 Meter entfernt vom<br />
Garten seines Frauchens durch einen<br />
Jäger ums Leben.<br />
Zuvor war die Besitzerin Frau Hallek<br />
von <strong>der</strong> Initiative jagdgefährdeter<br />
Haustiere mit ihren Hunden und Katzen<br />
spazieren gegangen. Der Jäger beobachtete<br />
dies und wartete ab, bis sie im<br />
Haus war, b<strong>ev</strong>or er abdrückte.<br />
Lei<strong>der</strong> werden die Jäger nur selten zur<br />
Rechenschaft gezogen, weil es in vielen<br />
Fällen erst gar nicht zur Anzeigeerstattung<br />
kommt. Vielfach gelingt es den<br />
Jägern, sich "freizukaufen" o<strong>der</strong> sie setzen<br />
die Tierhalter unter Druck.<br />
D AS L ETZTE<br />
TARAN VON SCHROTKUGELN GETÖTET<br />
STRAFANZEIGE GEGEN JÄGER<br />
Am Abend des 8. Mai <strong>2006</strong> wurde <strong>der</strong> Kater Taran von<br />
einem Jäger erschossen. Das Tier befand sich in einer<br />
Entfernung von 205 Meter vom Haus seiner Besitzerin,<br />
also innerhalb <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen geltenden 300 Meter-Schutzzone.<br />
Als die schockierte Halterin den Katzenmör<strong>der</strong><br />
zur Rede stellte, lag <strong>der</strong> von Schrotkugeln<br />
zerfetzte Taran wenige Meter von <strong>der</strong> Straße entfernt.<br />
Die Katzenhalterin erstattete Strafanzeige <strong>gegen</strong> den<br />
Jäger. Im August wäre Taran 10 Jahre alt geworden.<br />
RdT: Was raten Sie betroffenen Haustierbesitzern?<br />
Astrid Krämer: Die IJH hat hierzu<br />
ein Merkblatt erarbeitet. Betroffene<br />
Haustierbesitzer sollten folgendes beachten:<br />
� Die Stelle, an <strong>der</strong> das verletzte o<strong>der</strong><br />
getötete Tier gefunden wurde, sollte gekennzeichnet<br />
(Fotos, Video, Tatort-Skizze)<br />
und Zeugen hinzugezogen werden.<br />
� Verletzte <strong>Tiere</strong> umgehend zum Tierarzt<br />
bringen. Zur Beweissicherung sollte<br />
<strong>der</strong> Tierarzt ein Gutachten erstellen<br />
(auch Röntgenaufnahmen). Bei toten<br />
<strong>Tiere</strong>n erfolgt dies am besten über ein<br />
Institut für Veterinärpathologie,<br />
� Schriftliche Strafanzeige bei <strong>der</strong> Polizei<br />
o<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft erstatten<br />
und einen Rechtsanwalt einschalten,<br />
� Nach erfolgter und bestätigter<br />
Strafanzeige können die Medien informiert<br />
werden.<br />
� Geben Sie niemals Beweismittel<br />
(Originale) aus <strong>der</strong> Hand.<br />
� Das verletzte o<strong>der</strong> getötete Tier ist<br />
Eigentum des Haustierhalters und muss<br />
diesem auf Verlangen ausgehändigt<br />
werden.<br />
Mehr Infos unter www.ijh.de<br />
Text: Mike Ruckelshaus, Foto: IJH<br />
Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
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