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RDT 2/2006 - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

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Ein neues Buch gibt umfassenden<br />

Einblick in die<br />

Problematik des sexuellen<br />

Tiermissbrauchs<br />

Birgit Schrö<strong>der</strong> (HG):<br />

“Verschwiegenes Tierleid”<br />

Schrö<strong>der</strong> Verlag,<br />

Windhagen <strong>2006</strong>,<br />

328 Seiten,<br />

24,80 Euro<br />

Der brutale Abschuss von Kater Taran<br />

durch einen Jäger ist kein Einzelfall.<br />

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr<br />

500.000 Katzen von Jägern erschossen<br />

o<strong>der</strong> in Fallen gefangen und totgeschlagen.<br />

Während die Abschüsse<br />

jagdbarer <strong>Tiere</strong> akribisch genau und<br />

bundesweit in den Streckenlisten <strong>der</strong><br />

Jagdverbände aufgeführt werden, existieren,<br />

mit Ausnahme von einigen wenigen<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong>der</strong>n, keine offiziellen<br />

Statistiken zum Haustierabschuss. Und<br />

das aus gutem Grund: Rund 10 % <strong>der</strong><br />

von Jägern jährlich getöteten <strong>Tiere</strong> sind<br />

Haustiere. Hätte die Öffentlichkeit<br />

Kenntnis von dieser Tatsache, die ohnehin<br />

geringe Akzeptanz <strong>der</strong> Jagd in<br />

<strong>der</strong> B<strong>ev</strong>ölkerung würde noch rasanter<br />

sinken. Gerade aus diesem Grund<br />

empfiehlt die einschlägige Jagdliteratur<br />

dem Jägersmann, getötete Katzen<br />

kurzerhand verschwinden zu lassen.<br />

Astrid Krämer und Nicole Hallek sind<br />

Sprecherinnen <strong>der</strong> seit 1986 bestehenden<br />

"Initiative jagdgefährdeter Haustiere"<br />

(IJH) und werden fast täglich mit<br />

Fällen konfrontiert, bei denen Haustiere<br />

durch Jäger verletzt o<strong>der</strong> getötet<br />

wurden.<br />

RdT: Welches waren die drastischsten<br />

Fälle in ihrer langjährigen Praxis?<br />

Astrid Krämer: Ein beson<strong>der</strong>s dramatischer<br />

Fall ereignete sich 2004 in<br />

Bayern. Hier erschoss ein Jäger eine<br />

Rottweilerhündin, die etwa 35 Meter<br />

vor ihrer Besitzerin lief. Die Frau erlitt<br />

Nach § 29 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16. März<br />

2001 sind die Jagdschutzberechtigten in ihrem Jagdbezirk befugt, wil<strong>der</strong>nde<br />

Hauskatzen, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden,<br />

zu töten. In den Ausführungsbestimmungen zum Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Jagdgesetz (AB-NJagdG) vom 1. Februar 2005 werden die Vorschriften des §<br />

29 NjagdG nicht näher erläutert. Bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes<br />

gelten demnach das "Wil<strong>der</strong>n" und das Überschreiten <strong>der</strong> 300-Meter-Zone als<br />

Abschussvoraussetzung.<br />

einen Schock, nachdem <strong>der</strong> Hund in ihren<br />

Armen starb. In Bayern passierte<br />

letztes Jahr etwas Ähnliches: Eine zehnjährige<br />

Setterhündin, die altersbedingt<br />

nicht mehr so schnell laufen konnte,<br />

wurde wenige Meter hinter ihrem joggenden<br />

Besitzer erschossen. Kater<br />

Möhrli kam 50 Meter entfernt vom<br />

Garten seines Frauchens durch einen<br />

Jäger ums Leben.<br />

Zuvor war die Besitzerin Frau Hallek<br />

von <strong>der</strong> Initiative jagdgefährdeter<br />

Haustiere mit ihren Hunden und Katzen<br />

spazieren gegangen. Der Jäger beobachtete<br />

dies und wartete ab, bis sie im<br />

Haus war, b<strong>ev</strong>or er abdrückte.<br />

Lei<strong>der</strong> werden die Jäger nur selten zur<br />

Rechenschaft gezogen, weil es in vielen<br />

Fällen erst gar nicht zur Anzeigeerstattung<br />

kommt. Vielfach gelingt es den<br />

Jägern, sich "freizukaufen" o<strong>der</strong> sie setzen<br />

die Tierhalter unter Druck.<br />

D AS L ETZTE<br />

TARAN VON SCHROTKUGELN GETÖTET<br />

STRAFANZEIGE GEGEN JÄGER<br />

Am Abend des 8. Mai <strong>2006</strong> wurde <strong>der</strong> Kater Taran von<br />

einem Jäger erschossen. Das Tier befand sich in einer<br />

Entfernung von 205 Meter vom Haus seiner Besitzerin,<br />

also innerhalb <strong>der</strong> in Nie<strong>der</strong>sachsen geltenden 300 Meter-Schutzzone.<br />

Als die schockierte Halterin den Katzenmör<strong>der</strong><br />

zur Rede stellte, lag <strong>der</strong> von Schrotkugeln<br />

zerfetzte Taran wenige Meter von <strong>der</strong> Straße entfernt.<br />

Die Katzenhalterin erstattete Strafanzeige <strong>gegen</strong> den<br />

Jäger. Im August wäre Taran 10 Jahre alt geworden.<br />

RdT: Was raten Sie betroffenen Haustierbesitzern?<br />

Astrid Krämer: Die IJH hat hierzu<br />

ein Merkblatt erarbeitet. Betroffene<br />

Haustierbesitzer sollten folgendes beachten:<br />

� Die Stelle, an <strong>der</strong> das verletzte o<strong>der</strong><br />

getötete Tier gefunden wurde, sollte gekennzeichnet<br />

(Fotos, Video, Tatort-Skizze)<br />

und Zeugen hinzugezogen werden.<br />

� Verletzte <strong>Tiere</strong> umgehend zum Tierarzt<br />

bringen. Zur Beweissicherung sollte<br />

<strong>der</strong> Tierarzt ein Gutachten erstellen<br />

(auch Röntgenaufnahmen). Bei toten<br />

<strong>Tiere</strong>n erfolgt dies am besten über ein<br />

Institut für Veterinärpathologie,<br />

� Schriftliche Strafanzeige bei <strong>der</strong> Polizei<br />

o<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft erstatten<br />

und einen Rechtsanwalt einschalten,<br />

� Nach erfolgter und bestätigter<br />

Strafanzeige können die Medien informiert<br />

werden.<br />

� Geben Sie niemals Beweismittel<br />

(Originale) aus <strong>der</strong> Hand.<br />

� Das verletzte o<strong>der</strong> getötete Tier ist<br />

Eigentum des Haustierhalters und muss<br />

diesem auf Verlangen ausgehändigt<br />

werden.<br />

Mehr Infos unter www.ijh.de<br />

Text: Mike Ruckelshaus, Foto: IJH<br />

Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 2/<strong>2006</strong><br />

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