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Die umstrittenste Richtlinie<br />
in der Geschichte Europas<br />
Vorratsdatenspeicherung: Muss Deutschland mit Strafzahlungen rechnen?<br />
Mehr als zehn Jahre dauert die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung<br />
in Europa. Dazwischen wurde eine Richtlinie<br />
durch die Europäische Kommission auf den Weg gebracht,<br />
die in einer Reihe von Ländern zu Verfassungsgerichtsentscheidungen,<br />
Protesten und politischen Umsetzungsproblemen<br />
führte. Der Deutsche Bundestag hatte sich 2002, 2004<br />
und 2005 über die Fraktionsgrenzen hinweg – auch mit Stimmen<br />
von Union und SPD – gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung<br />
ausgesprochen. Als die Große Koalition 2006<br />
einer europäischen Richtlinie den Weg ebnete, formierte sich<br />
als Gegenreaktion eine starke gesellschaftliche Bewegung,<br />
sogar eine neue Partei entstand, die Piraten.<br />
Die Klage von zahlreichen Liberalen führte zwar zu einem Erfolg<br />
vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch das Bundesverfassungsgericht<br />
legte die Richtlinie nicht dem Europäischen<br />
Gerichtshof vor. Eine Überprüfung der Richtlinie am Maßstab<br />
der Europäischen Grundrechtecharta kam daher nicht zustande.<br />
Das wird sich in Kürze ändern: Der Irische High Court<br />
hat angekündigt, Klage gegen die Richtlinie einzureichen.<br />
Es ist fraglich, ob die bestehende Richtlinie mit der Grundrechte-Charta<br />
vereinbar ist. Die Richtlinie kam vor dem Inkrafttreten<br />
des Lissabonner Vertrages in Rekordtempo zustande.<br />
Sie dient dem Wortlaut nach der Binnenmarktharmonisierung.<br />
Wenn es aber nur um Binnenmarktstörungen geht,<br />
ist auch dieser Zweck mit den breiten Grundrechtseingriffen<br />
abzuwägen, die eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten<br />
nun einmal mit sich bringt. Entweder Binnenmarktordnung<br />
oder Strafverfolgung – man darf bei dieser Abwägung<br />
nicht unter der Hand die Perspektive wechseln, je<br />
nachdem, ob man sich gerade vor Gericht befindet oder in der<br />
öffentlichen Debatte. Diese Abwägung könnte sogar zur Nichtigkeit<br />
der Vorratsdatenspeicherung führen.<br />
© Bundesministerium der Justiz<br />
Leider spielt die EU-Kommission bewusst herunter, dass die<br />
bestehende Richtlinie auf europarechtlich unsicherem Funda -<br />
ment steht. Aus einem einfachen Grund: Die EU-Kommission<br />
selbst hat massive Mängel der bestehenden Richtlinie diag-<br />
>> In einem Vertrags -<br />
verletzungsverfahren<br />
muss der deutsche Steuerzahler<br />
aber erst einmal<br />
nichts befürchten.