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Die umstrittenste Richtlinie<br />

in der Geschichte Europas<br />

Vorratsdatenspeicherung: Muss Deutschland mit Strafzahlungen rechnen?<br />

Mehr als zehn Jahre dauert die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung<br />

in Europa. Dazwischen wurde eine Richtlinie<br />

durch die Europäische Kommission auf den Weg gebracht,<br />

die in einer Reihe von Ländern zu Verfassungsgerichtsentscheidungen,<br />

Protesten und politischen Umsetzungsproblemen<br />

führte. Der Deutsche Bundestag hatte sich 2002, 2004<br />

und 2005 über die Fraktionsgrenzen hinweg – auch mit Stimmen<br />

von Union und SPD – gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung<br />

ausgesprochen. Als die Große Koalition 2006<br />

einer europäischen Richtlinie den Weg ebnete, formierte sich<br />

als Gegenreaktion eine starke gesellschaftliche Bewegung,<br />

sogar eine neue Partei entstand, die Piraten.<br />

Die Klage von zahlreichen Liberalen führte zwar zu einem Erfolg<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch das Bundesverfassungsgericht<br />

legte die Richtlinie nicht dem Europäischen<br />

Gerichtshof vor. Eine Überprüfung der Richtlinie am Maßstab<br />

der Europäischen Grundrechtecharta kam daher nicht zustande.<br />

Das wird sich in Kürze ändern: Der Irische High Court<br />

hat angekündigt, Klage gegen die Richtlinie einzureichen.<br />

Es ist fraglich, ob die bestehende Richtlinie mit der Grundrechte-Charta<br />

vereinbar ist. Die Richtlinie kam vor dem Inkrafttreten<br />

des Lissabonner Vertrages in Rekordtempo zustande.<br />

Sie dient dem Wortlaut nach der Binnenmarktharmonisierung.<br />

Wenn es aber nur um Binnenmarktstörungen geht,<br />

ist auch dieser Zweck mit den breiten Grundrechtseingriffen<br />

abzuwägen, die eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten<br />

nun einmal mit sich bringt. Entweder Binnenmarktordnung<br />

oder Strafverfolgung – man darf bei dieser Abwägung<br />

nicht unter der Hand die Perspektive wechseln, je<br />

nachdem, ob man sich gerade vor Gericht befindet oder in der<br />

öffentlichen Debatte. Diese Abwägung könnte sogar zur Nichtigkeit<br />

der Vorratsdatenspeicherung führen.<br />

© Bundesministerium der Justiz<br />

Leider spielt die EU-Kommission bewusst herunter, dass die<br />

bestehende Richtlinie auf europarechtlich unsicherem Funda -<br />

ment steht. Aus einem einfachen Grund: Die EU-Kommission<br />

selbst hat massive Mängel der bestehenden Richtlinie diag-<br />

>> In einem Vertrags -<br />

verletzungsverfahren<br />

muss der deutsche Steuerzahler<br />

aber erst einmal<br />

nichts befürchten.

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