Kapitel 4 - Siemens
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1.7 Weitere technische<br />
Gebäudeausrüstung<br />
1.7.1 Aufzüge<br />
Gemäß der Hochhausrichtlinie des Bayerischen Innenministeriums<br />
gilt: Hochhäuser müssen mindestens zwei<br />
Aufzüge mit Haltestellen in jedem Vollgeschoss haben.<br />
Beide Aufzüge müssen von jeder Stelle eines Geschosses<br />
erreichbar sein. Die Haltestellen dürfen nur über Flure<br />
oder Vorräume zugänglich sein, in fensterlosen Geschossen<br />
(z. B. Tiefgaragen, Keller, Technikgeschossen) nur<br />
über Vorräume. Mindestens einer der Aufzüge muss zur<br />
Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten<br />
geeignet (Mindesttiefe 2,1 m) und von der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche und von allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen<br />
stufenlos erreichbar sein. Bei den Zugängen<br />
zu den Aufzügen ist ein Schild anzubringen, das ein<br />
Verbot der Benutzung im Brandfall enthält. In den Vorräumen<br />
zu den Aufzügen muss durch Schilder auf die<br />
Geschossnummer und auf die Treppen hingewiesen<br />
werden. Es kann verlangt werden, dass die Aufzüge an<br />
eine Ersatzstromversorgungsanlage angeschlossen<br />
werden, damit sie bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung<br />
wenigstens nacheinander in das Eingangsgeschoss<br />
gefahren werden können. Anforderungen bezüglich<br />
der Feuerwehraufzüge sind in <strong>Kapitel</strong> 1.4 beschrieben.<br />
Selbstverständlich sind wegen der hohen Fahrgastzahlen<br />
mit unterschiedlichen Zielen und der Lastenbeförderung<br />
für den Hotelbetrieb eine Anzahl von 20 Aufzügen und<br />
mehr nötig. Moderne Aufzüge für super- und hyperhohe<br />
Wolkenkratzer erreichen eine Fahrgeschwindigkeit von<br />
über 15 m/s und Fahrhöhen von 500 m und mehr. Anzumerken<br />
ist, dass eine Beschleunigung von über 1,2 m/s 2<br />
beziehungsweise das vergleichbare Abbremsen unangenehm<br />
auf empfindliche Passagiere wirken kann. Um eine<br />
Geschwindigkeit von 15 m/s zu erreichen, braucht der<br />
Aufzug bei dieser Beschleunigung 12,5 s. Um den Druck<br />
auf die Ohren der Passagiere zu begrenzen, kann eine<br />
Luftdruckkontrolle eingesetzt werden und eine aerodynamische<br />
Kabine reduziert die Leistungsminderung und<br />
Geräuschbelästung durch den Luftwiderstand im<br />
Schacht.<br />
Daher ist es sinnvoll, mit Expressaufzügen große Höhen<br />
zu überwinden. Geeignet für hohe Wolkenkratzer erscheinen<br />
mindestens zwei Gruppen von Expressaufzügen,<br />
die unterschiedlich hoch führen und vom Endpunkt<br />
aus zum Umstieg zwingen. Neben Feuerwehraufzügen<br />
und Expressaufzügen sind noch Lastenaufzüge und<br />
Rolltreppen für das Einkaufszentrum zu berücksichtigen.<br />
12 Totally Integrated Power – Gebäudetechnik für das Hochhaus<br />
1.7.2 Ersatzstromversorgungsanlage<br />
Alle elektrisch betätigten Anlagen, die der Sicherheit<br />
dienen wie zum Beispiel die Sicherheitsbeleuchtung,<br />
Feuerwehr- und Personenaufzüge, Gebäudefunk für<br />
Sicherheitskräfte, Wasserdruckerhöhungsanlagen,<br />
Alarm- und Brandschutzanlagen, sicherheitsrelevante<br />
Lüftungsanlagen und Gaswarnanlagen sowie Zutrittskontrollen<br />
und -beschränkungen sind an eine Ersatzstromversorgung<br />
anzuschließen. Vorgaben für die Stromquelle<br />
für Sicherheitszwecke sind in der IEC 60364-7-718<br />
(DIN VDE 0100-718) zu finden. Zu beachten ist, dass eine<br />
Unterbrechung der Stromversorgung von bis zu 15 s<br />
zulässig ist. Die Betriebsmittel der Ersatzstromversorgung<br />
müssen feuerbeständig und in der Niederspannungshauptverteilung<br />
auch räumlich abgetrennt von der<br />
allgemeinen Stromversorgung sein. Allerdings müssen<br />
kritische Verbraucher, bei denen die Stromversorgung<br />
nicht unterbrochen werden darf (z. B. Rauchabzugsklappen,<br />
die nach dem Ruhestromprinzip funktionieren),<br />
durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)<br />
abgesichert werden.<br />
1.7.3 Druckerhöhungsanlagen<br />
Entsprechend der Hochhausrichtlinie des Bayerischen<br />
Innenministeriums sind nasse Steigleitungen über Wasserdruckerhöhungsanlagen<br />
zu betreiben, wenn der<br />
Druck an der ungünstigsten Entnahmestelle bei einem<br />
Wasserdurchfluss von 100 l/min (Anschluss eines C-<br />
Strahlrohres) geringer als 3 bar ist. In trockenen Steigleitungen<br />
müssen Wasserdruckerhöhungsanlagen eingebaut<br />
sein, wenn das Maß zwischen der Einspeisung für<br />
die Wasserzuführung und der obersten Entnahmestelle<br />
mehr als 80 m beträgt. Die Wasserdruckerhöhungsanlagen<br />
müssen an allen Entnahmestellen bei einem Wasserdurchfluss<br />
von 100 l/min einen Wasserdruck von mindestens<br />
3 bar und höchstens 8 bar gewährleisten.