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Kapitel 4 - Siemens

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1<br />

1.7 Weitere technische<br />

Gebäudeausrüstung<br />

1.7.1 Aufzüge<br />

Gemäß der Hochhausrichtlinie des Bayerischen Innenministeriums<br />

gilt: Hochhäuser müssen mindestens zwei<br />

Aufzüge mit Haltestellen in jedem Vollgeschoss haben.<br />

Beide Aufzüge müssen von jeder Stelle eines Geschosses<br />

erreichbar sein. Die Haltestellen dürfen nur über Flure<br />

oder Vorräume zugänglich sein, in fensterlosen Geschossen<br />

(z. B. Tiefgaragen, Keller, Technikgeschossen) nur<br />

über Vorräume. Mindestens einer der Aufzüge muss zur<br />

Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten<br />

geeignet (Mindesttiefe 2,1 m) und von der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche und von allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen<br />

stufenlos erreichbar sein. Bei den Zugängen<br />

zu den Aufzügen ist ein Schild anzubringen, das ein<br />

Verbot der Benutzung im Brandfall enthält. In den Vorräumen<br />

zu den Aufzügen muss durch Schilder auf die<br />

Geschossnummer und auf die Treppen hingewiesen<br />

werden. Es kann verlangt werden, dass die Aufzüge an<br />

eine Ersatzstromversorgungsanlage angeschlossen<br />

werden, damit sie bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung<br />

wenigstens nacheinander in das Eingangsgeschoss<br />

gefahren werden können. Anforderungen bezüglich<br />

der Feuerwehraufzüge sind in <strong>Kapitel</strong> 1.4 beschrieben.<br />

Selbstverständlich sind wegen der hohen Fahrgastzahlen<br />

mit unterschiedlichen Zielen und der Lastenbeförderung<br />

für den Hotelbetrieb eine Anzahl von 20 Aufzügen und<br />

mehr nötig. Moderne Aufzüge für super- und hyperhohe<br />

Wolkenkratzer erreichen eine Fahrgeschwindigkeit von<br />

über 15 m/s und Fahrhöhen von 500 m und mehr. Anzumerken<br />

ist, dass eine Beschleunigung von über 1,2 m/s 2<br />

beziehungsweise das vergleichbare Abbremsen unangenehm<br />

auf empfindliche Passagiere wirken kann. Um eine<br />

Geschwindigkeit von 15 m/s zu erreichen, braucht der<br />

Aufzug bei dieser Beschleunigung 12,5 s. Um den Druck<br />

auf die Ohren der Passagiere zu begrenzen, kann eine<br />

Luftdruckkontrolle eingesetzt werden und eine aerodynamische<br />

Kabine reduziert die Leistungsminderung und<br />

Geräuschbelästung durch den Luftwiderstand im<br />

Schacht.<br />

Daher ist es sinnvoll, mit Expressaufzügen große Höhen<br />

zu überwinden. Geeignet für hohe Wolkenkratzer erscheinen<br />

mindestens zwei Gruppen von Expressaufzügen,<br />

die unterschiedlich hoch führen und vom Endpunkt<br />

aus zum Umstieg zwingen. Neben Feuerwehraufzügen<br />

und Expressaufzügen sind noch Lastenaufzüge und<br />

Rolltreppen für das Einkaufszentrum zu berücksichtigen.<br />

12 Totally Integrated Power – Gebäudetechnik für das Hochhaus<br />

1.7.2 Ersatzstromversorgungsanlage<br />

Alle elektrisch betätigten Anlagen, die der Sicherheit<br />

dienen wie zum Beispiel die Sicherheitsbeleuchtung,<br />

Feuerwehr- und Personenaufzüge, Gebäudefunk für<br />

Sicherheitskräfte, Wasserdruckerhöhungsanlagen,<br />

Alarm- und Brandschutzanlagen, sicherheitsrelevante<br />

Lüftungsanlagen und Gaswarnanlagen sowie Zutrittskontrollen<br />

und -beschränkungen sind an eine Ersatzstromversorgung<br />

anzuschließen. Vorgaben für die Stromquelle<br />

für Sicherheitszwecke sind in der IEC 60364-7-718<br />

(DIN VDE 0100-718) zu finden. Zu beachten ist, dass eine<br />

Unterbrechung der Stromversorgung von bis zu 15 s<br />

zulässig ist. Die Betriebsmittel der Ersatzstromversorgung<br />

müssen feuerbeständig und in der Niederspannungshauptverteilung<br />

auch räumlich abgetrennt von der<br />

allgemeinen Stromversorgung sein. Allerdings müssen<br />

kritische Verbraucher, bei denen die Stromversorgung<br />

nicht unterbrochen werden darf (z. B. Rauchabzugsklappen,<br />

die nach dem Ruhestromprinzip funktionieren),<br />

durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)<br />

abgesichert werden.<br />

1.7.3 Druckerhöhungsanlagen<br />

Entsprechend der Hochhausrichtlinie des Bayerischen<br />

Innenministeriums sind nasse Steigleitungen über Wasserdruckerhöhungsanlagen<br />

zu betreiben, wenn der<br />

Druck an der ungünstigsten Entnahmestelle bei einem<br />

Wasserdurchfluss von 100 l/min (Anschluss eines C-<br />

Strahlrohres) geringer als 3 bar ist. In trockenen Steigleitungen<br />

müssen Wasserdruckerhöhungsanlagen eingebaut<br />

sein, wenn das Maß zwischen der Einspeisung für<br />

die Wasserzuführung und der obersten Entnahmestelle<br />

mehr als 80 m beträgt. Die Wasserdruckerhöhungsanlagen<br />

müssen an allen Entnahmestellen bei einem Wasserdurchfluss<br />

von 100 l/min einen Wasserdruck von mindestens<br />

3 bar und höchstens 8 bar gewährleisten.

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