Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
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Der Verein hat zu definieren, wer und über welche Kommunikationswege die<br />
Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet werden. Eine<br />
Einforderung <strong>eine</strong>s Rechts durch <strong>eine</strong> betroffene Person muss innerhalb 4 Wochen<br />
behandelt werden.<br />
Notizen:<br />
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Schritt 4: Einwilligungen<br />
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogene Daten kann, sofern diese nicht<br />
der Erfüllung <strong>eine</strong>s Vertrages oder <strong>eine</strong>r rechtlichen Verpflichtung dient, insbesondere<br />
durch die Einwilligung <strong>eine</strong>r natürlichen Person sichergestellt werden. Dabei sind die<br />
Vorgaben der DSGVO im Detail zu beachten.<br />
<br />
Die Einwilligung soll durch <strong>eine</strong> freiwillige, eindeutige Handlung erfolgen, mit der<br />
bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden<br />
personenbezogene Daten einverstanden ist<br />
<br />
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person ihre<br />
Einwilligung zu der Verarbeitungstätigkeit gegeben hat<br />
<br />
Der betroffenen Person muss zur Kenntnis gebracht werden, wer der<br />
Verantwortliche ist, für welche Zwecke ihre personenbezogenen Daten verarbeitet<br />
werden und dass die Einwilligung auch verweigert oder zurückgezogen werden kann<br />
<br />
Eindeutiges, nachweisbares Einverständnis mit der Verarbeitung der<br />
personenbezogenen Daten einholen, z.B. Ermöglichung des Anklickens <strong>eine</strong>s Kästchens<br />
beim Besuch <strong>eine</strong>r Internetseite (Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder<br />
Untätigkeit sind k<strong>eine</strong> Einwilligung)<br />
<br />
Erstellung <strong>eine</strong>r Einwilligungserklärung in verständlicher Form und klarer<br />
Sprache („kein Verstecken in AGBs“)<br />
DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [12]