20.08.2018 Aufrufe

Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

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Die Strafregisterbescheinigung stellt sicher, dass in Österreich k<strong>eine</strong> Person ein<br />

Traineramt ausübt, die <strong>eine</strong> Vorstrafe aufweist, zumal die gemeinsam Verantwortlichen<br />

gesetzliche Sorgfaltspflichten im Bereich „Kinder- und Jugendfürsorge“ treffen.<br />

<br />

Der Nachweis über die Sprachkenntnis zeigt auf, ob der Trainer der deutschen<br />

Sprache mächtig und damit in der Lage ist, sich mit den Spielern auf und abseits des<br />

Platzes zu verständigen.<br />

<br />

notwendig.<br />

<br />

Das Passfoto des Trainers ist für die Ausstellung des Trainerausweises<br />

Von Trainern ohne Trainerausbildung, die Mannschaften – insbesondere im<br />

Nachwuchsbereich – trainieren, für die <strong>eine</strong> Trainerausbildung nach den Regulativen<br />

der FIFA/UEFA und des ÖFB nicht notwendig sind, sind für die Zweckerfüllung lediglich<br />

Vor- und Nachnahme, Wohnort und – wie bei allen Trainern – Mailadresse sowie<br />

allenfalls Handynummer bekannt zu geben.<br />

<br />

Für die Zweckerfüllung im Bereich Spielbetrieb sind Mailadresse und/oder<br />

Handynummer des Trainers erforderlich, zumal dieser – wie auch ein Funktionär – im<br />

ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der gegnerischen Mannschaften sein<br />

muss, um Ort und Zeit <strong>eine</strong>s Spiels festzulegen, die Dressenfarben abzustimmen, die<br />

Besetzung der Schiedsrichter (im Nachwuchsbereich) vorzunehmen usw. Zusätzlich<br />

wird festgehalten, dass die Administration der Traineraus- und Fortbildung beim ÖFB<br />

online erfolgt und sämtliche administrativen Tätigkeiten (Anmeldung zu Kursen,<br />

Information zu Kursen,…) elektronisch passieren und dafür <strong>eine</strong> E-Mail Adresse<br />

zwingend notwendig ist.<br />

<br />

Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten ist bei Minderjährigen<br />

erforderlich, feststellen zu können, wer als Erziehungsberechtigter des minderjährigen<br />

Trainers die notwendigen Einwilligungserklärungen für diesen abgibt.<br />

Die Daten werden vom<br />

Tiroler Fussballverband (TFV), Stadionstraße 1a, 6020 Innsbruck, www.tfv.at,<br />

<strong>Datenschutz</strong>information: http://www.tfv.at/Infos/<strong>Datenschutz</strong>richtlinien,<br />

dem Österreichischen Fussballverband (ÖFB, Meiereistraße 7, 1020 Wien,<br />

DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [28]

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