Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
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Die Strafregisterbescheinigung stellt sicher, dass in Österreich k<strong>eine</strong> Person ein<br />
Traineramt ausübt, die <strong>eine</strong> Vorstrafe aufweist, zumal die gemeinsam Verantwortlichen<br />
gesetzliche Sorgfaltspflichten im Bereich „Kinder- und Jugendfürsorge“ treffen.<br />
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Der Nachweis über die Sprachkenntnis zeigt auf, ob der Trainer der deutschen<br />
Sprache mächtig und damit in der Lage ist, sich mit den Spielern auf und abseits des<br />
Platzes zu verständigen.<br />
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notwendig.<br />
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Das Passfoto des Trainers ist für die Ausstellung des Trainerausweises<br />
Von Trainern ohne Trainerausbildung, die Mannschaften – insbesondere im<br />
Nachwuchsbereich – trainieren, für die <strong>eine</strong> Trainerausbildung nach den Regulativen<br />
der FIFA/UEFA und des ÖFB nicht notwendig sind, sind für die Zweckerfüllung lediglich<br />
Vor- und Nachnahme, Wohnort und – wie bei allen Trainern – Mailadresse sowie<br />
allenfalls Handynummer bekannt zu geben.<br />
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Für die Zweckerfüllung im Bereich Spielbetrieb sind Mailadresse und/oder<br />
Handynummer des Trainers erforderlich, zumal dieser – wie auch ein Funktionär – im<br />
ständigen Austausch mit den Verantwortlichen der gegnerischen Mannschaften sein<br />
muss, um Ort und Zeit <strong>eine</strong>s Spiels festzulegen, die Dressenfarben abzustimmen, die<br />
Besetzung der Schiedsrichter (im Nachwuchsbereich) vorzunehmen usw. Zusätzlich<br />
wird festgehalten, dass die Administration der Traineraus- und Fortbildung beim ÖFB<br />
online erfolgt und sämtliche administrativen Tätigkeiten (Anmeldung zu Kursen,<br />
Information zu Kursen,…) elektronisch passieren und dafür <strong>eine</strong> E-Mail Adresse<br />
zwingend notwendig ist.<br />
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Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten ist bei Minderjährigen<br />
erforderlich, feststellen zu können, wer als Erziehungsberechtigter des minderjährigen<br />
Trainers die notwendigen Einwilligungserklärungen für diesen abgibt.<br />
Die Daten werden vom<br />
Tiroler Fussballverband (TFV), Stadionstraße 1a, 6020 Innsbruck, www.tfv.at,<br />
<strong>Datenschutz</strong>information: http://www.tfv.at/Infos/<strong>Datenschutz</strong>richtlinien,<br />
dem Österreichischen Fussballverband (ÖFB, Meiereistraße 7, 1020 Wien,<br />
DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [28]