Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter
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Datenverarbeitung von sensiblen Daten durch <strong>eine</strong>n Trainer oder Trainerstab ist die<br />
Frage <strong>Datenschutz</strong>beauftragter genau zu prüfen. Siehe dazu auch Empfehlungen der<br />
Bundessportorganisation (BSO) zur DSGVO.<br />
Notizen:<br />
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<strong>Datenschutz</strong> steht schon in den Vereinsstatuten? In manchen Fällen wurde das Thema<br />
<strong>Datenschutz</strong> bereits in den Vereinsstatuten berücksichtigt. Vor allem die Formulierung:<br />
„Die Bestimmung über den <strong>Datenschutz</strong> ist streng einzuhalten. Jedes Mitglied gibt aber<br />
durch s<strong>eine</strong>n Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass s<strong>eine</strong> personenbezogenen<br />
Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landesoder<br />
Bundesverband, s<strong>eine</strong> für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, s<strong>eine</strong><br />
sportlichen Erfolge und s<strong>eine</strong> fachliche und organisatorische Ausbildung mittels<br />
Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins, verarbeitet und<br />
weitergegeben werden, insbesondere für die Information, Führung der Buchhaltung,<br />
Zustellung von Informationsmaterial aller Art.“ Wurde dabei gerne verwendet.<br />
Diese Formulierung ist nicht DSGVO-Konform. Idealerweise sollte der entsprechende §<br />
<strong>Datenschutz</strong> in den Statuten geändert werden: „§ <strong>Datenschutz</strong>. Die<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden durch <strong>eine</strong> eigene<br />
<strong>Datenschutz</strong>richtlinie des Vereins geregelt.“ Die <strong>Datenschutz</strong>richtlinie kann jedes Mal<br />
ohne viel Aufwand an die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst<br />
werden.<br />
Notizen:<br />
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DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [8]