20.08.2018 Aufrufe

Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

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Bei noch nicht vollendetem 14. Lebensjahr ist die Einwilligung des gesetzlichen<br />

Vertreters (z.B. Eltern) bei <strong>eine</strong>m Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft<br />

einzuholen<br />

<br />

Sicherstellung, dass bei Widerruf der Einwilligung die Daten nicht mehr<br />

weiterverarbeitet werden Beispiele für Einwilligungen:<br />

<br />

<br />

digitales Mitgliedermagazin<br />

Veröffentlichung von Fotos auf der Web-Seite<br />

Verwendung elektronischer Programme zur<br />

Trainingsunterstützung/Trainingskontrolle<br />

<br />

Verwendung elektronische Programme zur vereinsinternen Kommunikation<br />

Notizen:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

Schritt 5: Information<br />

Art. 12 bis 14: Um <strong>eine</strong> faire und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

sicherzustellen, muss der Verantwortliche den betroffenen Personen alle<br />

Informationen zur Verfügung stellen, die Art, Zweck und Umfang der<br />

Verarbeitungstätigkeit beschreiben. Dabei wird unterschieden, ob die Daten direkt<br />

beim Betroffenen erhoben werden oder auf anderem Wege zum Verantwortlichen<br />

gelangten. Der Informationspflicht muss nicht nachgekommen werden, wenn der<br />

Betroffene bereits über alle Informationen die Verarbeitung s<strong>eine</strong>r Daten betreffend<br />

verfügt.<br />

Eine derartige Information muss enthalten:<br />

<br />

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls s<strong>eine</strong>s<br />

Vertreters und des <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

<br />

Die Zwecke, für die die personenbezogene Daten verarbeitet werden<br />

DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [13]

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