20.08.2018 Aufrufe

Datenschutz & Vereine, eine Arbeitshilfe

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

DSGVO, Datenschutz-Anpassungsgesetz, Datenschutz-Deregulierungsgesetz, Materien-Datenschutz- Anpassungsgesetz, Verordnung der Datenschutzbehörde über die Ausnahme von der Datenschutz-Folgeabschätzung; „Personenbezogenen Daten haben einen Eigentümer und dieser Eigentümer hat entsprechend der DSGVO Rechte auf sein Eigentum!“, eine Arbeitshilfe rund um das Thema Datenschutz insbesondere für Vereine; (C) Georg Herrmann, 2018, zert. Datenschutzbeauftragter

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können, sind die Daten weder verloren noch vernichtet. Eine Informationspflicht<br />

besteht nicht.<br />

Beispiel: Die Spielerpässe werden im versperrten Vereinsbüro der Gegenmannschaft<br />

vergessen. Die Daten sind weder verloren noch vernichtet und sind nicht allgemein<br />

zugänglich. Eine Informationspflicht besteht nicht.<br />

Notizen:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

Schritt 11: <strong>Datenschutz</strong>-Policy für den Verein festlegen:<br />

<br />

und Vorgaben<br />

<br />

Festhalten und Nachweis der im Rahmen der DSGVO etablierten Regelungen<br />

Verknüpfung der Richtlinien mit Verfahrensverzeichnis und <strong>Datenschutz</strong>-<br />

Folgenabschätzung Tätigkeiten<br />

Recherche und Aktualisierung bereits bestehender Vorgaben (auch der gelebten<br />

Praxis)<br />

Einbindung der erforderlichen Personen / Gremien mit notwendigem<br />

Spezialwissen<br />

<br />

Festlegung der Form, Anwendbarkeit und Kundmachung / Verfügbarkeit der<br />

<strong>Datenschutz</strong>-Policy<br />

<br />

Planung und Organisation der Erstellung der <strong>Datenschutz</strong>-Policy<br />

Abgleich mit verfügbaren Mustern, Verhaltensregeln bzw.<br />

verbindlichen internen <strong>Datenschutz</strong>vorschriften<br />

Notizen:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

DSGVO, Fragestellung für <strong>Ver<strong>eine</strong></strong>, Georg Herrmann, zertifizierter <strong>Datenschutz</strong>beauftragter, 2018, Seite [19]

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