VNW-Magazin - Ausgabe 4/2018
Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.
Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
53<br />
Knallharter Kurs<br />
Hamburg will die Vermietung von Ferienwohnungen stark reglementieren<br />
und hofft so, das Angebot bezahlbarer Wohnungen zu steigern.<br />
Hamburg. Private Wohnungen als Ferienunterkunft zu nutzen,<br />
liegt voll im Trend. Portale wie Airbnb machen es leicht. Für die<br />
Städte, die bei Touristen besonders beliebt sind, ist dieser Trend<br />
jedoch längst zu einem Albtraum geworden. Vor allem in den<br />
besonders nachgefragten weil angesagten Stadtvierteln wird der<br />
Wohnraum künstlich verknappt und teurer. Hamburg hat jetzt gehandelt<br />
und will jenen, die sich durch illegale Untervermietung ein<br />
gutes Zubrot verdienen das Leben schwerer machen.<br />
Dazu beschloss der Senat ein neues Wohnraumschutzgesetz,<br />
das nun von der Bürgerschaft verabschiedet werden muss. Da<br />
dort allerdings SPD und Grüne eine komfortable Mehrheit haben,<br />
gilt die Zustimmung als sicher. Das Gesetz soll Anfang kommenden<br />
Jahres in Kraft treten. Dann müssen sich Anbieter von Ferienwohnungen<br />
künftig mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer<br />
registrieren lassen. Zudem wird der Zeitraum, in dem<br />
eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietet werden darf, von<br />
bisher sechs auf zwei Monate pro Jahr verkürzt.<br />
Internetportale wie beispielsweise Airbnb, mit Hilfe derer die<br />
Vermietung einfach möglich ist, werden verpflichtet, nur noch<br />
Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Verstößt jemand<br />
gegen das Gesetz, kostet die Strafe künftig 500 000 Euro<br />
statt 50 000 Euro, wie bisher.<br />
<strong>VNW</strong>-Direktor Breitner: „Eine richtige Entscheidung“<br />
„Alles was hilft, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen,<br />
unterstützen wir“, sagte <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner. „Im<br />
Gegensatz zur Mietpreisbremse ist die jetzt vom Senat beschlossene<br />
Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes eine richtige Entscheidung.“<br />
Nun müsse die Stadt die Einhaltung des Gesetzes<br />
richtig kontrollieren. Dazu sei ausreichend Personal bei den zuständigen<br />
Stellen notwendig.<br />
„Wenn Mieter günstigen Wohnraum privat weitervermieten,<br />
dann schadet das der Gesellschaft gleich zweifach: Zum einen<br />
wird bezahlbarer Wohnraum zweckentfremdet. Zum anderen<br />
macht jemand auf Kosten der Allgemeinheit ein Geschäft“, fügte<br />
Breitner hinzu. „Insofern ist es gut, dass eine zweckfremde Nutzung<br />
von Wohnungen weiterhin nur in Ausnahmefällen und mit<br />
einer staatlichen Genehmigung möglich ist.“<br />
Die Genossenschaften in Hamburg gehen davon aus, dass<br />
Wohnungen, die von Mitgliedern für einige Tage angemietet werden<br />
können, beispielsweise um Gäste für ein Familienfest unterzubringen,<br />
von der neuen Regelung nicht betroffen sind. „Die<br />
meisten Genossenschaften haben eine Genehmigung für diese<br />
speziellen Wohnungen“, sagt Monika Böhm, Vorstandsvorsitzende<br />
des Arbeitskreises Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />
e.V. Zudem sei die Zahl der Wohnungen, die für derartige<br />
Zwecke vorgehalten werden, äußerst gering.<br />
Das Internetunternehmen Airbnb kritisierte die Initiative des<br />
Hamburger Senats und bezeichnet sie als unverhältnismäßig. Dadurch<br />
werde den Hamburger Bürgern, die gelegentlich ihr Zuhause<br />
vermieten und am Tourismus teilhaben wollten, geschadet, sagte<br />
eine Sprecherin. Profitieren werde „vor allem die Hotel lobby“.<br />
Das Unternehmen verwies darauf, dass man der Stadt bereits vor<br />
einiger Zeit zur Unterstützung bei der „Unterscheidung zwischen<br />
Home Sharern und professionellen Anbietern“ angeboten habe,<br />
„an einem gemeinsamen Registrierungssystem zu arbeiten, das<br />
gleichzeitig weniger Bürokratie für alle bedeuten würde“.<br />
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)<br />
sagte, es gehe nicht darum, „Krieg gegen Airbnb“ zu führen.<br />
„Aber wir haben etwas dagegen, dass Wohnraum missbraucht<br />
wird.“ Nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee<br />
Stapelfeldt (SPD) werden von den 938 000 Hamburger Wohnungen<br />
allein bei Airbnb zwischen 6 000 und 7 000 als Ferienunterkünfte<br />
angeboten. Die zur Überwachung zuständigen Stellen in<br />
den Bezirken sollen um acht zusätzliche erhöht, zwei bereits befristet<br />
bestehende in dauerhafte umgewandelt werden.<br />
Wohnungsinhaber, die sich registrieren und ihre Räume im<br />
zugelassenen Zeitraum anderen als Unterkunft anbieten, sollen<br />
das auch künftig tun können. Allerdings müssen sie einen Belegungskalender<br />
führen; Vermietungen werden zudem den Steuerbehörden<br />
mitgeteilt. h