05.10.2018 Aufrufe

VNW-Magazin - Ausgabe 4/2018

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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Knallharter Kurs<br />

Hamburg will die Vermietung von Ferienwohnungen stark reglementieren<br />

und hofft so, das Angebot bezahlbarer Wohnungen zu steigern.<br />

Hamburg. Private Wohnungen als Ferienunterkunft zu nutzen,<br />

liegt voll im Trend. Portale wie Airbnb machen es leicht. Für die<br />

Städte, die bei Touristen besonders beliebt sind, ist dieser Trend<br />

jedoch längst zu einem Albtraum geworden. Vor allem in den<br />

besonders nachgefragten weil angesagten Stadtvierteln wird der<br />

Wohnraum künstlich verknappt und teurer. Hamburg hat jetzt gehandelt<br />

und will jenen, die sich durch illegale Untervermietung ein<br />

gutes Zubrot verdienen das Leben schwerer machen.<br />

Dazu beschloss der Senat ein neues Wohnraumschutzgesetz,<br />

das nun von der Bürgerschaft verabschiedet werden muss. Da<br />

dort allerdings SPD und Grüne eine komfortable Mehrheit haben,<br />

gilt die Zustimmung als sicher. Das Gesetz soll Anfang kommenden<br />

Jahres in Kraft treten. Dann müssen sich Anbieter von Ferienwohnungen<br />

künftig mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer<br />

registrieren lassen. Zudem wird der Zeitraum, in dem<br />

eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietet werden darf, von<br />

bisher sechs auf zwei Monate pro Jahr verkürzt.<br />

Internetportale wie beispielsweise Airbnb, mit Hilfe derer die<br />

Vermietung einfach möglich ist, werden verpflichtet, nur noch<br />

Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Verstößt jemand<br />

gegen das Gesetz, kostet die Strafe künftig 500 000 Euro<br />

statt 50 000 Euro, wie bisher.<br />

<strong>VNW</strong>-Direktor Breitner: „Eine richtige Entscheidung“<br />

„Alles was hilft, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen,<br />

unterstützen wir“, sagte <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner. „Im<br />

Gegensatz zur Mietpreisbremse ist die jetzt vom Senat beschlossene<br />

Anpassung des Wohnraumschutzgesetzes eine richtige Entscheidung.“<br />

Nun müsse die Stadt die Einhaltung des Gesetzes<br />

richtig kontrollieren. Dazu sei ausreichend Personal bei den zuständigen<br />

Stellen notwendig.<br />

„Wenn Mieter günstigen Wohnraum privat weitervermieten,<br />

dann schadet das der Gesellschaft gleich zweifach: Zum einen<br />

wird bezahlbarer Wohnraum zweckentfremdet. Zum anderen<br />

macht jemand auf Kosten der Allgemeinheit ein Geschäft“, fügte<br />

Breitner hinzu. „Insofern ist es gut, dass eine zweckfremde Nutzung<br />

von Wohnungen weiterhin nur in Ausnahmefällen und mit<br />

einer staatlichen Genehmigung möglich ist.“<br />

Die Genossenschaften in Hamburg gehen davon aus, dass<br />

Wohnungen, die von Mitgliedern für einige Tage angemietet werden<br />

können, beispielsweise um Gäste für ein Familienfest unterzubringen,<br />

von der neuen Regelung nicht betroffen sind. „Die<br />

meisten Genossenschaften haben eine Genehmigung für diese<br />

speziellen Wohnungen“, sagt Monika Böhm, Vorstandsvorsitzende<br />

des Arbeitskreises Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />

e.V. Zudem sei die Zahl der Wohnungen, die für derartige<br />

Zwecke vorgehalten werden, äußerst gering.<br />

Das Internetunternehmen Airbnb kritisierte die Initiative des<br />

Hamburger Senats und bezeichnet sie als unverhältnismäßig. Dadurch<br />

werde den Hamburger Bürgern, die gelegentlich ihr Zuhause<br />

vermieten und am Tourismus teilhaben wollten, geschadet, sagte<br />

eine Sprecherin. Profitieren werde „vor allem die Hotel lobby“.<br />

Das Unternehmen verwies darauf, dass man der Stadt bereits vor<br />

einiger Zeit zur Unterstützung bei der „Unterscheidung zwischen<br />

Home Sharern und professionellen Anbietern“ angeboten habe,<br />

„an einem gemeinsamen Registrierungssystem zu arbeiten, das<br />

gleichzeitig weniger Bürokratie für alle bedeuten würde“.<br />

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)<br />

sagte, es gehe nicht darum, „Krieg gegen Airbnb“ zu führen.<br />

„Aber wir haben etwas dagegen, dass Wohnraum missbraucht<br />

wird.“ Nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee<br />

Stapelfeldt (SPD) werden von den 938 000 Hamburger Wohnungen<br />

allein bei Airbnb zwischen 6 000 und 7 000 als Ferienunterkünfte<br />

angeboten. Die zur Überwachung zuständigen Stellen in<br />

den Bezirken sollen um acht zusätzliche erhöht, zwei bereits befristet<br />

bestehende in dauerhafte umgewandelt werden.<br />

Wohnungsinhaber, die sich registrieren und ihre Räume im<br />

zugelassenen Zeitraum anderen als Unterkunft anbieten, sollen<br />

das auch künftig tun können. Allerdings müssen sie einen Belegungskalender<br />

führen; Vermietungen werden zudem den Steuerbehörden<br />

mitgeteilt. h

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