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VNW-Tätigkeitsbericht - 2013

Der VNW-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 enthält alle wichtigen aktuellen Zahlen und eine Reihe von Beispielen, wie gut geförderter Wohnungsbau ist.

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Interview<br />

Aktuelles aus dem Prüfungsdienst<br />

Wie muss sich der Prüfungsbereich<br />

des <strong>VNW</strong> auf veränderte gesetzliche<br />

Rahmenbedingungen einstellen?<br />

Gerhard Viemann, Direktor für den Prüfungsdienst<br />

Gerhard Viemann: Wesentliche rechtliche Grundlagen für<br />

Rechnungslegung, Prüfung und Beratung werden mittlerweile<br />

durch EU-Gesetzgebungsvorhaben bestimmt. Aktuell<br />

haben wir die EU-Abschlussprüferrichtlinie und die EU-<br />

Bilanzierungsricht linie im Blick. Die EU-Abschlussprüferrichtlinie<br />

muss voraussichtlich in 2015 in nationales Recht transferiert<br />

werden. Von Bedeutung werden für uns im Wesentlichen<br />

zwei Punkte sein:<br />

1. Gibt es Veränderungen in der Definition von Unternehmen<br />

im öffentlichen Interesse?<br />

2. Wird die Anwendung neuer Regelungen zur externen<br />

Rotation des Abschlussprüfers sich auch auf genossenschaftliche<br />

Prüfungsverbände beziehen?<br />

Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass sich keine gravierenden<br />

(nachhaltigen) Veränderungen für die genossenschaftliche<br />

Pflichtprüfung und unsere Mitgliedsunternehmen<br />

ergeben. Im Rahmen der neuen EU-Bilanzierungsrichtlinie<br />

werden die Größenklassen für Kapitalgesellschaften<br />

neu definiert, Erläuterungspflichten in Anhang und Lagebericht<br />

neu geregelt und das Gliederungsschema für Bilanz<br />

und GuV verändert. Über die Umsetzung beider Richtlinien<br />

in nationales Recht wird der <strong>VNW</strong> seine Mitgliedsunternehmen<br />

selbstverständlich zeitnah und ausführlich unterrichten.<br />

Sind wesentliche Änderungen des Genossenschaftsgesetzes<br />

zu erwarten?<br />

Es gilt, die weitere Umsetzung des in der vergangenen<br />

Legislaturperiode durch das Bundesjustizministerium vorgelegten<br />

Gesetzentwurfs zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />

abzuwarten. Gegenwärtig wird dieser<br />

Gesetzesentwurf durch Bundesjustizministerium und Bundeswirtschaftsministerium<br />

evaluiert und überprüft. Festzuhalten<br />

ist, dass auch in weiten Teilen der beteiligten Expertenkommissionen<br />

unsere Bedenken gegen die Einführung<br />

kleiner Kooperationsgesellschaften in das Genossenschaftsgesetz<br />

und die damit verbundene Aufweichung der bewährten<br />

Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung geteilt<br />

werden. Ergebnisse der gegenwärtig laufenden Überprüfungen<br />

des Referentenentwurfes werden nach unserer Einschätzung<br />

erst nach der diesjährigen parlamentarischen<br />

Sommerpause zu erwarten sein.<br />

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