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BUNDESGARTENSCHAU HEILBRONN 2019 | B4B Themenmagazin 11.2018

11.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BUNDESGARTENSCHAU HEILBRONN 2019 • GLOBAL PLAYERS & HIDDEN CHAMPIONS • IT IM MITTELSTAND

11.2018 | B4B Themenmagazin, das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: BUNDESGARTENSCHAU HEILBRONN 2019 • GLOBAL PLAYERS & HIDDEN CHAMPIONS • IT IM MITTELSTAND

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<strong>11.2018</strong> <strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN<br />

IT IM MITTELSTAND<br />

ZAHLREICHE NEUE RISIKEN DURCH DIE DATENSCHUTZ-<br />

GRUNDVERORDNUNG<br />

Seit nunmehr 5 Monaten ist sie in Kraft: die Datenschutzgrundverordnung,<br />

kurz DSGVO. Diese neue, in ganz Europa geltende Verordnung,<br />

soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und das<br />

Datenschutzrecht europaweit standardisieren. Die meisten Regelungen<br />

der DSGVO betreffen - bis auf wenige Ausnahmen - so gut<br />

wie alle Unternehmen. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen<br />

stellt das Regelwerk vor besonders große Herausforderungen.<br />

Vieles ist neu und bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.<br />

Neu: Risiko hohe Strafen und persönliche Haftung<br />

Die möglichen Geldbußen für Datenschutz-Verstöße wurden drastisch<br />

erhöht. Die im Bundesdatenschutzgesetz verhängten Bußgelder<br />

waren bislang eher moderat und auf maximal 300.000 Euro begrenzt.<br />

In den neuen Vorschriften der DSGVO sind nun Bußgelder bis zu 20<br />

Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes<br />

möglich - fällig wird der jeweils höhere Betrag. Zudem wurde<br />

die persönliche Haftung der Geschäftsführung eingeführt, ein scharfes<br />

und mächtiges Schwert für die Datenschutzbehörden und ein unkalkulierbares<br />

Risiko beim Thema Schadenersatzansprüche.<br />

Neu: Risiko Schadenersatzanspruch für natürliche und juristische<br />

Personen<br />

Der Gesetzgeber gibt geschädigten Privatpersonen und Unternehmen<br />

erstmals die Möglichkeit, ihre Ansprüche aus Datenschutzvergehen<br />

gerichtlich einfordern zu können. Verstöße gegen die Datenschutz-<br />

Grundverordnung können zum Schadenersatz verpflichten. Derartige<br />

Ansprüche können zukünftig nicht nur von den natürlichen Personen<br />

geltend gemacht werden sondern auch von juristischen Personen,<br />

sofern sie durch die Datenschutzverstöße einen Schaden erlitten haben.<br />

Kommt es zum Beispiel zu Datenschutzpannen, erfolgreichen Hackerangriffen<br />

oder Datendiebstählen können sich betroffene Unternehmungen<br />

sehr hohen Forderungen ausgesetzt sehen. Diese Risiken sind gerade<br />

für kleine und mittlere Unternehmungen überdurchschnittlich hoch, da<br />

sie in der Regel weniger in Datensicherheit investieren.<br />

Neu: Risiko Auftragsdatenverarbeiter<br />

Doch es droht noch ein weiteres, weitgehend unbeachtetes, aber sehr<br />

großes Risiko. Unternehmen, die im Auftrag Dritter relevante Daten verarbeiten,<br />

sind gemäß DSGVO Auftragsdatenverarbeiter. Dazu zählt allerdings<br />

nicht nur der IT-Dienstleister eines Unternehmens, sondern meist<br />

viele andere wie zum Beispiel der Telefonanlagenbetreiber. Hat er doch<br />

Zugriff auf die Namen und Telefonnummern, die in der Telefonanlage<br />

gespeichert sind. Wichtig: Für etwaige Fehler oder Datenmissbrauch haften<br />

gegenüber den Datenschutzbehörden und bei Zivilklagen zunächst<br />

einmal alle beteiligten Unternehmen gesamtschuldnerisch. Sprich jedes<br />

Unternehmen haftet für Dritte, die mit seinen Kundendaten arbeiten oder<br />

in Kontakt kommen und hier Datenschutzverstöße begehen.<br />

Würden zum Beispiel mit Daten aus der Telefonanlage eines Unternehmens<br />

Kunden nachweislich Opfer eines Betrügers und sind nicht die notwendigen<br />

Datenschutzmaßnahmen umgesetzt und dokumentiert, würde<br />

das Unternehmen sowie die Geschäftsführung persönlich für einen derartigen<br />

Schaden haften. Bisher undenkbar, seit Einführung der DSGVO<br />

bittere Realität für Unternehmen und Geschäftsführer/Innen. Und, die<br />

Haftung für Schäden ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht begrenzt!<br />

Rechtmäßige Datenverarbeitung ist der einzig sichere (Aus-)Weg<br />

Wesentlich zur Vermeidung hoher Bußgelder und Schadenersatzansprüche<br />

ist daher der Nachweis einer rechtmäßigen Datenverarbeitung.<br />

Ohne professionelle Unterstützung ist eine nachhaltig korrekte<br />

Umsetzung der DSGVO allerdings kaum möglich. Arbeitsabläufe und<br />

Prozesse müssen regelmäßig kontrolliert und angepasst werden. Hinzu<br />

kommt, alles muss genau dokumentiert sein. In der Regel sind dazu nur<br />

geschulte Mitarbeiter in der Lage.<br />

Ein weiteres Hindernis: Ab 10 Mitarbeitern benötigen Unternehmen<br />

einen Datenschutzbeauftragten. Und bei der Anzahl zählt jeder Mitarbeiter,<br />

auch wenn er nur einmal pro Woche personenbezogene Daten<br />

bearbeitet oder in Teilzeit angestellt ist. Aber auch zum Bespiel Ser-<br />

Steuer-Tipp<br />

Darlehen nach vorausgegangener Schenkung<br />

Eltern können ihren Kindern Geld schenken und die Kinder das Kapital dem Unternehmen der<br />

Eltern darlehensweise zur Verfügung stellen (sog. schenkungsbegründetes Darlehen). Die Eltern<br />

können die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben absetzen, bei den (minderj.) Kindern bleiben<br />

die Zinseinnahmen oftmals steuerfrei. Das Steuersparmodell ist aber nicht anzuerkennen, wenn<br />

die Schenkung mit der Auflage verbunden ist, das Geld anschließend dem Schenker als Darlehen<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Empfänger der Schenkung muss die alleinige und unbeschränkte<br />

Verfügungsmacht über die Geldmittel erhalten. Schenkung und Darlehen sollten in getrennten<br />

Urkunden zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden.<br />

Kanzlei Dr. Thomas Kegel<br />

Fichtestraße 13<br />

74074 Heilbronn<br />

Tel. 07131 7853-0<br />

Fax 07131 7853-90<br />

info@kanzlei-kegel.de<br />

www.drkegel.de<br />

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12 www.b4b-themenmagazin.de Advertorial

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