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Schlachthof-Report 2018

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36 <strong>Schlachthof</strong>-<strong>Report</strong> <strong>2018</strong><br />

Genuss- Gaststätten, beklagt, dass nach wie vor<br />

nicht einmal die Hälfte der in der Fleischwirtschaft<br />

Beschäftigten von der Standortoffensive<br />

profitiert. Der Gewerkschafter sieht aber durchaus<br />

Lichtblicke: Obwohl die großen deutschen<br />

Unternehmen der Schlachtbranche nach wie<br />

vor auf Dienstleister setzten, betrachteten einige<br />

Unternehmen das Dienstleistersystem inzwischen<br />

durchaus kritisch und überführten die<br />

Beschäftigten zusehends in ihre Stammbelegschaft.<br />

Thomas Bernhard hält einen neuen Branchenmindestlohn<br />

allerdings für zwingend<br />

erforderlich. Dieser müsse dann auch einen<br />

deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn<br />

einhalten. Aus Wettbewerbsgründen<br />

sei zudem die Aufnahme in das Entsendegesetz<br />

nötig. Doch die Forderungen der<br />

NGG gehen weiter: Beginn und Ende der<br />

Arbeitszeiten müssten manipulationssicher<br />

dokumentiert werden, und den Wohnraum<br />

für die Arbeitnehmer sollen künftig<br />

Foto: © Industrieblick / Adobe Stock<br />

Eine bittere Pille mussten beide Seiten<br />

im vergangenen Sommer schlucken: Der<br />

Anfang <strong>2018</strong> erzielte neue Tarifabschluss<br />

über einen Branchenmindestlohn wurde<br />

vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) nicht für allgemeinverbindlich<br />

erklärt. Grund hierfür war die vereinbarte<br />

monatliche Zulage von 30 Euro für<br />

Umkleide- und Wegezeiten. „Damit ist dieser<br />

Tarifabschluss Geschichte“, bedauert<br />

Andritzky. Die NGG indes kann die Kritik des<br />

BMAS durchaus nachvollziehen. Weder sei<br />

eine Pauschale der richtige Weg noch ihre<br />

Höhe angemessen.<br />

die Schlachtkonzerne selbst zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Dass sich die Unternehmen der Fleischwirtschaft<br />

im sich verschärfenden Wettbewerb<br />

um Fachkräfte ebenso wie um an- und ungelernte<br />

Arbeitskräfte nur dann behaupten<br />

können, wenn sie tariflich attraktive Arbeitsbedingungen<br />

schaffen, da sind sich die Vertreter<br />

der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite<br />

einig. Auch E. Michael Andritzky sieht<br />

die Lösung darin, einen Tarifvertrag mit<br />

deutlich weitergehenden Regelungen auszustatten,<br />

als das bisher beim Branchenmindestlohn<br />

der Fall war.

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