Schlachthof-Report 2018
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36 <strong>Schlachthof</strong>-<strong>Report</strong> <strong>2018</strong><br />
Genuss- Gaststätten, beklagt, dass nach wie vor<br />
nicht einmal die Hälfte der in der Fleischwirtschaft<br />
Beschäftigten von der Standortoffensive<br />
profitiert. Der Gewerkschafter sieht aber durchaus<br />
Lichtblicke: Obwohl die großen deutschen<br />
Unternehmen der Schlachtbranche nach wie<br />
vor auf Dienstleister setzten, betrachteten einige<br />
Unternehmen das Dienstleistersystem inzwischen<br />
durchaus kritisch und überführten die<br />
Beschäftigten zusehends in ihre Stammbelegschaft.<br />
Thomas Bernhard hält einen neuen Branchenmindestlohn<br />
allerdings für zwingend<br />
erforderlich. Dieser müsse dann auch einen<br />
deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn<br />
einhalten. Aus Wettbewerbsgründen<br />
sei zudem die Aufnahme in das Entsendegesetz<br />
nötig. Doch die Forderungen der<br />
NGG gehen weiter: Beginn und Ende der<br />
Arbeitszeiten müssten manipulationssicher<br />
dokumentiert werden, und den Wohnraum<br />
für die Arbeitnehmer sollen künftig<br />
Foto: © Industrieblick / Adobe Stock<br />
Eine bittere Pille mussten beide Seiten<br />
im vergangenen Sommer schlucken: Der<br />
Anfang <strong>2018</strong> erzielte neue Tarifabschluss<br />
über einen Branchenmindestlohn wurde<br />
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) nicht für allgemeinverbindlich<br />
erklärt. Grund hierfür war die vereinbarte<br />
monatliche Zulage von 30 Euro für<br />
Umkleide- und Wegezeiten. „Damit ist dieser<br />
Tarifabschluss Geschichte“, bedauert<br />
Andritzky. Die NGG indes kann die Kritik des<br />
BMAS durchaus nachvollziehen. Weder sei<br />
eine Pauschale der richtige Weg noch ihre<br />
Höhe angemessen.<br />
die Schlachtkonzerne selbst zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Dass sich die Unternehmen der Fleischwirtschaft<br />
im sich verschärfenden Wettbewerb<br />
um Fachkräfte ebenso wie um an- und ungelernte<br />
Arbeitskräfte nur dann behaupten<br />
können, wenn sie tariflich attraktive Arbeitsbedingungen<br />
schaffen, da sind sich die Vertreter<br />
der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite<br />
einig. Auch E. Michael Andritzky sieht<br />
die Lösung darin, einen Tarifvertrag mit<br />
deutlich weitergehenden Regelungen auszustatten,<br />
als das bisher beim Branchenmindestlohn<br />
der Fall war.