DACH+ Abschlussbericht 2014
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<strong>DACH+</strong><br />
Leitvorstellungen und<br />
Planungsprinzipien<br />
Seite 84<br />
6.1.2 Planungsansätze<br />
Festlegung von Zielen und Grundsätzen<br />
zum Thema Einzelhandel in Landesentwicklungsplänen<br />
am Beispiel des<br />
Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg<br />
(D)<br />
Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-<br />
Württemberg (Hrsg.): Landesentwicklungsplan<br />
2002 – Baden-Württemberg.<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das<br />
rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept<br />
für die räumliche Ordnung und<br />
Entwicklung des Landes. Im Rahmen der<br />
bundes- und landesrechtlichen Regelungen<br />
formuliert der LEP die Ziele und<br />
Grundsätze der Raumordnung für die Landesentwicklung<br />
sowie für die Abstimmung<br />
und Koordination raumbedeutsamer Planungen.<br />
Im LEP 2002 Baden-Württemberg sind<br />
unter dem Kapitel „Siedlungsentwicklung<br />
und Flächenvorsorge“ Ziele und Grundsätze<br />
zum Thema „Wirtschaftsentwicklung,<br />
Standortbedingungen“ festgelegt. Darunter<br />
befinden sich auch Ziele und Grundsätze,<br />
die sich mit Einzelhandelsbetrieben befassen.<br />
So wird im LEP festgehalten, dass<br />
sich Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
und sonstige großflächige<br />
Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)<br />
in das zentralörtliche<br />
Versorgungssystem einfügen sollen.<br />
Laut LEP 2002 dürfen sie in der Regel nur<br />
in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen,<br />
errichtet oder erweitert werden.<br />
Abweichend von diesen Standorten kommen<br />
sind auch Standorte in Kleinzentren<br />
und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion<br />
möglich, wenn dies nach den raumstrukturellen<br />
Gegebenheiten zur Sicherung<br />
der Grundversorgung notwendig ist oder<br />
diese in Verdichtungsräumen liegen und<br />
mit Siedlungsbereichen benachbarter<br />
Ober-, Mittel- oder Unterzentren zusammengewachsen<br />
sind.<br />
Weiters werden im LEP 2002 folgende<br />
Ziele zu Einzelhandelsgroßprojekten formuliert:<br />
• „Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte<br />
soll so bemessen sein,<br />
dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen<br />
Verflechtungsbereich nicht<br />
wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe<br />
Versorgung der Bevölkerung<br />
im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit<br />
anderer Zentraler Orte dürfen<br />
nicht wesentlich beeinträchtigt werde<br />
• Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder<br />
durch ihre Lage und Größe noch<br />
durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit<br />
der Stadt- und Ortskerne<br />
der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen.<br />
Einzelhandelsgroßprojekte<br />
sollen vorrangig an städtebaulich<br />
integrierten Standorten ausgewiesen,<br />
errichtet oder erweitert werden. Für<br />
nicht zentrenrelevante Warensortimente<br />
kommen auch städtebauliche Randlagen<br />
in Frage.“<br />
Im Grundsatz hält das LEP 2002 Baden-<br />
Württemberg fest, dass neue Einzelhandelsgroßprojekte<br />
nur an Standorten realisiert<br />
werden sollen, wo sie zeitnah an den<br />
öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen<br />
werden können.<br />
In den Regionalplänen, die am LEP 2002<br />
Baden-Württemberg ausgerichtet sind und<br />
die darin formulierten Ziele und Grundsätze<br />
aufnehmen, werden Standorte für regional<br />
bedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte<br />
festgelegt; diese Festlegung soll vor<br />
allem auf Grund eines regionalen Entwicklungskonzeptes<br />
vorgenommen werden.<br />
Eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur<br />
soll als Teil einer integrierten städtebaulichen<br />
Gesamtplanung erhalten und angestrebt<br />
werden; Grundlage dafür sollen<br />
regional abgestimmte Einzelhandelskonzepte<br />
sein.<br />
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