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DACH+ Abschlussbericht 2014

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<strong>DACH+</strong><br />

Leitvorstellungen und<br />

Planungsprinzipien<br />

Seite 84<br />

6.1.2 Planungsansätze<br />

Festlegung von Zielen und Grundsätzen<br />

zum Thema Einzelhandel in Landesentwicklungsplänen<br />

am Beispiel des<br />

Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg<br />

(D)<br />

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-<br />

Württemberg (Hrsg.): Landesentwicklungsplan<br />

2002 – Baden-Württemberg.<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das<br />

rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept<br />

für die räumliche Ordnung und<br />

Entwicklung des Landes. Im Rahmen der<br />

bundes- und landesrechtlichen Regelungen<br />

formuliert der LEP die Ziele und<br />

Grundsätze der Raumordnung für die Landesentwicklung<br />

sowie für die Abstimmung<br />

und Koordination raumbedeutsamer Planungen.<br />

Im LEP 2002 Baden-Württemberg sind<br />

unter dem Kapitel „Siedlungsentwicklung<br />

und Flächenvorsorge“ Ziele und Grundsätze<br />

zum Thema „Wirtschaftsentwicklung,<br />

Standortbedingungen“ festgelegt. Darunter<br />

befinden sich auch Ziele und Grundsätze,<br />

die sich mit Einzelhandelsbetrieben befassen.<br />

So wird im LEP festgehalten, dass<br />

sich Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

und sonstige großflächige<br />

Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)<br />

in das zentralörtliche<br />

Versorgungssystem einfügen sollen.<br />

Laut LEP 2002 dürfen sie in der Regel nur<br />

in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen,<br />

errichtet oder erweitert werden.<br />

Abweichend von diesen Standorten kommen<br />

sind auch Standorte in Kleinzentren<br />

und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion<br />

möglich, wenn dies nach den raumstrukturellen<br />

Gegebenheiten zur Sicherung<br />

der Grundversorgung notwendig ist oder<br />

diese in Verdichtungsräumen liegen und<br />

mit Siedlungsbereichen benachbarter<br />

Ober-, Mittel- oder Unterzentren zusammengewachsen<br />

sind.<br />

Weiters werden im LEP 2002 folgende<br />

Ziele zu Einzelhandelsgroßprojekten formuliert:<br />

• „Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte<br />

soll so bemessen sein,<br />

dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen<br />

Verflechtungsbereich nicht<br />

wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe<br />

Versorgung der Bevölkerung<br />

im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit<br />

anderer Zentraler Orte dürfen<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt werde<br />

• Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder<br />

durch ihre Lage und Größe noch<br />

durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit<br />

der Stadt- und Ortskerne<br />

der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen.<br />

Einzelhandelsgroßprojekte<br />

sollen vorrangig an städtebaulich<br />

integrierten Standorten ausgewiesen,<br />

errichtet oder erweitert werden. Für<br />

nicht zentrenrelevante Warensortimente<br />

kommen auch städtebauliche Randlagen<br />

in Frage.“<br />

Im Grundsatz hält das LEP 2002 Baden-<br />

Württemberg fest, dass neue Einzelhandelsgroßprojekte<br />

nur an Standorten realisiert<br />

werden sollen, wo sie zeitnah an den<br />

öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen<br />

werden können.<br />

In den Regionalplänen, die am LEP 2002<br />

Baden-Württemberg ausgerichtet sind und<br />

die darin formulierten Ziele und Grundsätze<br />

aufnehmen, werden Standorte für regional<br />

bedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte<br />

festgelegt; diese Festlegung soll vor<br />

allem auf Grund eines regionalen Entwicklungskonzeptes<br />

vorgenommen werden.<br />

Eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur<br />

soll als Teil einer integrierten städtebaulichen<br />

Gesamtplanung erhalten und angestrebt<br />

werden; Grundlage dafür sollen<br />

regional abgestimmte Einzelhandelskonzepte<br />

sein.<br />

stadtland

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