DACH+ Abschlussbericht 2014
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Parkplatzbewirtschaftung bei Einkaufszentren<br />
(CH)<br />
In der Schweiz werden Betreiber von Einkaufszentren<br />
durch die Kantone verpflichtet,<br />
Parkgebühren für ihre Stellplätze einzuheben.<br />
Grundlage dafür ist die Empfehlung<br />
zur Standortplanung von verkehrsintensiven<br />
Einrichtungen im kantonalen<br />
Richtplan, herausgegeben vom Bundesamt<br />
für Umwelt und Bundesamt für Raumentwicklung<br />
(2006). Kantone erließen in<br />
der Folge entsprechende Verordnungen.<br />
Mit der Einhebung von Parkgebühren bei<br />
Shopping-Center soll der Umstieg auf öffentliche<br />
Verkehrsmittel gefördert und gleiche<br />
Wettbewerbsvoraussetzung mit Innenstädten<br />
hergestellt werden, wo bereits<br />
seit Jahren Parkgebühren eingehoben<br />
werden.<br />
Österreich bei Einkaufszentren keine Gebühren<br />
eingehoben werden.<br />
2013 reagierten die zuständigen Bundesämter<br />
mit einem Rundschreiben zum Projekt<br />
"Effektivität und Effizienz von verkehrslenkenden<br />
Maßnahmen bei verkehrsintensiven<br />
Einrichtungen", lt dessen Umweltschutzgründe<br />
nicht mehr für Bezahlschranken<br />
allein genügen. Das Bafu führt<br />
seinen Entscheid zur Lockerung der Richtlinien<br />
auf die Luftbelastung zurück, die<br />
durch den Verkehr verursacht wird. So<br />
habe sich der Schadstoffausstoß in den<br />
vergangenen 20 Jahren halbiert und werde<br />
bis 2035 laut Prognosen noch einmal um<br />
75 % abnehmen.<br />
<strong>DACH+</strong><br />
Leitvorstellungen und<br />
Planungsprinzipien<br />
Seite 88<br />
Die Parkgebühren sind meist sehr moderat<br />
(50 Rappen/h), lediglich längeres Parken<br />
wird deutlich teurer.<br />
Erfahrungen zeigen, dass die Einhebung<br />
der Gebühren nur einen sehr bedingten<br />
Verlagerungseffekt auf den öffentlichen<br />
Verkehr bewirken (vermutlich auch aufgrund<br />
der geringen Gebühren). Einkaufszentren<br />
in Grenznähe beklagen zudem<br />
Umsatzeinbußen, weil in Deutschland und<br />
stadtland