DATENSICHERHEIT MIT BLOCKCHAIN-TECHNOLOGIE| w.news 02.2019
02.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Datensicherheit mit Blockchain-Technologie • Tagungen, Events und Catering • Advertorial B4B Themenmagazin
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<strong>02.2019</strong> B4B THEMENMAGAZIN<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
HALLEN-, GEWERBE- UND INDUSTRIEBAU –<br />
KOMPLETT AUS EINER HAND<br />
Foto: bluedesign – adobestock.com<br />
Gillig + Keller hat als Familienunternehmen in zweiter Generation<br />
bereits über 35 Jahre Erfahrung mit der Errichtung von<br />
Stahlhallen. Ob Logistik- oder Produktionshalle, Lagerhalle oder<br />
Gewerbegebäude mit Verwaltungsbereich – über 100 Mitarbeiter<br />
deutschlandweit sorgen dafür, dass die Vorstellungen der Kunden<br />
perfekt realisiert werden.<br />
Als Spezialist für individuelle Lösungen weiß das Unternehmen, dass der<br />
Erfolg darin liegt, die Anforderungen an die jeweilige Nutzung bestmöglich<br />
umzusetzen. Die fachkundige Beratung und genaue Analyse der betrieblichen<br />
und räumlichen Gegebenheiten vor Ort garantieren den Kunden optimale<br />
Arbeitsbedingungen bei den täglichen Betriebsprozessen.<br />
Gemeinsam werden die zukünftigen Anforderungen und Fragen erörtert<br />
und die für den Kunden am besten geeignete Ausführung erarbeitet.<br />
Unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Brandschutz, gestalterischen<br />
Wünschen und gesetzlichen Bestimmungen findet Gillig + Keller<br />
so die richtige Lösung.<br />
Mit Know-how und statischem Fachwissen wird das Projekt in der<br />
Planungsphase 3D-CAD-gestützt konstruiert. Die Fertigung und Montage<br />
erfolgt ebenfalls durch qualifiziertes Personal und modernste<br />
Fertigungstechnologien. So wird eine sichere Projektsteuerung und ein<br />
reibungsloser Ablauf ohne Verzögerungen gewährleistet. Kunden können<br />
auf die Erfahrung und die zahlreichen Referenzen von Gillig + Keller bauen.<br />
www.gilligundkeller.de<br />
Steuer-Tipp<br />
GmbH-Gründung<br />
Bei der Bargründung einer GmbH muss man sowohl als Gesellschafter als auch Geschäftsführer<br />
darauf achten, dass die Einlagen korrekt auf ein Konto der GmbH eingezahlt und dort zur freien<br />
Verfügung des Geschäftsführers vorhanden sind. Kommt es abredungsgemäß zu einer Rückzahlung<br />
an die Gesellschafter oder an mit diesen verbundene Dritte, ist die Einlageverpflichtung nicht<br />
korrekt erfüllt. Die Einlage wird daher weiterhin geschuldet, den handelnden Geschäftsführer<br />
kann eine persönliche Haftung wegen Missachtung des Kapitalerhaltungsgebots treffen.<br />
Kanzlei Dr. Thomas Kegel<br />
Fichtestraße 13<br />
74074 Heilbronn<br />
Tel. 07131 7853-0<br />
Fax 07131 7853-90<br />
info@kanzlei-kegel.de<br />
www.drkegel.de<br />
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