09.02.2019 Lindauer Bürgerzeitung
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4 9. Februar 2019 • BZ Ausgabe KW 06/19<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“,<br />
1. Änderung „Kaufland“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung<br />
„Kaufland“ mit Stand vom 30.01.2019 gebilligt. Vom Stadtrat wurde ebenfalls in der Sitzung vom<br />
30.01.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Die Kaufland Dienstleistungs Süd-Ost GmbH & Co KG plant auf dem Grundstück der ehemaligen<br />
Edeka-Filiale am Heuriedweg, das inzwischen leerstehende Gebäude abzubrechen und das Grundstück<br />
neu zu bebauen. Auf dem Grundstück soll eine Kaufland-Filiale mit einer Verkaufsfläche von<br />
3.000 m² entstehen.<br />
Vorhabenträgerin ist die Kaufland Dienstleistung Süd-Ost GmbH & Co. KG Neckarsulm.<br />
Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 (neu)<br />
„Gewerbegebiet Heuriedweg“ und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Feuerwache Ost“. Da<br />
der Bebauungsplan Einzelhandelsbetriebe bisher ausschließt und die geplante Verkaufsfläche,<br />
die in Gewerbegebieten maximal zulässige Verkaufsfläche übersteigt, ist die Änderung des Bebauungsplanes<br />
erforderlich. Die bisher bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz,<br />
Erweiterungen sind jedoch nicht möglich.<br />
Da der Planbereich mit Ausnahme der nördlichen Randeingrünung und des privatgärtnerisch genutzten<br />
Grundstücksteils bereits vollständig bebaut ist und sich der Vorhabenstandort in einem<br />
bereits vollständig aufgesiedelten, innerstädtischen Umfeld befindet, wird der Bebauungsplan<br />
gemäß § 13a Abs. 1 BauGB „….für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung<br />
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
aufgestellt.<br />
Die geplante Kaufland-Filiale weist eine Verkaufsfläche von 3.000 m² auf, aus diesem Grund ist<br />
gemäß UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Die Prüfung der durch das<br />
Vorhaben auslösenden Umweltbeeinträchtigungen wird im Rahmen eines Umweltberichtes gemäß<br />
§ 2a BauGB analysiert und bewertet.<br />
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Ansiedlung<br />
der Kaufland-Filiale im Gewerbegebiet Heuriedweg.<br />
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 514, 515 und<br />
515/3 mit einer Fläche von rund 12.359 m².<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin, an den Heuriedweg anschließend. Der<br />
Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 12.359 m².<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 105 neu „Gewerbegebiet<br />
Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“ vom 30.01.2019 ist in der nachfolgend aufgeführten<br />
Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />
Schutzgut<br />
Mensch/<br />
Erholung<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
Pflanzen/<br />
Tiere<br />
Art der Information<br />
Hinweise zu Lärmauswirkungen (Gewerbelärm und Verkehrslärm) und Formulierung<br />
von immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen (schalltechnische Untersuchung<br />
vom 06.11.2018, pm akustik, München), Aussagen zur Verkehrssituation<br />
und zum reibungslosen Verkehrsfluss durch Herstellung eines Kreisverkehrs<br />
am Knotenpunkt Heuriedweg / Binsenweiherweg (Verkehrsuntersuchung vom<br />
Januar 2019, Besch & Partner, Aussagen in Begründung und Umweltbericht) zur<br />
geplanten Anbindung. Aussagen zur Verträglichkeit der Ansiedlung von Kaufland<br />
(CIMA Beratung + Management GmbH vom 19.03.2018, Aussagen in Begründung<br />
und Umweltbericht).<br />
Natürlicher Bodenaufbau durch bestehende, nahezu vollständige Flächenversiegelung<br />
bereits derzeit nicht mehr gegeben. Keine zusätzliche Flächenversiegelung,<br />
dadurch keine nachhaltige Beeinträchtigung auf das Schutzgut Boden<br />
(Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 30.01.2019, Büro für Stadtplanung<br />
Zint & Häußler GmbH).<br />
Keine Oberflächengewässer betroffen. Keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />
betroffen. Durch die bestehende Versiegelung bereits derzeit keine flächige<br />
Versickerung möglich. Kein Eingriff in das Grundwasser durch ebenerdige Bauweise<br />
auf bestehender Geländeoberfläche. Grundwasseruntersuchung bzgl.<br />
evtl. Bodenbelastungen haben zu keinem Ergebnis geführt (Grundwasseruntersuchung<br />
vom 26.03.2018 und 01.08.2018, SYNLAB Analytics & Services<br />
Germany GmbH, Umweltbericht vom 30.01.2019, Büro Zint & Häußler GmbH).<br />
Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung.<br />
Das Plangebiet befindet sich in einem bebauten Umfeld. Das Plangebiet ist<br />
bereits derzeit vollständig durch ehemalige Edeka-Filiale versiegelt. Kein Betrieb<br />
mit wesentlich beeinträchtigenden lufthygienischen Emissionen. Keine<br />
Inanspruchnahme von Flächen mit klimatischer Bedeutung. Keine Beeinträchtigungen<br />
auf das Schutzgut Klima/Luft (Umweltbericht zum Bebauungsplan vom<br />
30.01.2019, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH).<br />
Keine Betroffenheit von amtlich kartierten Biotopen und Schutzgebieten.<br />
Inanspruchnahme von bereits nahezu vollständig versiegelten Flächen. Rodung<br />
des Gehölzbestands innerhalb der Parkplatzfläche sowie der privatgärtnerisch<br />
genutzten Fläche. Festlegung des Rodungszeitraumes (artenschutzrechtliche<br />
Einschätzung, Irg Umweltkonzept 16.05.2018, Aussagen in<br />
der Begründung und Umweltbericht vom 30.01.2019, Büro Zint & Häußler<br />
GmbH). Erhalt der nördlichen, bestehenden Eingrünung. Festsetzung einer<br />
extensiven Dachbegrünung, privaten Grünflächen und Einzelbaumpflanzungen.<br />
Keine nachhaltige Beeinträchtigung wertvoller Elemente und Objekte<br />
des Naturhaushaltes.<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Landschaftsbildprägend ist die gewerbliche Bebauung des Gewerbegebietes<br />
Heuriedweg. Auf Vorhabengrundstück selbst besteht eine dichte nördliche<br />
Randeingrünung. Parkplatzgliederung durch Einzelbäume, die inzwischen<br />
gerodet wurden. Erhalt der nördlichen Randeingrünung, Festsetzung von<br />
privaten Grünflächen, Festsetzung von Einzelbaumpflanzungen. Keine nachhaltigen<br />
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht<br />
zum Bebauungsplan vom 30.01.2019, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler<br />
GmbH).<br />
Keine Nachweise vorhanden. Plangebiet bereits nahezu vollständig versiegelt.<br />
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom<br />
30.01.2019, die Vorhaben- und Erschließungspläne vom 30.01.2019, die artenschutzrechtliche<br />
Einschätzung vom 16.05.2018 (Irg Umweltkonzept), der geotechnische Bericht vom 31.10.2018<br />
(Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG), die Verträglichkeitsuntersuchung zur<br />
Ansiedlung von Kaufland vom 19.03.2018 (CIMA Beratung + Management GmbH), die Grundwasseruntersuchung<br />
vom 26.03.2018 und 01.08.2018 (SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH),<br />
die schalltechnische Untersuchung vom 06.11.2018 (pm akustik) und die Verkehrsuntersuchung<br />
vom Januar 2019 (Besch und Partner KG) liegen in der Zeit vom<br />
Montag, den 18.02.2019 bis einschließlich Dienstag, den 19.03.2019<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten,<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und<br />
zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Planunterlagen<br />
können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (Bürger, Politik & Verwaltung –<br />
Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen), eingesehen und heruntergeladen werden.<br />
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (dazu zählen auch Kinder und Jugendliche)<br />
Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Lindau (B), den 31.01.2019,<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister