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09.02.2019 Lindauer Bürgerzeitung

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4 9. Februar 2019 • BZ Ausgabe KW 06/19<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bekanntmachung<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“,<br />

1. Änderung „Kaufland“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 30.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung<br />

„Kaufland“ mit Stand vom 30.01.2019 gebilligt. Vom Stadtrat wurde ebenfalls in der Sitzung vom<br />

30.01.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Die Kaufland Dienstleistungs Süd-Ost GmbH & Co KG plant auf dem Grundstück der ehemaligen<br />

Edeka-Filiale am Heuriedweg, das inzwischen leerstehende Gebäude abzubrechen und das Grundstück<br />

neu zu bebauen. Auf dem Grundstück soll eine Kaufland-Filiale mit einer Verkaufsfläche von<br />

3.000 m² entstehen.<br />

Vorhabenträgerin ist die Kaufland Dienstleistung Süd-Ost GmbH & Co. KG Neckarsulm.<br />

Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 (neu)<br />

„Gewerbegebiet Heuriedweg“ und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Feuerwache Ost“. Da<br />

der Bebauungsplan Einzelhandelsbetriebe bisher ausschließt und die geplante Verkaufsfläche,<br />

die in Gewerbegebieten maximal zulässige Verkaufsfläche übersteigt, ist die Änderung des Bebauungsplanes<br />

erforderlich. Die bisher bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz,<br />

Erweiterungen sind jedoch nicht möglich.<br />

Da der Planbereich mit Ausnahme der nördlichen Randeingrünung und des privatgärtnerisch genutzten<br />

Grundstücksteils bereits vollständig bebaut ist und sich der Vorhabenstandort in einem<br />

bereits vollständig aufgesiedelten, innerstädtischen Umfeld befindet, wird der Bebauungsplan<br />

gemäß § 13a Abs. 1 BauGB „….für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung<br />

oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

aufgestellt.<br />

Die geplante Kaufland-Filiale weist eine Verkaufsfläche von 3.000 m² auf, aus diesem Grund ist<br />

gemäß UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Die Prüfung der durch das<br />

Vorhaben auslösenden Umweltbeeinträchtigungen wird im Rahmen eines Umweltberichtes gemäß<br />

§ 2a BauGB analysiert und bewertet.<br />

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der geplanten Ansiedlung<br />

der Kaufland-Filiale im Gewerbegebiet Heuriedweg.<br />

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.st. Nr. 514, 515 und<br />

515/3 mit einer Fläche von rund 12.359 m².<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin, an den Heuriedweg anschließend. Der<br />

Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 12.359 m².<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 105 neu „Gewerbegebiet<br />

Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“ vom 30.01.2019 ist in der nachfolgend aufgeführten<br />

Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich).<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />

Schutzgut<br />

Mensch/<br />

Erholung<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Pflanzen/<br />

Tiere<br />

Art der Information<br />

Hinweise zu Lärmauswirkungen (Gewerbelärm und Verkehrslärm) und Formulierung<br />

von immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen (schalltechnische Untersuchung<br />

vom 06.11.2018, pm akustik, München), Aussagen zur Verkehrssituation<br />

und zum reibungslosen Verkehrsfluss durch Herstellung eines Kreisverkehrs<br />

am Knotenpunkt Heuriedweg / Binsenweiherweg (Verkehrsuntersuchung vom<br />

Januar 2019, Besch & Partner, Aussagen in Begründung und Umweltbericht) zur<br />

geplanten Anbindung. Aussagen zur Verträglichkeit der Ansiedlung von Kaufland<br />

(CIMA Beratung + Management GmbH vom 19.03.2018, Aussagen in Begründung<br />

und Umweltbericht).<br />

Natürlicher Bodenaufbau durch bestehende, nahezu vollständige Flächenversiegelung<br />

bereits derzeit nicht mehr gegeben. Keine zusätzliche Flächenversiegelung,<br />

dadurch keine nachhaltige Beeinträchtigung auf das Schutzgut Boden<br />

(Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 30.01.2019, Büro für Stadtplanung<br />

Zint & Häußler GmbH).<br />

Keine Oberflächengewässer betroffen. Keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />

betroffen. Durch die bestehende Versiegelung bereits derzeit keine flächige<br />

Versickerung möglich. Kein Eingriff in das Grundwasser durch ebenerdige Bauweise<br />

auf bestehender Geländeoberfläche. Grundwasseruntersuchung bzgl.<br />

evtl. Bodenbelastungen haben zu keinem Ergebnis geführt (Grundwasseruntersuchung<br />

vom 26.03.2018 und 01.08.2018, SYNLAB Analytics & Services<br />

Germany GmbH, Umweltbericht vom 30.01.2019, Büro Zint & Häußler GmbH).<br />

Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung.<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem bebauten Umfeld. Das Plangebiet ist<br />

bereits derzeit vollständig durch ehemalige Edeka-Filiale versiegelt. Kein Betrieb<br />

mit wesentlich beeinträchtigenden lufthygienischen Emissionen. Keine<br />

Inanspruchnahme von Flächen mit klimatischer Bedeutung. Keine Beeinträchtigungen<br />

auf das Schutzgut Klima/Luft (Umweltbericht zum Bebauungsplan vom<br />

30.01.2019, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH).<br />

Keine Betroffenheit von amtlich kartierten Biotopen und Schutzgebieten.<br />

Inanspruchnahme von bereits nahezu vollständig versiegelten Flächen. Rodung<br />

des Gehölzbestands innerhalb der Parkplatzfläche sowie der privatgärtnerisch<br />

genutzten Fläche. Festlegung des Rodungszeitraumes (artenschutzrechtliche<br />

Einschätzung, Irg Umweltkonzept 16.05.2018, Aussagen in<br />

der Begründung und Umweltbericht vom 30.01.2019, Büro Zint & Häußler<br />

GmbH). Erhalt der nördlichen, bestehenden Eingrünung. Festsetzung einer<br />

extensiven Dachbegrünung, privaten Grünflächen und Einzelbaumpflanzungen.<br />

Keine nachhaltige Beeinträchtigung wertvoller Elemente und Objekte<br />

des Naturhaushaltes.<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Landschaftsbildprägend ist die gewerbliche Bebauung des Gewerbegebietes<br />

Heuriedweg. Auf Vorhabengrundstück selbst besteht eine dichte nördliche<br />

Randeingrünung. Parkplatzgliederung durch Einzelbäume, die inzwischen<br />

gerodet wurden. Erhalt der nördlichen Randeingrünung, Festsetzung von<br />

privaten Grünflächen, Festsetzung von Einzelbaumpflanzungen. Keine nachhaltigen<br />

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht<br />

zum Bebauungsplan vom 30.01.2019, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler<br />

GmbH).<br />

Keine Nachweise vorhanden. Plangebiet bereits nahezu vollständig versiegelt.<br />

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom<br />

30.01.2019, die Vorhaben- und Erschließungspläne vom 30.01.2019, die artenschutzrechtliche<br />

Einschätzung vom 16.05.2018 (Irg Umweltkonzept), der geotechnische Bericht vom 31.10.2018<br />

(Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG), die Verträglichkeitsuntersuchung zur<br />

Ansiedlung von Kaufland vom 19.03.2018 (CIMA Beratung + Management GmbH), die Grundwasseruntersuchung<br />

vom 26.03.2018 und 01.08.2018 (SYNLAB Analytics & Services Germany GmbH),<br />

die schalltechnische Untersuchung vom 06.11.2018 (pm akustik) und die Verkehrsuntersuchung<br />

vom Januar 2019 (Besch und Partner KG) liegen in der Zeit vom<br />

Montag, den 18.02.2019 bis einschließlich Dienstag, den 19.03.2019<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten,<br />

öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und<br />

zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Planunterlagen<br />

können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (Bürger, Politik & Verwaltung –<br />

Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen), eingesehen und heruntergeladen werden.<br />

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (dazu zählen auch Kinder und Jugendliche)<br />

Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />

Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Lindau (B), den 31.01.2019,<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

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