20.03.2019 Aufrufe

KAV MAGAZIN - AUSGABE 1/2019

Das KAV Magazin erscheint in vier Ausgaben je Kalenderjahr. Mit diesem Heft informieren wir Sie über den 12. Kölner Anwaltstag, der am 08. Mai 2019 im Pullman Cologne Hotel unter dem Motto "KAV GENERATIONEN" stattfinden wird. Zudem erfahren Sie viele interessante Neuigkeiten rund um den Kölner Anwaltverein, seine Ausschüsse und Arbeitskreise sowie seine Partnerunternehmen.

Das KAV Magazin erscheint in vier Ausgaben je Kalenderjahr. Mit diesem Heft informieren wir Sie über den 12. Kölner Anwaltstag, der am 08. Mai 2019 im Pullman Cologne Hotel unter dem Motto "KAV GENERATIONEN" stattfinden wird. Zudem erfahren Sie viele interessante Neuigkeiten rund um den Kölner Anwaltverein, seine Ausschüsse und Arbeitskreise sowie seine Partnerunternehmen.

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Aktuelles & Wissenswertes | 47<br />

Pflichtverteidigung gilt nicht für PKH<br />

im Adhäsionsverfahren<br />

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erstreckt sich nicht auf dessen<br />

Tätigkeit in einem Adhäsionsverfahren.<br />

OLG Karlsruhe Beschl. 23.8.2018 – 2 Ws 246/18<br />

Der Anwalt vertrat als Pflichtverteidiger den Angeklagten und<br />

gleichzeitig dessen rechtliche Interessen im Adhäsionsverfahren.<br />

Die Vergütung des Anwalts für die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren<br />

wurde abgelehnt.<br />

Das OLG lehnt die Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf<br />

die Abwehr der Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren<br />

ab. Er hätte gesondert einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe<br />

stellen und die Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten<br />

darlegen müssen. Die Ablehnung stützt das OLG auf den Wortlaut<br />

der Regelung in § 404 Abs. 5 StPO. Danach kann dem Angeschuldigten<br />

(nur) auf Antrag im Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe<br />

bewilligt werden.<br />

Der Antrag sollte meines Erachtens frühzeitig gestellt werden. Im<br />

Laufe des Verfahrens könnten sich die Erfolgsaussichten erheblich<br />

verringern.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

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