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Biergärten Sonnenterrassen 2018 Füssen

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Seite 5<br />

ihrer Biere in den Sommermonaten<br />

Keller unter der Isar an. Über diesen<br />

entstanden die ersten Biergärten.<br />

Von den ursprünglichen sind nach<br />

wie vor der Augustinerkeller, Paulaner<br />

am Nockherberg und der Hofbräukeller<br />

vorhanden. Seinen Ursprung<br />

hat der Biergarten im Isarkreis, und<br />

noch heute wird sein Bild in Bayern<br />

von Menschen mit Maßkrügen unter<br />

Bäumen geprägt. Um die Decken der<br />

Kellerhöhlen vor Sonne zu schützen,<br />

pflanzten die Brauer schattenspendende<br />

Kastanien oder Linden an. Und<br />

sie stellten Tische und Bänke unter<br />

die Bäume. Die Plätze wurden ein<br />

beliebtes Ausflugsziel für Gäste und<br />

die Sache sprach sich schnell herum.<br />

Schon bald zogen ganze Scharen von<br />

Durstigen „auf den Keller”.<br />

Geburtsstunde<br />

des Biergartens<br />

Damals war es ausschließlich den Wirten<br />

erlaubt, das Bier in großen Fässern<br />

direkt beim Keller abzuholen. Dies<br />

wurde in einer kurfürstlichen Verordnung<br />

von 1773 festgehalten, dass<br />

kein Brauer auf seinem Keller Bier an<br />

„niemand Anderem im Großen oder<br />

„Fäßlweis“ verkaufen darf. Denn die<br />

Wirtsleute hatten Angst, ihre Gäste<br />

zu verlieren. Nachdem sich die Brauer<br />

nicht an die behördliche Reglementierung<br />

hielten und die Wirtsleute Angst<br />

um ihre Existenz hatten, protestierten<br />

sie. Es entfachte ein Streit um<br />

die Schankrechte. Daraufhin erteilte<br />

König Max Joseph I. am 4. Januar 1812<br />

die offizielle Ausschankerlaubnis.<br />

„Den hiesigen Bierbrauern gestattet<br />

seyn solle, auf ihren eigenen Märzenkellern<br />

in den Monaten Juni, Juli, August<br />

und September selbst gebrautes<br />

Märzenbier in Minuto zu verschleißen,<br />

und ihre Gäste dortselbst mit Bier<br />

und Brod zu bedienen. Das Abreichen<br />

von Speisen und anderen Getränken<br />

bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“<br />

Brauer konnten ab sofort ihr Bier<br />

direkt an die Bürger ausschenken –<br />

ohne Umweg über die Wirte. Die Auflage<br />

an die Brauer war lediglich, dass<br />

sie keine Mahlzeiten servieren dürfen.<br />

Wer also eine Maß dort trank, musste<br />

seine Brotzeit selber mitbringen. Das<br />

entstand aus einem Verbot heraus,<br />

das den Gastwirten einen Vorteil<br />

verschaffen sollte. Nun ist es ein Privileg,<br />

das in Bayern gesetzlich in der<br />

Biergartenverordnung verankert ist.<br />

IMPRESSUM<br />

Verlags-Anzeigenbeilage der Allgäuer Zeitung,<br />

Ausgabe <strong>Füssen</strong>, vom 18. Mai <strong>2018</strong><br />

Geschäftsführung: Markus Brehm<br />

PR-Redaktion: Anke Sturm, Regina Berkmiller<br />

Grafik/Layout: Gregor Guggemos<br />

Titelfoto: PanterMedia/Gojaz_Alkimson<br />

Quelle: Deutscher Brauerbund, Bayerischer Brauerbund,<br />

www.reinheitsgebot.de<br />

Verantwortlich für Anzeigenteil und Textteil i. S. d. P:<br />

Christian Schneider,<br />

Tel.: 0 83 62 / 50 79 85, E-Mail: schneider@azv.de<br />

Druck und Herstellung:<br />

Allgäuer Zeitungsverlag GmbH,<br />

Heisinger Straße 14, 87437 Kempten<br />

Foto: PantherMedia/gstockstudio

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