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RATGEBER RECHT<br />

Erbrecht - was macht man bei einem Todesfall?<br />

Bei einem Todesfall in der Familie ist zunächst<br />

die Bestürzung sehr groß. Natürlich<br />

ist Trauerarbeit zu leisten. Es stellt sich<br />

dann aber sehr schnell die Frage: Was ist<br />

eigentlich zu tun<br />

Mit diesem Artikel wollen wir eine kurze,<br />

der Praxis unserer Kanzlei entsprechende<br />

Anregung wiedergeben, die auf unserer<br />

jahrelangen Erfahrung im Bereich des Erbrechtes<br />

basiert.<br />

Wer einen toten, nahen Verwandten auch<br />

unter unverdächtigen Umständen auffindet,<br />

der sollte zunächst nichts verändern.<br />

Die Auffindesituation sollte so bleiben wie<br />

sie ist. Am besten ruft man den bekannten<br />

Hausarzt hinzu. Kommt dieser hinzu,<br />

so kann er zunächst die Leichenschau machen.<br />

Ein Organspenderausweis sollte sofort<br />

an den Arzt übergeben werden. Der<br />

Arzt wird dann einen entsprechenden Totenschein<br />

ausstellen und gegebenenfalls<br />

das Nötige veranlassen. So der Verwandte<br />

im Krankenhaus gestorben ist, wird ein Totenschein<br />

dort zu holen sein.<br />

Falls Sterbeort und Wohnort unterschiedlich<br />

sind, ist die Überführung zu regeln.<br />

Hier gilt es zu beachten: Wer die Überführung<br />

bestellt, der bezahlt sie hinterher<br />

zunächst auch. Dann sollten die Sterbeurkunden<br />

- mindestens 5 - beim Standesamt<br />

beantragt werden. Gleichzeitig sind<br />

Verwandte, Freunde, Bekannte, ggf. der<br />

Arbeitgeber des Verstorbenen zu informieren.<br />

Bereits diese Information reicht<br />

oftmals aus, um festzustellen, wer noch<br />

alles Ansprüche auf das Erbe erhebt und<br />

ob hier gegebenenfalls eine streitige Auseinandersetzung<br />

erfolgen könnte. Bereits<br />

an dieser Stelle raten wir an, unsere Kanzlei<br />

hinzuzuziehen, um sich hier von Anfang<br />

an beraten zu lassen. Es können viel rger<br />

und Missverständnisse vermieden werden,<br />

wenn von Anfang an rechtssicher und<br />

klar gehandelt wird<br />

Auch bei Bestattungsunternehmen gilt:<br />

Wer bestellt, der bezahlt. Ob eine Kostenübernahme<br />

gegebenenfalls durch Erben<br />

hinterher erfolgt und in welchem Umfang<br />

ist in diesem Moment noch völlig offen.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin.<br />

Testamente sind zwingend an das Nachlassgericht<br />

zu übergeben. Das Gesetz ist<br />

eindeutig. Dann ist unbedingt ein Nachlassverzeichnis<br />

zu erstellen. Es ist Pflicht<br />

des Erbschaftsbesitzers, ein Nachlassverzeichnis<br />

zu erstellen. Der gelebte Usus,<br />

die Wohnung einfach leer zu räumen und<br />

Dinge vor einer Teilung der Erbschaft zu<br />

verschenken oder zu entsorgen, ist rechtlich<br />

hochgradig risikoreich. Natürlich sind<br />

auch im Ausland belegene Objekte und<br />

Erbmasse zu ermitteln. Unsere Kanzlei berät<br />

und begleitet Sie hier während des gesamten<br />

Erbschaftsabwicklungsprozesses.<br />

Es gilt hier, Streit zu vermeiden. Da es aber<br />

unvermeidlich ist, da verschiedene Erbinteressen<br />

unversöhnlich aufeinanderprallen,<br />

vertreten wir Sie selbstverständlich<br />

vor allen deutschen Gerichten und auch<br />

international.<br />

Die Mietwohnung, Strom, Gas, Heizung,<br />

Wasser Telefon, Handy, Kabelanschluss,<br />

GEZ, Zeitung, Zeitschriften, KFZ Zulassung,<br />

Versicherungen, Vereine, Daueraufträge<br />

bei Banken sind abzumelden bzw. sofort<br />

unter Hinweis auf den Todesfall zu kündigen.<br />

Die Krankenkasse ist zu informieren,<br />

genauso wie Lebensversicherungen bzw.<br />

Sterbekassen und eine Private Sterbegeldversicherung.<br />

Die Rentenversicherungsstelle<br />

sollte unbedingt wegen Überbrückungsgeld<br />

informiert werden, bei einem<br />

Beamten die zuständige Dienstbehörde<br />

und die Beamtenversorgung. Die Rentenversicherungsträger<br />

sind sofort zu informieren,<br />

gegebenenfalls ist ein Lohnsteuererstattungsantrag<br />

beim Finanzamt zu<br />

stellen. Auch der elektronische Nachlass<br />

ist zu regeln. Wenn dann die Erbschaft geklärt<br />

ist, dann erstellen wir für Sie noch die<br />

Erbschaftssteuererklärung.<br />

Viele Streitigkeiten und Probleme im Rahmen<br />

der Erbauseinandersetzung lassen<br />

sich allerdings von vornherein vermeiden,<br />

wenn entsprechende Überlegungen<br />

zu Lebzeiten getroffen werden und auch<br />

umgesetzt wurden. Bedauerlicherweise<br />

müssen immer wieder völlig überraschte<br />

Angehörige feststellen, dass trotz der<br />

Tatsache, dass der Tod am Ende eines jeden<br />

Lebens steht, nichts unternommen<br />

wurde, nichts geregelt wurde und die<br />

verbleibende Familie dann in Streitigkeiten<br />

und Auseinandersetzungen versinkt.<br />

Ein solches Zerbrechen einer Familie kann<br />

vermieden werden, wenn man rechtzeitig<br />

handelt. Mündliche Ankündigungen<br />

reichen keinesfalls. Bei Ihrer höchstpersönlichen<br />

Gestaltung steht Ihnen unsere<br />

Kanzlei streitvermeidend natürlich auf der<br />

Basis von jahrelanger Erfahrung mit Rat<br />

und Tat zur Seite.<br />

Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

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