Burgblatt-2019-05_01-40_reduziert
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RATGEBER RECHT<br />
Erbrecht - was macht man bei einem Todesfall?<br />
Bei einem Todesfall in der Familie ist zunächst<br />
die Bestürzung sehr groß. Natürlich<br />
ist Trauerarbeit zu leisten. Es stellt sich<br />
dann aber sehr schnell die Frage: Was ist<br />
eigentlich zu tun<br />
Mit diesem Artikel wollen wir eine kurze,<br />
der Praxis unserer Kanzlei entsprechende<br />
Anregung wiedergeben, die auf unserer<br />
jahrelangen Erfahrung im Bereich des Erbrechtes<br />
basiert.<br />
Wer einen toten, nahen Verwandten auch<br />
unter unverdächtigen Umständen auffindet,<br />
der sollte zunächst nichts verändern.<br />
Die Auffindesituation sollte so bleiben wie<br />
sie ist. Am besten ruft man den bekannten<br />
Hausarzt hinzu. Kommt dieser hinzu,<br />
so kann er zunächst die Leichenschau machen.<br />
Ein Organspenderausweis sollte sofort<br />
an den Arzt übergeben werden. Der<br />
Arzt wird dann einen entsprechenden Totenschein<br />
ausstellen und gegebenenfalls<br />
das Nötige veranlassen. So der Verwandte<br />
im Krankenhaus gestorben ist, wird ein Totenschein<br />
dort zu holen sein.<br />
Falls Sterbeort und Wohnort unterschiedlich<br />
sind, ist die Überführung zu regeln.<br />
Hier gilt es zu beachten: Wer die Überführung<br />
bestellt, der bezahlt sie hinterher<br />
zunächst auch. Dann sollten die Sterbeurkunden<br />
- mindestens 5 - beim Standesamt<br />
beantragt werden. Gleichzeitig sind<br />
Verwandte, Freunde, Bekannte, ggf. der<br />
Arbeitgeber des Verstorbenen zu informieren.<br />
Bereits diese Information reicht<br />
oftmals aus, um festzustellen, wer noch<br />
alles Ansprüche auf das Erbe erhebt und<br />
ob hier gegebenenfalls eine streitige Auseinandersetzung<br />
erfolgen könnte. Bereits<br />
an dieser Stelle raten wir an, unsere Kanzlei<br />
hinzuzuziehen, um sich hier von Anfang<br />
an beraten zu lassen. Es können viel rger<br />
und Missverständnisse vermieden werden,<br />
wenn von Anfang an rechtssicher und<br />
klar gehandelt wird<br />
Auch bei Bestattungsunternehmen gilt:<br />
Wer bestellt, der bezahlt. Ob eine Kostenübernahme<br />
gegebenenfalls durch Erben<br />
hinterher erfolgt und in welchem Umfang<br />
ist in diesem Moment noch völlig offen.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin.<br />
Testamente sind zwingend an das Nachlassgericht<br />
zu übergeben. Das Gesetz ist<br />
eindeutig. Dann ist unbedingt ein Nachlassverzeichnis<br />
zu erstellen. Es ist Pflicht<br />
des Erbschaftsbesitzers, ein Nachlassverzeichnis<br />
zu erstellen. Der gelebte Usus,<br />
die Wohnung einfach leer zu räumen und<br />
Dinge vor einer Teilung der Erbschaft zu<br />
verschenken oder zu entsorgen, ist rechtlich<br />
hochgradig risikoreich. Natürlich sind<br />
auch im Ausland belegene Objekte und<br />
Erbmasse zu ermitteln. Unsere Kanzlei berät<br />
und begleitet Sie hier während des gesamten<br />
Erbschaftsabwicklungsprozesses.<br />
Es gilt hier, Streit zu vermeiden. Da es aber<br />
unvermeidlich ist, da verschiedene Erbinteressen<br />
unversöhnlich aufeinanderprallen,<br />
vertreten wir Sie selbstverständlich<br />
vor allen deutschen Gerichten und auch<br />
international.<br />
Die Mietwohnung, Strom, Gas, Heizung,<br />
Wasser Telefon, Handy, Kabelanschluss,<br />
GEZ, Zeitung, Zeitschriften, KFZ Zulassung,<br />
Versicherungen, Vereine, Daueraufträge<br />
bei Banken sind abzumelden bzw. sofort<br />
unter Hinweis auf den Todesfall zu kündigen.<br />
Die Krankenkasse ist zu informieren,<br />
genauso wie Lebensversicherungen bzw.<br />
Sterbekassen und eine Private Sterbegeldversicherung.<br />
Die Rentenversicherungsstelle<br />
sollte unbedingt wegen Überbrückungsgeld<br />
informiert werden, bei einem<br />
Beamten die zuständige Dienstbehörde<br />
und die Beamtenversorgung. Die Rentenversicherungsträger<br />
sind sofort zu informieren,<br />
gegebenenfalls ist ein Lohnsteuererstattungsantrag<br />
beim Finanzamt zu<br />
stellen. Auch der elektronische Nachlass<br />
ist zu regeln. Wenn dann die Erbschaft geklärt<br />
ist, dann erstellen wir für Sie noch die<br />
Erbschaftssteuererklärung.<br />
Viele Streitigkeiten und Probleme im Rahmen<br />
der Erbauseinandersetzung lassen<br />
sich allerdings von vornherein vermeiden,<br />
wenn entsprechende Überlegungen<br />
zu Lebzeiten getroffen werden und auch<br />
umgesetzt wurden. Bedauerlicherweise<br />
müssen immer wieder völlig überraschte<br />
Angehörige feststellen, dass trotz der<br />
Tatsache, dass der Tod am Ende eines jeden<br />
Lebens steht, nichts unternommen<br />
wurde, nichts geregelt wurde und die<br />
verbleibende Familie dann in Streitigkeiten<br />
und Auseinandersetzungen versinkt.<br />
Ein solches Zerbrechen einer Familie kann<br />
vermieden werden, wenn man rechtzeitig<br />
handelt. Mündliche Ankündigungen<br />
reichen keinesfalls. Bei Ihrer höchstpersönlichen<br />
Gestaltung steht Ihnen unsere<br />
Kanzlei streitvermeidend natürlich auf der<br />
Basis von jahrelanger Erfahrung mit Rat<br />
und Tat zur Seite.<br />
Stephan Baumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />
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