Südtirol Magazin Sommer 2019 - NZZ
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26 Mai <strong>2019</strong><br />
AKTUELL<br />
100.000 Euro als Pauschalsteuer<br />
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, hat<br />
die Möglichkeit, eine allumfassende Pauschalsteuer auf<br />
das Auslandseinkommen und -vermögen in fixem Ausmass<br />
in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zu entrichten.<br />
Diese Steuerbegünstigung für wohlhabende natürliche Personen<br />
wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2017 eingeführt und zielt<br />
darauf ab, wohlhabende Personen nach Italien zu locken – mit<br />
steigendem Erfolg. Immer mehr Personen sind überzeugt von<br />
der Kombination zwischen hoher Lebensqualität in einem<br />
der schönsten Länder der Welt, der italienischen „dolce vita“<br />
sowie zusätzlich noch der attraktiven Steuerbegünstigung.<br />
So hat z. B. im <strong>Sommer</strong> 2018 auch Fussballstar Cristiano<br />
Ronaldo seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, um seine<br />
Auslandseinkünfte begünstigt besteuern zu dürfen. Auch für<br />
weniger betuchte und vermögende Personen ist die Pauschalsteuer<br />
interessant, sofern die derzeitig bezahlte Steuer<br />
den Schwellenwert von 100.000 Euro überschreitet.<br />
Die Vorteile<br />
Dazu Gert Gasser, Steuerberater aus <strong>Südtirol</strong>: „Die Pauschalsteuer<br />
ersetzt die Einkommenssteuer auf die im Ausland<br />
erzeugten Einkommen und die Vermögenssteuer auf<br />
das ausländische Vermögen, und zwar unabhängig von der<br />
Höhe des Einkommens und des Vermögens. In der Pauschalsteuer<br />
nicht inbegriffen und folglich normal zu besteuern<br />
sind lediglich die Veräusserungsgewinne auf qualifizierte<br />
Beteiligungen, welche im Laufe der ersten fünf Jahre nach<br />
dem Zuzug nach Italien erzielt werden, sowie die in Italien<br />
erzielten Einkommen.“<br />
Ein weiterer Vorteil der Begünstigung ist die vollständige<br />
Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für all<br />
jene Güter, die sich ausserhalb Italiens befinden. Auch Einbringungen<br />
von ausländischen Vermögenswerten in Trusts<br />
oder Stiftungen sind in Italien steuerbefreit.<br />
Die Voraussetzungen<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pauschalsteuer<br />
ist, dass die natürliche Person während der letzten zehn<br />
Jahre mindestens neun nicht in Italien steuerlich ansässig<br />
war. Eine weitere Voraussetzung<br />
ist die effektive Verlegung des<br />
steuerlichen Wohnsitzes vom<br />
Drittland nach Italien. Die<br />
effektive Verlegung des Wohnsitzes<br />
kann sowohl von den italienischen<br />
Gemeinden als auch<br />
vom Finanzamt des Drittlandes<br />
kontrolliert werden.<br />
Zwecks Inanspruchnahme der<br />
Pauschalsteuer empfiehlt es sich,<br />
eine entsprechende Anfrage an<br />
das Finanzamt zu stellen – so<br />
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
Gert Gasser<br />
erlangt der Steuerzahler vor Verlegung des Wohnsitzes nach<br />
Italien Rechtssicherheit darüber, ob das Pauschalverfahren<br />
im konkreten Fall Anwendung findet oder nicht.<br />
Dauer der Option<br />
„Die Pauschalsteuer kann für maximal 15 Jahre angewandt<br />
werden, danach erlischt die Begünstigung automatisch.<br />
Es ist ohne Anwendung von Strafen oder Nachzahlungen<br />
jederzeit möglich, die Option zu widerrufen“, erklärt Gert<br />
Gasser weiter.<br />
Das Pauschalsteuerverfahren gilt ab jenem Jahr, in dem der<br />
Wohnsitz nach Italien verlegt und der Antrag des Steuerzahlers<br />
vom Finanzamt positiv begutachtet wurde. Die Steuer<br />
auf die ausländischen Einkünfte muss vollständig innerhalb<br />
30. Juni des Folgejahres einbezahlt werden.<br />
Die Option für die Pauschalsteuer kann zusätzlich von<br />
einem oder mehreren Familienmitgliedern angewandt<br />
werden. Die Kriterien, Voraussetzungen und Modalitäten<br />
für die Anwendung des Verfahrens bleiben dieselben wie<br />
für den Antragsteller, allerdings beträgt die Pauschalsteuer<br />
für Familienmitglieder lediglich 25.000 Euro pro Steuerperiode.<br />
Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva<br />
Meraner Strasse 8 | I-39011 Lana<br />
Tel. +39 0473 565 000<br />
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