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Südtirol Magazin Sommer 2019 - NZZ

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26 Mai <strong>2019</strong><br />

AKTUELL<br />

100.000 Euro als Pauschalsteuer<br />

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, hat<br />

die Möglichkeit, eine allumfassende Pauschalsteuer auf<br />

das Auslandseinkommen und -vermögen in fixem Ausmass<br />

in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zu entrichten.<br />

Diese Steuerbegünstigung für wohlhabende natürliche Personen<br />

wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2017 eingeführt und zielt<br />

darauf ab, wohlhabende Personen nach Italien zu locken – mit<br />

steigendem Erfolg. Immer mehr Personen sind überzeugt von<br />

der Kombination zwischen hoher Lebensqualität in einem<br />

der schönsten Länder der Welt, der italienischen „dolce vita“<br />

sowie zusätzlich noch der attraktiven Steuerbegünstigung.<br />

So hat z. B. im <strong>Sommer</strong> 2018 auch Fussballstar Cristiano<br />

Ronaldo seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, um seine<br />

Auslandseinkünfte begünstigt besteuern zu dürfen. Auch für<br />

weniger betuchte und vermögende Personen ist die Pauschalsteuer<br />

interessant, sofern die derzeitig bezahlte Steuer<br />

den Schwellenwert von 100.000 Euro überschreitet.<br />

Die Vorteile<br />

Dazu Gert Gasser, Steuerberater aus <strong>Südtirol</strong>: „Die Pauschalsteuer<br />

ersetzt die Einkommenssteuer auf die im Ausland<br />

erzeugten Einkommen und die Vermögenssteuer auf<br />

das ausländische Vermögen, und zwar unabhängig von der<br />

Höhe des Einkommens und des Vermögens. In der Pauschalsteuer<br />

nicht inbegriffen und folglich normal zu besteuern<br />

sind lediglich die Veräusserungsgewinne auf qualifizierte<br />

Beteiligungen, welche im Laufe der ersten fünf Jahre nach<br />

dem Zuzug nach Italien erzielt werden, sowie die in Italien<br />

erzielten Einkommen.“<br />

Ein weiterer Vorteil der Begünstigung ist die vollständige<br />

Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für all<br />

jene Güter, die sich ausserhalb Italiens befinden. Auch Einbringungen<br />

von ausländischen Vermögenswerten in Trusts<br />

oder Stiftungen sind in Italien steuerbefreit.<br />

Die Voraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pauschalsteuer<br />

ist, dass die natürliche Person während der letzten zehn<br />

Jahre mindestens neun nicht in Italien steuerlich ansässig<br />

war. Eine weitere Voraussetzung<br />

ist die effektive Verlegung des<br />

steuerlichen Wohnsitzes vom<br />

Drittland nach Italien. Die<br />

effektive Verlegung des Wohnsitzes<br />

kann sowohl von den italienischen<br />

Gemeinden als auch<br />

vom Finanzamt des Drittlandes<br />

kontrolliert werden.<br />

Zwecks Inanspruchnahme der<br />

Pauschalsteuer empfiehlt es sich,<br />

eine entsprechende Anfrage an<br />

das Finanzamt zu stellen – so<br />

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

Gert Gasser<br />

erlangt der Steuerzahler vor Verlegung des Wohnsitzes nach<br />

Italien Rechtssicherheit darüber, ob das Pauschalverfahren<br />

im konkreten Fall Anwendung findet oder nicht.<br />

Dauer der Option<br />

„Die Pauschalsteuer kann für maximal 15 Jahre angewandt<br />

werden, danach erlischt die Begünstigung automatisch.<br />

Es ist ohne Anwendung von Strafen oder Nachzahlungen<br />

jederzeit möglich, die Option zu widerrufen“, erklärt Gert<br />

Gasser weiter.<br />

Das Pauschalsteuerverfahren gilt ab jenem Jahr, in dem der<br />

Wohnsitz nach Italien verlegt und der Antrag des Steuerzahlers<br />

vom Finanzamt positiv begutachtet wurde. Die Steuer<br />

auf die ausländischen Einkünfte muss vollständig innerhalb<br />

30. Juni des Folgejahres einbezahlt werden.<br />

Die Option für die Pauschalsteuer kann zusätzlich von<br />

einem oder mehreren Familienmitgliedern angewandt<br />

werden. Die Kriterien, Voraussetzungen und Modalitäten<br />

für die Anwendung des Verfahrens bleiben dieselben wie<br />

für den Antragsteller, allerdings beträgt die Pauschalsteuer<br />

für Familienmitglieder lediglich 25.000 Euro pro Steuerperiode.<br />

Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva<br />

Meraner Strasse 8 | I-39011 Lana<br />

Tel. +39 0473 565 000<br />

info@gspeo.com | www.gspeo.com

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