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obacht Familienmagazin Juni/Juli 2019

Obacht, hier ist schon die nächste Ausgabe! Juni/Juli 2019: Zeit - Hab ich nicht, Schreiben - Tinte oder Tablet, Baby - Wenn ich doch nur in die Zukunft schauen könnte. Außerdem Kulturtermine, Nachrichten aus der Region, Buchtipps, Kinderkinoprogramm, Kindergeburtstag, Mitmachseite, großer Familienterminkalender und ein spannendes Gewinnspiel.

Obacht, hier ist schon die nächste Ausgabe! Juni/Juli 2019: Zeit - Hab ich nicht, Schreiben - Tinte oder Tablet, Baby - Wenn ich doch nur in die Zukunft schauen könnte. Außerdem Kulturtermine, Nachrichten aus der Region, Buchtipps, Kinderkinoprogramm, Kindergeburtstag, Mitmachseite, großer Familienterminkalender und ein spannendes Gewinnspiel.

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von Miriam Schäffler, Leiterin der Donum Vitae Beratungsstelle in Kaufbeuren<br />

WENN ICH BLOSS IN DIE<br />

ZUKUNFT SCHAUEN KÖNNTE<br />

Über die perfekte Planung der Elternzeit<br />

12<br />

Zwei kleine Striche können das Leben<br />

einer Frau oder auch eines Paares<br />

komplett verändern. Gemeint sind die<br />

zwei kleinen Striche auf dem Schwangerschaftstest,<br />

die das Ergebnis „positiv“<br />

anzeigen.<br />

Ab jetzt müssen sich die werdenden Eltern<br />

mit vielen Fragen auseinandersetzen, mit<br />

denen sich der Großteil von ihnen in<br />

ihrem bisherigen Leben wahrscheinlich<br />

noch kaum beschäftigt hat. Gut, vielleicht<br />

mal mit dem Gedanken an einen Kinderwunsch<br />

oder bei Nachwuchs im näheren<br />

Umfeld, aber tatsächlich nicht konkret.<br />

Kurz nach der großen Freude über die<br />

eingetretene Schwangerschaft – sofern sie<br />

geplant oder zumindest nicht völlig<br />

unwillkommen ist – stehen die werdenden<br />

Mütter und Väter plötzlich vor einem<br />

riesigen Berg von Fragen: Was muss ich<br />

wann beantragen, damit ich nichts verpasse?<br />

Ab wann beginnt mein Mutterschutz, und<br />

wieviel Geld bekomme ich dann? Wie<br />

lange möchte ich zu Hause bleiben nach<br />

der Geburt? Wie mache ich mit dem<br />

Elterngeld und der Elternzeit alles richtig?<br />

Ab wann muss ich mich um eine Hebamme<br />

kümmern? Wann muss ich das Kind in der<br />

Krippe anmelden, um einen Platz zu<br />

bekommen? Und so weiter.<br />

Mit all diesen Anliegen kommen viele<br />

schwangere Frauen und ihre Partner zu<br />

uns in die Schwangerenberatung. Dabei<br />

sticht ein Thema immer wieder hervor,<br />

über dessen Entscheidung werdende<br />

Eltern häufig ins Schwitzen kommen. Das<br />

ist die Elternzeit. Elternzeit muss man<br />

immer für zwei Jahre verbindlich festlegen.<br />

Erlaubt ist währenddessen jedoch die<br />

Ausübung einer Teilzeittätigkeit bis zu<br />

30 Wochenstunden. Da bei den meisten<br />

angehenden Eltern die Frau plant, längere<br />

Zeit zu Hause zu bleiben und der zukünftige<br />

Vater die umgangssprachlich genannten<br />

zwei „Vätermonate“ nimmt, werden die<br />

Schwangeren vor besondere Herausforderungen<br />

gestellt. Dabei hat die Herausforderung<br />

zwei Gesichter: Das eine ist, wie lange<br />

halte ich es zu Hause aus? Das andere,<br />

schaffe ich es nach der von mir geplanten<br />

Zeit mein Kind abzugeben?<br />

Nun kann es der einen Mutter passieren,<br />

dass zwei Jahre ohne Erwerbstätigkeit fest<br />

eingeplant waren und ihr nach einem Jahr<br />

„die Decke auf den Kopf fällt“. Hier gibt es<br />

noch eine recht einfache Lösung der<br />

Teilzeittätigkeit in der Elternzeit. Diese<br />

Option kann die Frau sieben Wochen vor<br />

Beginn noch einreichen und hat sogar<br />

einen Anspruch darauf. Schwieriger wird<br />

es, wenn sie geplant hat nach einem Jahr<br />

wieder in eine Erwerbstätigkeit einzusteigen,<br />

ihr in diesem Jahr jedoch bewusst wurde,<br />

dass sie noch länger zu Hause bleiben<br />

möchte. Sie merkt wie der Druck mit<br />

jedem Tag zunimmt und die Stunde, in der<br />

sie ihr Kind in andere, möglicherweise<br />

fremde Hände zeitweise abgeben muss,<br />

bedrohlich näher rückt. Hatte die Mutter<br />

noch in der Schwangerschaft das Gefühl,<br />

ein Jahr sei sehr lang und sie möchte dann<br />

unbedingt wieder in die Erwerbstätigkeit<br />

gehen, kann sie auf unsanfte Weise eines<br />

Besseren belehrt werden. Denn eine<br />

Änderung der Elternzeit in den ersten zwei<br />

Jahren ist nur mit Zustimmung des<br />

Arbeitgebers möglich. Hat also die frisch<br />

gebackene Mutter angegeben, sie kommt<br />

nach einem Jahr an ihren Arbeitsplatz<br />

zurück, braucht sie die Gunst ihres Chefs,<br />

um das zu ändern und die Elternzeit zu<br />

verlängern. So werden – in der Regel die<br />

Frauen – in der Planung der Elternzeit<br />

häufig vor große Herausforderungen<br />

gestellt. Denn für viele ist es schwierig<br />

einzuschätzen, wie sich die Bindung zum<br />

Kind im ersten Jahr entwickelt und wie<br />

weit man selbst und das Kind in der Lage<br />

ist, eine Familien- oder Fremdbetreuung in<br />

Anspruch zu nehmen. Allerdings sollte<br />

man umgekehrt natürlich keine Rückschlüsse<br />

daraus ziehen, eine Frau, die ihr<br />

Kind schon früh in eine Betreuung gibt,<br />

habe eine schlechte Bindung zum Kind.<br />

So erfahren wir in unserem Beratungsalltag,<br />

dass Elternsein und die damit<br />

verbundenen Herausforderungen nicht<br />

erst mit der Geburt beginnen, sondern<br />

bereits mit dem Ergebnis eines Schwangerschaftstests:<br />

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