15.06.19 Lindauer Bürgerzeitung
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4 15. Juni 2019 • BZ Ausgabe KW 24/19<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bekanntmachung:<br />
Bebauungsplan Nr. 86 „Altstadt“,<br />
11. Änderung “Art der baulichen Nutzung”<br />
– Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.05.2019 in öffentlicher Sitzung<br />
den Bebauungsplan Nr. 86 “Altstadt”, 11. Änderung “Art der baulichen Nutzung”<br />
in der Fassung vom 28.05.2019 als Satzung beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />
Nr. 86 „Altstadt“, 11. Änderung „Art der baulichen Nutzung“ in Kraft. Der<br />
Bebauungsplan wird mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser<br />
Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann<br />
den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadt Lindau (B) einsehen und<br />
über deren Inhalt Auskunft verlangen. Möglichkeit hierzu besteht während der<br />
Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr bei der Stadt Lindau (B),<br />
Stadtbauamt, in der Bregenzer Straße 8. Die Öffnungszeiten sind von Montag<br />
bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00<br />
Uhr bis 17:30 Uhr. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze,<br />
Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können ebenfalls bei der Stadt<br />
Lindau (B), Stadtbauamt, zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen<br />
des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />
Flächennutzungsplanes und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehlerwenn<br />
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung<br />
oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind.<br />
Zusätzlich wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />
4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die<br />
entsprechend §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn<br />
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt<br />
wird.<br />
Bekanntmachung:<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“<br />
– frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.05.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ in der Planfassung des Vor-entwurfs vom 12.12.2018 gem. § 2 Abs. 1<br />
BauGB beschlossen. In der Sitzung am 28.05.2019 wurde vom Stadtrat zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bauleitplanverfahren beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Aufgrund der Verlagerung des Produktionsbetriebes der Cofely Refrigeration GmbH steht das rund 3,67 ha große<br />
Gelände einer baulichen Entwicklung zur Verfügung.<br />
Da in Lindau seit Jahren ein großer Bedarf an Wohnraum besteht, der derzeit nicht ausreichend gedeckt werden kann,<br />
beabsichtigt die Centra Projektentwicklungs GmbH das ehemalige Cofely Betriebsareal zu einem Großteil einer wohnbaulichen<br />
Nutzung sowie in Teilen einer gemischten Nutzung zuzuführen.<br />
Für das Plangebiet wurde im Jahr 2016 von der Centra Projektentwicklungs GmbH ein Realisie-rungswettbewerb ausgelobt.<br />
Ziel des Wettbewerbs war die Ausarbeitung einer genehmigungsfä-higen Planung unter den vom Auslober und<br />
der Stadt Lindau geforderten Rahmenbedingungen. Aufgabe war es ein nachhaltiges städtebauliches und architektonisch<br />
hochwertiges Konzept, das sich auch durch eine ressourcenschonende Bauweise auszeichnet, zu erarbeiten.<br />
Dabei hat die ARGE Hammer Pfeiffer Architekten, Gerhard Feuerstein mit HinnenthalSchaar Landschaftsar-chitekten<br />
GbR den ersten Platz belegt.<br />
Das städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Durch die geplante Bebauung<br />
entsteht ein städtebaulich klar gegliedertes und im Inneren ruhiges und qualitätsvolles Wohnquartier mit<br />
hochwertigen Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen in Form von kleineren und größeren Quartiersplätzen,<br />
Wohnhöfen und Grünflächen.<br />
Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan.<br />
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufge-stellt.<br />
Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.<br />
Schutzgüter i.A.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB (Natura 2000-Gebiete) werden nicht<br />
beeinträchtigt und Pflichten zur Vermeidung schwerer Un-fälle i.S.d. § 50 BImSchG sind bei der Planung nicht zu<br />
beachten.<br />
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann u.a. auf die Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB und den<br />
Umweltbericht i.S.d. § 2a BauGB verzichtet werden.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin im Bereich östlich der Kemptener Straße, nördlich des Lindauparks.<br />
Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 3,67 ha.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 124 “4-Linden-Quartier“ ist in der unten<br />
aufgeführten Skizze dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Lindau (B), den 05.06.2019<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Kröll-Kapelle geöffnet<br />
Wie schon im vergangenen Jahr öffnet<br />
der Förderverein <strong>Lindauer</strong> Kulturerbe<br />
Alter Friedhof die 500 Jahre alte<br />
Kröll-Kapelle in den Sommermonaten<br />
alle zwei Wochen. „Die Nachfrage<br />
war so gut, dass wir wieder für dieses<br />
Angebot bereit sind“, zeigt sich der<br />
Vorsitzende Peter Borel zufrieden.<br />
Die Kapelle öffnet an jedem zweiten<br />
Samstag von 10 bis 12 Uhr (22. Juni;<br />
6. Juli; 20. Juli; 3. August; 17. August;<br />
31. August; 14. September). Die<br />
Kröll-Kapelle hat eine interessante<br />
Geschichte nachzuweisen, der ruhige<br />
Gottesraum lädt aber auch in der Hektik<br />
des Alltags zur stillen Andacht ein.<br />
Die Kröll-Kapelle hat eine interessante<br />
Geschichte nachzuweisen, der ruhige<br />
Gottesraum lädt aber auch in der<br />
Hektik des Alltags zur stillen Andacht<br />
ein.<br />
Autor: PB<br />
Die Große Kreisstadt Lindau (B) liegt attraktiv im Dreiländereck Deutschland,<br />
Österreich und der Schweiz. Unsere Tourismus- und Tagungsstadt<br />
besitzt einen hohen Freizeitwert und verfügt über ein sehr gut gegliedertes<br />
Schul- und Bildungsangebot.<br />
Sie möchten Teil unseres Teams werden, dann bewerben Sie sich als<br />
Landschaftsarchitekt m/w/d<br />
im Fachbereich Stadtgärtnerei<br />
Eine ausführliche Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage<br />
unter www.lindau.de/stadt<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 14. Juli 2019<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Stadt Lindau (B), Personal- und Organisationsabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82/9 18-1 08<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 124 „4-Linden-Quartier“ in der Fassung vom 12.12.2018<br />
liegt gemeinsam mit der Begründung zum Bebauungsplan in der Fas-sung vom 12.12.2018, den Vorhaben- und Erschließungsplänen<br />
vom 23.11.2018, der arten-schutzrechtlichen Prüfung (Irg Umweltkonzept Oktober 2018) sowie<br />
der Untersuchung zum Schall-Immissionsschutz (pm akustik Beratende Ingenieure, 06.11.2018) in der Zeit vom<br />
Montag, den 24.06.2019 bis einschließlich Freitag, den 26.07.2019<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die<br />
Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr bis<br />
17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Planunterla-gen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Lindau<br />
(B) eingesehen und herunter-geladen werden.<br />
Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können wäh-rend der Auslegungsfrist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Lindau (B) den 03.O5.2019, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister