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3 Tipps fürs Testament<br />

TESTAMENT – conSenio 9<br />

Letzter Wille Stirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt automatisch die<br />

gesetzliche Erbfolge in Kraft. Viele wollen aber selbst entscheiden, wer was bekommt.<br />

Wer sein Erbe regeln<br />

will, schreibt ein<br />

Testament. Damit<br />

sollte im Erbfall eigentlich<br />

alles geregelt sein. Das<br />

Problem: Das Erbrecht ist kompliziert.<br />

Wer Raum für Interpretationen<br />

lässt, riskiert, dass es<br />

Streit unter den Erben gibt. Wer<br />

das vermeiden will, kann sich<br />

rechtliche Beratung holen. Drei<br />

grundsätzliche Tipps:<br />

• Die richtige Form Füller oder<br />

Kugelschreiber benutzen viele<br />

im Alltag immer seltener. Wer<br />

sein Testament verfassen<br />

möchte, sollte sich aber nicht<br />

an den Computer setzen. Denn<br />

wenn man es selbst verfasst, ist<br />

ein Testament nur in der handschriftlichen<br />

Form auch wirksam,<br />

erklärt die Stiftung Warentest.<br />

Ein ausgedrucktes Dokument<br />

hat keine Gültigkeit.<br />

Wichtig ist auch, dass die Unterschrift<br />

nicht fehlen darf. Die<br />

Alternative ist ein notarielles<br />

Testament. Das kann sich bei<br />

großen Vermögen oder vielen<br />

Erben ohnehin lohnen.<br />

• Die richtige Verteilung Bevor<br />

das Testament geschrieben<br />

wird, sollten sich Erblasser einen<br />

Überblick darüber verschaffen,<br />

was sie hinterlassen<br />

möchten. Wichtig: Zum Erbe<br />

gehören im Zweifel auch Schulden,<br />

zum Beispiel ein Immobilienkredit.<br />

Hilfreich für die Erben<br />

ist eine Auflistung der Vermögenswerte.<br />

Festgelegt werden<br />

sollte auch, wer erben soll.<br />

Gut ist es, wenn im Testament<br />

steht, wie das Erbe aufgeteilt<br />

und wer welche Teile des Nachlasses<br />

bekommen soll.<br />

FOTO: DPA<br />

• Die richtigen Worte Bei Testamenten<br />

kommt es auf jedes<br />

Wort an. Bleibt etwas unklar,<br />

müssen nach dem Tod im Zweifel<br />

Gerichte die Worte auslegen.<br />

Die Tücke liegt dabei im<br />

Detail. Beispiel Geld: In Testamenten<br />

ist oft von Barvermögen<br />

die Rede. Damit ist nicht<br />

nur das Sparschwein gemeint.<br />

Gerichte zählten dazu auch<br />

Vermögen, das kurzfristig verflüssigt<br />

werden kann – zum Beispiel<br />

Wertpapiere im Depot.<br />

Hier sollten also im Testament<br />

möglichst genaue Angaben gemacht<br />

werden. <br />

dpa<br />

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