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Ausbildungs-Navi HEF ROF 2020

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Bäcker/in<br />

Tätigkeit:<br />

Du liebst den Duft und den Geschmack von frischem Brot?<br />

Dann wird dich die Arbeit in einer Bäckerei begeistern!<br />

Fast täglich gibt es beim Bäcker frische Brötchen und<br />

viele verschiedene Brotsorten. Gebacken werden sie in<br />

industriellen oder handwerklichen Betrieben. Bäcker<br />

stellen nicht nur Brot und Brötchen her, sondern auch<br />

Kuchen und feine Backwaren wie Kuchen oder Plätzchen.<br />

Sie backen nach genauen Rezepturen, damit es<br />

schmeckt und die Qualität stimmt. Sind die Teige fertig<br />

vorbereitet, werden sie in elektronisch gesteuerten<br />

Backöfen gebacken. Zum Schluss werden die fertigen<br />

Brote, Kuchen und Plätzchen für den Verkauf vorbereitet,<br />

also verpackt und gelagert.<br />

Anforderungen:<br />

Beim Backen kommt es auf Genauigkeit an, denn nur so<br />

gelingt der perfekte Teig. Bäcker/in ist man nicht nur mit<br />

den Händen. Große Helfer sind auch der Geruchs- und<br />

Geschmackssinn, wenn man zum Beispiel schon am Duft<br />

erkennt, wann das Brot im Ofen fertig ist. Oder wenn<br />

man bei neuen Rezepten herausschmeckt, ob die Zutaten<br />

gut zusammen funktionieren. Weil in der Backstube mit<br />

Mehl und anderen Lebensmitteln gearbeitet wird, ist es<br />

eine besonders wichtige Voraussetzung das Achten auf<br />

Sauberkeit und hygienische Vorgaben. Trotz helfender<br />

Maschinen ist Bäcker/in ein Beruf, für den man Kraft<br />

braucht. Die meiste Arbeit wird im Stehen verrichtet, für<br />

das Arbeiten mit den Armen werden natürlich auch die<br />

Muskeln beansprucht. Weil man frische Brötchen gern<br />

zum Frühstück isst, sollten Bewerber/innen gerne früh<br />

aufstehen, denn gebacken wird meist nachts.<br />

<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />

3 Jahre<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

Bäcker/innen können sich sowohl auf bestimmte Einsatzgebiete<br />

spezialisieren, z. B. Lebensmittelrecht, als<br />

auch den beruflichen Aufstieg, durch Weiterbildungen<br />

zum/zur Bäckermeister/in anstreben. Absolventen mit<br />

Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit,<br />

z. B. einen Abschluss im Studienfach Ernährungswissenschaft,<br />

Ökotrophologie zu erwerben. Auch der Schritt in<br />

die Selbstständigkeit ist möglich, z. B. mit einem Betrieb<br />

des Bäcker-Handwerks, durch die Übernahme eines Back-<br />

Shops oder einer Kaffeebar.<br />

Fachmann/frau für Systemgastronomie<br />

Tätigkeit:<br />

Fachleute für Systemgastronomie organisieren alle Bereiche<br />

eines Restaurants nach einem zentral festgelegten<br />

Gastronomiekonzept und sorgen für die Einhaltung der<br />

vorgegebenen Standards. Sie regeln die Arbeitsabläufe<br />

im Einkauf, in der Lagerhaltung, der Küche, im Service,<br />

in der Gästebetreuung bzw. im Verkauf und übernehmen<br />

auch die Personalplanung. Außerdem überwachen sie die<br />

Qualität der Produkte, kontrollieren die Kostenentwicklung<br />

und planen sowie realisieren Marketingmaßnahmen.<br />

Sie betreuen die Gäste, bearbeiten Reklamationen und<br />

achten auf die Einhaltung von Hygiene und Sicherheitsvorschriften.<br />

Fachleute für Systemgastronomie arbeiten<br />

hauptsächlich in Selbstbedienungsrestaurants, bei Fast-<br />

Food-Ketten in Gaststätten und Restaurants mit standardisiertem<br />

Gastronomiekonzept und in Raststätten.<br />

Anforderungen:<br />

Bewerber/innen für diesen <strong>Ausbildungs</strong>beruf sollten<br />

folgende Interessen besitzen: die Neigung zu kundenorientierter<br />

Tätigkeit (z. B. Betreuung der Gäste, Bestellungen<br />

aufnehmen), eine Vorliebe im Umgang mit<br />

Nahrungsmitteln, Lebensmitteln, Getränken, die Neigung<br />

zu kaufmännischem Denken (z. B. Marketingmaßnahmen<br />

durchführen, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung führen) und<br />

eine Neigung zu planender und organisierender Tätigkeit<br />

(z. B. Arbeitsabläufe und Personaleinsatz planen, Einkauf<br />

und Lagerung der Waren organisieren). Gemäß § 42 und<br />

43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten<br />

beim Menschen sind beim Umgang<br />

mit Lebensmitteln eine Belehrung und eine Bescheinigung<br />

des Gesundheitsamtes erforderlich.<br />

<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />

3 Jahre<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position<br />

anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge<br />

fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Meister/in sein;<br />

ebenso ist eine Weiterbildung als Betriebswirt/in oder als<br />

Fachwirt/in möglich.

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