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Ausbildungs-Navi HEF ROF 2020

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Pflegefachmann/frau<br />

72<br />

Tätigkeit<br />

Altenpfleger“, „Gesundheits- und Krankenpfleger“ und<br />

„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ – diese drei<br />

<strong>Ausbildungs</strong>berufe haben bald ausgedient: Sie gehen<br />

künftig in einem neuen, universellen Pflegeberuf mit der<br />

Bezeichnung „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ auf.<br />

Ziel ist es, den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten<br />

und eine moderne und durchlässige Ausbildung im<br />

Pflegebereich zu schaffen. Die schulische und praktische<br />

Ausbildung dient der Vermittlung der erforderlichen<br />

Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und<br />

prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen,<br />

in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten<br />

Pflegesituationen. Damit wird der Wechsel zwischen<br />

den einzelnen Pflegebereichen erleichtert. Neben dem<br />

generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“<br />

können Auszubildende mit Vertiefung im<br />

Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege für das<br />

dritte <strong>Ausbildungs</strong>jahr auch eine Spezialisierung mit<br />

dem Abschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheitsund<br />

Kinderkrankenpfleger/in“ wählen. Eine zusätzliche<br />

Qualitätsverbesserung soll durch die Modernisierung<br />

der <strong>Ausbildungs</strong>inhalte, durch eine bessere Ausstattung<br />

der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb<br />

erreicht werden. Für die berufliche Pflegeausbildung ist<br />

eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung<br />

von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der<br />

Auszubildenden auf angemessene <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />

vorgesehen. Der erste <strong>Ausbildungs</strong>jahrgang soll <strong>2020</strong><br />

beginnen.<br />

Anforderungen:<br />

Die Ausbildung zur/zum Pflegefachmann/frau, baut auf<br />

einem mittleren Bildungsabschluss oder einemHauptschulabschluss<br />

in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung, z. B. in der Gesundheitsund<br />

Kranken- oder Altenpflegehilfe. Darüber hinaus wird<br />

für den Zugang zur Ausbildung z. B. ein ärztliches Attest<br />

über die gesundheitliche Eignung gefordert.auf. Die Ausbildung<br />

stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit,<br />

Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit des Schülers.<br />

Gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern,<br />

seelische und körperliche Belastbarkeit, rasches<br />

und klares Erfassen, selbstständiges Denken, Zuverlässigkeit,<br />

Ehrlichkeit und die Fähigkeit zum Umgang mit<br />

dem Menschen sind Voraussetzungen. Die Bereitschaft<br />

zu Schicht- und Wochenendarbeit wird vorausgesetzt.<br />

<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />

Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich<br />

geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen<br />

(Pflegeschulen). Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer<br />

staatlichen Abschlussprüfung.<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

Pflegefachkräfte können sich sowohl auf bestimmte<br />

Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Krankenpflege oder<br />

Hygiene im Gesundheitsbereich, als auch den beruflichen<br />

Aufstieg durch Weiterbildungen zum/zur Stationsleiter/in<br />

oder als Pflegedienstleiter/in anstreben. Absolventen mit<br />

Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit,<br />

einen Abschluss im Fach Medizinische Assistenz oder Pflege<br />

zu erwerben. Die berufliche Selbstständigkeit mit einem<br />

eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst ist möglich.

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