Ausbildungs-Navi HEF ROF 2020
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Pflegefachmann/frau<br />
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Tätigkeit<br />
Altenpfleger“, „Gesundheits- und Krankenpfleger“ und<br />
„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ – diese drei<br />
<strong>Ausbildungs</strong>berufe haben bald ausgedient: Sie gehen<br />
künftig in einem neuen, universellen Pflegeberuf mit der<br />
Bezeichnung „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ auf.<br />
Ziel ist es, den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten<br />
und eine moderne und durchlässige Ausbildung im<br />
Pflegebereich zu schaffen. Die schulische und praktische<br />
Ausbildung dient der Vermittlung der erforderlichen<br />
Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und<br />
prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen,<br />
in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten<br />
Pflegesituationen. Damit wird der Wechsel zwischen<br />
den einzelnen Pflegebereichen erleichtert. Neben dem<br />
generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“<br />
können Auszubildende mit Vertiefung im<br />
Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege für das<br />
dritte <strong>Ausbildungs</strong>jahr auch eine Spezialisierung mit<br />
dem Abschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheitsund<br />
Kinderkrankenpfleger/in“ wählen. Eine zusätzliche<br />
Qualitätsverbesserung soll durch die Modernisierung<br />
der <strong>Ausbildungs</strong>inhalte, durch eine bessere Ausstattung<br />
der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb<br />
erreicht werden. Für die berufliche Pflegeausbildung ist<br />
eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung<br />
von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der<br />
Auszubildenden auf angemessene <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
vorgesehen. Der erste <strong>Ausbildungs</strong>jahrgang soll <strong>2020</strong><br />
beginnen.<br />
Anforderungen:<br />
Die Ausbildung zur/zum Pflegefachmann/frau, baut auf<br />
einem mittleren Bildungsabschluss oder einemHauptschulabschluss<br />
in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen<br />
Berufsausbildung, z. B. in der Gesundheitsund<br />
Kranken- oder Altenpflegehilfe. Darüber hinaus wird<br />
für den Zugang zur Ausbildung z. B. ein ärztliches Attest<br />
über die gesundheitliche Eignung gefordert.auf. Die Ausbildung<br />
stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit,<br />
Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit des Schülers.<br />
Gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern,<br />
seelische und körperliche Belastbarkeit, rasches<br />
und klares Erfassen, selbstständiges Denken, Zuverlässigkeit,<br />
Ehrlichkeit und die Fähigkeit zum Umgang mit<br />
dem Menschen sind Voraussetzungen. Die Bereitschaft<br />
zu Schicht- und Wochenendarbeit wird vorausgesetzt.<br />
<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich<br />
geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen<br />
(Pflegeschulen). Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer<br />
staatlichen Abschlussprüfung.<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Pflegefachkräfte können sich sowohl auf bestimmte<br />
Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Krankenpflege oder<br />
Hygiene im Gesundheitsbereich, als auch den beruflichen<br />
Aufstieg durch Weiterbildungen zum/zur Stationsleiter/in<br />
oder als Pflegedienstleiter/in anstreben. Absolventen mit<br />
Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit,<br />
einen Abschluss im Fach Medizinische Assistenz oder Pflege<br />
zu erwerben. Die berufliche Selbstständigkeit mit einem<br />
eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst ist möglich.