Landkreis Schwäbisch-Hall.pdf - Deutscher Verein für öffentliche ...
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Angebote der Eingliederungshilfe und ihre Inanspruchnahme Seite 37<br />
Tabelle 7: Behinderte Kinder in allgemeinen Kindergärten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong><br />
jeweils zum 31.12. gbM kbM NN gesamt<br />
2009 11 19 8 38<br />
2008 12 22 34<br />
2007 8 18 26<br />
2006 9 18 27<br />
Daten: Sozialamt <strong>Schwäbisch</strong> <strong>Hall</strong><br />
Die Kindergärten, in denen im Jahr 2009 integrative Maßnahmen stattfanden, verteilen sich<br />
auf verschiedene Städte und Gemeinden im gesamten Kreisgebiet. Ein Kind besuchte einen<br />
Regelkindergarten außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
4.2.2 (Sonder-)Schulkindergärten<br />
Neben der Integration im Regelkindergarten erfolgt die Betreuung behinderter Kinder in<br />
besonderen Schulkindergärten. Aufgabe der Schulkindergärten ist es, die Kinder durch<br />
spezifische Methoden und pädagogische Maßnahmen (z.B. Sehbehinderten- oder Hörgeschädigtenpädagogik)<br />
individuell auf die Anforderungen der nachfolgenden Schule<br />
vorzubereiten.<br />
Schulkindergärten sind jeweils auf die besonderen Erfordernisse einzelner Behinderungsarten<br />
spezialisiert. So gibt es Schulkindergärten <strong>für</strong> blinde, hörgeschädigte, geistig<br />
behinderte, körperbehinderte, besonders förderungsbedürftige (lernbehinderte), sehbehinderte,<br />
sprachbehinderte und verhaltensauffällige (Erziehungshilfe) Kinder. Öffentliche<br />
Schulkindergärten befinden sich in Trägerschaft der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e, meist sind sie<br />
an eine Sonderschule angegliedert. Private Schulkindergärten sind in freier Trägerschaft<br />
und teilweise eigenständig, d.h. ohne Angliederung an eine Sonderschule.