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Orange7 Daun Oktober 2019

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Viele Schüler und Studenten verzichten auf Geldgeschenke vom Staat – aus Unwissenheit<br />

oder auch aus Bequemlichkeit. Deshalb hier eine kurze Anleitung.<br />

Ab diesem Wintersemester gibt es mehr Geld nach dem<br />

Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz, kurz BAföG.<br />

Aber viele wissen gar nicht, dass ihnen diese Kombination<br />

aus zinslosem Darlehen und staatlichem Geldgeschenk<br />

überhaupt zusteht. Ausschlaggebend dafür, ob ein Anspruch<br />

auf diese Leistung besteht, ist das Einkommen der Eltern.<br />

Dafür ist keine genaue Grenze definiert, denn neben einem<br />

gewissen Freibetrag sind die Anzahl der Kinder und viele<br />

weitere Faktoren entscheidend. Gerade<br />

wurde der Höchstsatz für Studenten,<br />

die nicht zuhause wohnen, um 118<br />

Euro auf höchstens 853 Euro inklusive<br />

Krankenversicherung angehoben. Diese<br />

können den BAföG-Antrag bei den<br />

zuständigen Studierendenwerken oder<br />

den BAföG-Ämtern stellen. Damit mehr<br />

junge Menschen in den Genuss der Förderung<br />

kommen, ist auch der Freibetrag<br />

für Eltern gestiegen. Auch muss niemand<br />

fürchten, dass er sich ein Leben lang verschuldet, denn wer<br />

den Darlehensanteil nicht binnen 20 Jahren zurückzahlen<br />

kann, dem wird er neuerdings gänzlich erlassen.<br />

Wer sich nicht sicher ist, ob er eventuell Anspruch auf<br />

BAföG hat, oder wem die Antragsformulare zu kompliziert<br />

sind, der kann sich getrost an die zuständigen Mitarbeiter im<br />

Sozialamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel in <strong>Daun</strong> wenden.<br />

Zum Beispiel an Beate Kerpen, die gleich mit einem Irrtum<br />

aufräumt: „Die meisten Menschen denken, es gäbe BAföG<br />

nur für Studenten an Fachhochschulen oder Hochschulen.<br />

Das stimmt nicht, auch Schüler haben den Anspruch sowohl<br />

für den beruflichen Zweig als auch für weiterführende Schulen<br />

ab der Klasse zehn.“ Die Besonderheit: beim Schüler-<br />

Wer sich informieren möchte, oder wem der<br />

Antrag zu kompliziert ist, der kann sich an<br />

Beate Kerpen und ihre Kollegen im Sozialamt<br />

der Kreisverwaltung Vulkaneifel in <strong>Daun</strong><br />

wenden.<br />

BAföG gibt es keinen Darlehensanteil. Damit ist der volle<br />

Satz ein Geschenk des Staates.<br />

Ob man die Leistung bekommt, hängt nicht nur vom Einkommen<br />

der Eltern ab, sondern auch von der Schule. Schüler an<br />

allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien haben nur dann<br />

einen Anspruch, wenn sie „notwendigerweise“ außerhalb<br />

des Elternhauses untergebracht sind. Schüler an Fachoberoder<br />

Berufsoberschulen, die in einer eigenen Wohnung<br />

wohnen, werden nur dann gefördert,<br />

wenn vom Wohnsitz der Eltern aus,<br />

keine vergleichbare Schule in angemessener<br />

Zeit zu erreichen ist. (Hin- und<br />

Rückweg inklusive der Wartezeiten<br />

zwei Stunden).<br />

Haben sie dagegen zuvor bereits eine<br />

Berufsausbildung abgeschlossen,<br />

können sie bis zu 439 Euro im Monat<br />

bekommen, selbst wenn sie noch bei<br />

ihren Eltern leben. Wer eine berufsqualifizierende<br />

Berufsfachschule besucht, also zum Beispiel<br />

Sozialassistent oder Physiotherapeut wird, der hat in jedem<br />

Fall einen Anspruch auf BAföG. Wer bei den Eltern wohnt,<br />

kann bis zu 243 Euro erhalten; wer eine eigene Wohnung hat<br />

wird mit bis zu 580 Euro gefördert. Einen Antrag zu stellen,<br />

kann sich also nur lohnen. Auch von Einkommensgrenzen<br />

sollten sich Eltern nicht abschrecken lassen. Denn wer zu<br />

viel verdient, um den Höchstbetrag zu bekommen, dem kann<br />

immer noch ein reduzierter Förderbetrag zustehen. Nur eines<br />

steht fest: Von allein wandert das Geld nicht aufs Konto.<br />

Weitere Infos unter:<br />

www.vulkaneifel.de/soziales/bafoeg oder www.bafög.de<br />

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