Orange7 Daun Oktober 2019
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Viele Schüler und Studenten verzichten auf Geldgeschenke vom Staat – aus Unwissenheit<br />
oder auch aus Bequemlichkeit. Deshalb hier eine kurze Anleitung.<br />
Ab diesem Wintersemester gibt es mehr Geld nach dem<br />
Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz, kurz BAföG.<br />
Aber viele wissen gar nicht, dass ihnen diese Kombination<br />
aus zinslosem Darlehen und staatlichem Geldgeschenk<br />
überhaupt zusteht. Ausschlaggebend dafür, ob ein Anspruch<br />
auf diese Leistung besteht, ist das Einkommen der Eltern.<br />
Dafür ist keine genaue Grenze definiert, denn neben einem<br />
gewissen Freibetrag sind die Anzahl der Kinder und viele<br />
weitere Faktoren entscheidend. Gerade<br />
wurde der Höchstsatz für Studenten,<br />
die nicht zuhause wohnen, um 118<br />
Euro auf höchstens 853 Euro inklusive<br />
Krankenversicherung angehoben. Diese<br />
können den BAföG-Antrag bei den<br />
zuständigen Studierendenwerken oder<br />
den BAföG-Ämtern stellen. Damit mehr<br />
junge Menschen in den Genuss der Förderung<br />
kommen, ist auch der Freibetrag<br />
für Eltern gestiegen. Auch muss niemand<br />
fürchten, dass er sich ein Leben lang verschuldet, denn wer<br />
den Darlehensanteil nicht binnen 20 Jahren zurückzahlen<br />
kann, dem wird er neuerdings gänzlich erlassen.<br />
Wer sich nicht sicher ist, ob er eventuell Anspruch auf<br />
BAföG hat, oder wem die Antragsformulare zu kompliziert<br />
sind, der kann sich getrost an die zuständigen Mitarbeiter im<br />
Sozialamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel in <strong>Daun</strong> wenden.<br />
Zum Beispiel an Beate Kerpen, die gleich mit einem Irrtum<br />
aufräumt: „Die meisten Menschen denken, es gäbe BAföG<br />
nur für Studenten an Fachhochschulen oder Hochschulen.<br />
Das stimmt nicht, auch Schüler haben den Anspruch sowohl<br />
für den beruflichen Zweig als auch für weiterführende Schulen<br />
ab der Klasse zehn.“ Die Besonderheit: beim Schüler-<br />
Wer sich informieren möchte, oder wem der<br />
Antrag zu kompliziert ist, der kann sich an<br />
Beate Kerpen und ihre Kollegen im Sozialamt<br />
der Kreisverwaltung Vulkaneifel in <strong>Daun</strong><br />
wenden.<br />
BAföG gibt es keinen Darlehensanteil. Damit ist der volle<br />
Satz ein Geschenk des Staates.<br />
Ob man die Leistung bekommt, hängt nicht nur vom Einkommen<br />
der Eltern ab, sondern auch von der Schule. Schüler an<br />
allgemeinbildenden Schulen wie Gymnasien haben nur dann<br />
einen Anspruch, wenn sie „notwendigerweise“ außerhalb<br />
des Elternhauses untergebracht sind. Schüler an Fachoberoder<br />
Berufsoberschulen, die in einer eigenen Wohnung<br />
wohnen, werden nur dann gefördert,<br />
wenn vom Wohnsitz der Eltern aus,<br />
keine vergleichbare Schule in angemessener<br />
Zeit zu erreichen ist. (Hin- und<br />
Rückweg inklusive der Wartezeiten<br />
zwei Stunden).<br />
Haben sie dagegen zuvor bereits eine<br />
Berufsausbildung abgeschlossen,<br />
können sie bis zu 439 Euro im Monat<br />
bekommen, selbst wenn sie noch bei<br />
ihren Eltern leben. Wer eine berufsqualifizierende<br />
Berufsfachschule besucht, also zum Beispiel<br />
Sozialassistent oder Physiotherapeut wird, der hat in jedem<br />
Fall einen Anspruch auf BAföG. Wer bei den Eltern wohnt,<br />
kann bis zu 243 Euro erhalten; wer eine eigene Wohnung hat<br />
wird mit bis zu 580 Euro gefördert. Einen Antrag zu stellen,<br />
kann sich also nur lohnen. Auch von Einkommensgrenzen<br />
sollten sich Eltern nicht abschrecken lassen. Denn wer zu<br />
viel verdient, um den Höchstbetrag zu bekommen, dem kann<br />
immer noch ein reduzierter Förderbetrag zustehen. Nur eines<br />
steht fest: Von allein wandert das Geld nicht aufs Konto.<br />
Weitere Infos unter:<br />
www.vulkaneifel.de/soziales/bafoeg oder www.bafög.de<br />
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