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Vorwort

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Dabei handelt es sich um für Krisenfälle existierende Vorsorgegesetze, die vor allem<br />

dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Schließlich ist das humanitäre Völkerrecht<br />

(früher: Kriegsvölkerrecht), welches im Einsatzfalle die Soldaten der Streitkräfte bindet,<br />

nicht Teil dieses Rechtsvergleichs.<br />

Soweit im folgenden der Begriff des Wehrrechts verwendet wird, ist dieser im Sinne<br />

der vorgenommenen Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes zu verstehen.<br />

D. Gang der Untersuchung<br />

Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes wird die<br />

Darstellung der Wehrrechtsordnungen Österreichs und Deutschlands in drei Kapitel<br />

gegliedert: Zuerst wird in einem kurzen Abriß ein Überblick über die historischen, poli-<br />

tischen, staats- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Rechtsquel-<br />

len des Wehrrechts gegeben (2. Kapitel). Danach erfolgt eine rechtliche Analyse der<br />

Stellung der Streitkräfte im Staate, deren Aufgaben und Rechte (3. Kapitel). Zuletzt und<br />

schwerpunktmäßig wird die Stellung des Soldaten in und zu den Streitkräften untersucht<br />

(4. Kapitel). Zum Zwecke der Übersicht und Verständlichkeit werden am Ende jedes<br />

Kapitels die Feststellungen zu den beiden Wehrrechtsordnungen einander gegenüberge-<br />

stellt, verglichen und auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten analysiert.<br />

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