18.12.2012 Aufrufe

Vorwort

Vorwort

Vorwort

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

) Aufgaben des Bundesheeres im Inneren (Art. 79 Abs. 2 B-VG)<br />

Über die militärische Landesverteidigung hinaus ist das Bundesheer bestimmt<br />

- zum Schutze der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit,<br />

36<br />

sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner und zur Aufrechterhaltung der<br />

Ordnung und Sicherheit im Inneren, 144<br />

- zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfallen außergewöhnlichen<br />

Umfangs, 145<br />

Diese Aufgaben sind nur wahrzunehmen, wenn die gesetzmäßige zivile Gewalt die<br />

Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. 146<br />

cc) Aufgaben des Bundesheeres im Ausland (Art. 79 Abs. 3 B-VG)<br />

Durch das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsen-<br />

dung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) sind dem Bun-<br />

desheer weitere Aufgaben übertragen,<br />

- zur Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung 147 , der huma-<br />

nitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Aus-<br />

landseinsatz) 148 ,<br />

144 Vgl. Art. 79 Abs. 2 Ziff. 1 a und b i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 b WG.<br />

145 Vgl. Art. 79 Abs. 2 Ziff. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 c WG.<br />

146 Siehe dazu: 3. Kapitel, B, VI, 2, a, bb.<br />

147 Von dieser Möglichkeit hat Österreich zuletzt mit der Entsendung eines Bundesheerkontingentes von<br />

450 Soldaten in das Kosovo-Krisengebiet Gebrauch gemacht. Diese Truppe steht inklusive schweizerischer<br />

und slowakischer Einheiten unter „Operational Control“ der multinationalen Brigade Süd<br />

(MNB-S), bei der Deutschland die sogenannte „Lead Nation“ ist. Seit der Verabschiedung einer UN-<br />

Resolution in bezug auf eine Friedenstruppe im Kosovo am 10. Juni 1999 ist der Einsatz des österreichischen<br />

Kontingents in die konkrete Planung- und Durchführungsphase übergegangen.<br />

148 Vgl. Art. 79 Abs. 3, § 1 S. 1 Ziff. 1 lit. a, b und c KSE-BVG i.V.m. § 2 Abs. 1 d WG.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!