04.12.2019 Aufrufe

KAV MAGAZIN, Ausgabe 4/2019

40 Jahre Strafrechtsausschuss im Kölner Anwaltverein, Seminare und Events 2020, JURTOUR: Florenz, Interview mit Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln und Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Mitglied des KAV e.V. Vorstands, KAV trifft Gericht, Nachbarschaftsstreit 3.0, Hat der Anwalt in der digitalen Welt eine Zukunft?, KAV RefaRep

40 Jahre Strafrechtsausschuss im Kölner Anwaltverein, Seminare und Events 2020, JURTOUR: Florenz, Interview mit Herrn Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln und Herrn Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Mitglied des KAV e.V. Vorstands, KAV trifft Gericht, Nachbarschaftsstreit 3.0, Hat der Anwalt in der digitalen Welt eine Zukunft?, KAV RefaRep

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14 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

DIE <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong>:<br />

Samstag vermittelt – Montag gewonnen!<br />

Der erste Vortrag des zweitägigen<br />

Wochenendseminars für Nachwuchsjuristen<br />

und Juniormitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>)<br />

wurde vom Vorsitzenden des <strong>KAV</strong>,<br />

Herrn Kollegen Markus Trude,<br />

persönlich übernommen.<br />

Thema: Zivilprozesstaktik –<br />

Tipps & Tricks aus Anwaltssicht.<br />

Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit<br />

Der Vortrag begann mit einer „Floskel“, die nahezu jeder Jurist<br />

bereits während des Grundstudiums zu hören bekommt:<br />

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der<br />

Rechtspflege, vgl. § 1 BRAO.“<br />

Nach diesem Statement folgten zahlreiche Folien, die das Licht und<br />

den Schatten dieser Kernaussage der Bundesrechtsanwaltsordnung<br />

(BRAO) aufzeigten, vor allem aber welche Rechte und auch Pflichten<br />

sich eigentlich dahinter verbergen.<br />

Auf der einen Seite konnte man sicherlich denken, dass dies alles<br />

sehr interessant sei, vor allem weil man bisher gar nicht darüber<br />

nachgedacht, geschweige denn die BRAO nebst Anlagen verinnerlicht<br />

hatte, andererseits konnte man ggf. die Ausführungen als<br />

bekannt unterstellen. Dann aber kam folgende Folie:<br />

„ER STEHT MIT DEM RICHTER AUF EINER STUFE.<br />

Im Ursprung sollte dies die Robe bereits signalisieren.“<br />

Auch der letzte Teilnehmer hing nun förmlich an den Lippen des<br />

Redners, der diesen Satz nun seinerseits mit Leben füllte und hierbei<br />

aufzeigte, wie einem Rechtsanwalt dieses Dogma im Gerichtsverfahren,<br />

insbesondere in der mündlichen Verhandlung hilfreich sein kann<br />

und dem Rechtsanwalt seine Stellung als Parteienvertreter sichert.<br />

Bezogen auf den Prozess bzw. die mündliche Verhandlung wurden<br />

nun die wichtigen Kniffe erläutert. Unter anderem,<br />

dass das Gericht – auch wenn es dies nicht will – protokollieren<br />

muss, was ich als Rechtsanwalt und Prozessvertreter möchte,<br />

selbst wenn es nur bestimmte Äußerungen sind. In vielen Fällen<br />

habe ich einen Anspruch auf Schriftsatzfrist, ob es dem Gericht<br />

passt oder nicht, sonst erneut Antrag auf Protokollierung. Das<br />

Gericht muss über meine Anträge noch in der Verhandlung durch<br />

Beschluss entscheiden, da dies auch wichtig für die Berufung ist.<br />

Auch in Notfällen hilft mir dieses Dogma weiter, denn der Rechtsanwalt<br />

unterliegt nur sehr eingeschränkt der Sitzungsgewalt des<br />

Gerichts, d. h. eine Saalentfernung eines Rechtsanwaltes ist quasi<br />

unmöglich. Selbst wenn das Verhalten einmal etwas ungebührlich<br />

sein sollte, um der eigenen Partei zu helfen, ist die Verhängung<br />

eines Ordnungsgeldes nicht möglich. Lediglich eine Unterbrechung<br />

der Sitzung kann das Gericht anordnen, um die Gemüter zu beruhigen.<br />

Hiernach kehrt der Rechtsanwalt jedoch wieder zurück und<br />

kämpft weiter für das Recht seiner Partei.<br />

Obwohl ich bereits rund zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig bin und<br />

eine Vielzahl von Verfahren geführt habe, stärkte mir dieser Vortrag<br />

den Rücken und nahm deutlich die „Angst“ vor dem Gericht dahingehend,<br />

dass wir als Rechtsanwälte dort nur Gäste seien und die<br />

Richter die Gastgeber.<br />

Mit diesen praktischen sowie sehr lebensnahen Hilfestellungen im<br />

Ohr ging ich direkt am Montag in einen Mietrechtsprozess vor das<br />

Landgericht Köln. Der gegnerische Kollege, der bereits seit einem<br />

Jahr den Gerichtstermin immer wieder geschickt verlegen ließ, die<br />

Verteidigungsanzeige bereits verspätet abgab und zudem bis zum<br />

Termin keine Klageerwiderung einreichte, erschien erneut nicht.<br />

Ein Anruf in der Geschäftsstelle des LG Köln gab Aufschluss darüber,<br />

dass dieser sich mittels Fax eine halbe Stunde vor Verhandlungstermin<br />

schon wieder als krank entschuldigen ließ. Mein aus dem<br />

fernen Ausland angereister Mandant war berechtigterweise sauer<br />

als die Vorsitzende Richterin mitteilte, dass sie von Amts wegen<br />

einen neuen Verhandlungstermin anberaumen und über meine<br />

Einwände und Anträge zahlreicher Schriftsätze weder sprechen<br />

noch verhandeln wolle.<br />

Ich stand auf und sagte – den Vortrag noch sehr gut präsent –<br />

selbstbewusst und bestimmt:<br />

„Nein, Stopp. Wir beantragen – wie bereits mehrfach schriftlich<br />

schon vorgetragen – den Erlass eines Versäumnisurteils, Zurückweisung<br />

verspäteten Vorbringens, Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes und eine Entscheidung im Beschlusswege.“<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »

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