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Der aktuelle Tipp!

Neu in der nutrion-pr ess und auf unserer Webseite!

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Ab dieser Ausgabe der nutrion-press werden wir Ihnen regelmäßig unter dieser Rubrik

aktuelle Wir werden Tipps zu Ihnen vielen unter Themen dieser aus Rubrik Ihrem Tagesgeschäft nun regelmäßig präsentieren. aktuelle Tipps

zu vielen Themen aus Ihrem Tagesgeschäft präsentieren.

Impressumspflicht – Was Sie beachten müssen?

WENN DER

ARBEITNEHMER ZUM

WHISTLEBLOWER WIRD!

Auswirkungen der neuen EU-Richtlinie

Der Umgang mit Whistleblowing am Arbeitsplatz war lange

Zeit gesetzlich noch nicht geregelt. Bislang oblag es

der Rechtsprechung, Vorgaben zum arbeitsrechtlichen

Umgang zu entwickeln. Denn grundsätzlich verstieß der Arbeitnehmer

mit dem Weitergeben von Daten oder dem Informieren

über Missstände beim eigenen Arbeitgeber gegen seine

Rücksichtnahme- und Geheimhaltungspflichten. Auf der anderen

Seite stand das Interesse des Arbeitnehmers, der durch

Einschalten der Öffentlichkeit eine Korrektur von Missständen

erreichen wollte.

Achtung: Fallstricke

Einer der bekanntesten Whistleblowing-Fälle betrifft eine Altenpflegerin

Heinisch, der nach einer Anzeige gegen ihren Arbeitgeber

wegen Pflegemissständen gekündigt wurde. Nachdem

die deutschen Arbeitsgerichte dies für zulässig hielten, zog die zuvor ernsthaft um eine innerbetriebliche Klärung bemüht haben

und die Anzeige nicht leichtfertig erfolgt. Bei Straftaten

NEM Verband e. V. Abteilung Öffentlichkeitsarbeit

Pflegerin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrech-

Horst-Uhlig-Str. 3 • D - 56291 Laudert • Telefon: +49 (0) 6746 8029820 • Fax: +49 (0) 6746 8029821

E-Mail: öffentlichkeitsarbeit@nem-ev.de

www.nem-ev.de

te und bekam dort eine Entschädigung zugesprochen (EGMR

Urt. v. 21.07.2011, Az. 28274/08). Der EGMR ging davon aus,

dass im Rahmen der Interessenabwägung auf Grund des öffentlichen

Interesses an der Bekämpfung von Missständen im

Altenpflegebereich das Recht der Beschäftigten auf Meinungs-

Früher freiheit nicht Raubritter ausreichend und beachtet Wegelagerer worden sei. –

heute Abmahnver eine???

Das Bundesarbeitsgericht hat unter Berücksichtigung dieser

100 Vorgaben Abmahnvereine, anschließend und festgelegt, diverse unter Anwälte welchen entdecken Umständen immer

mehr Arbeitnehmer neue Geldquellen. zu einer Mitteilung Sie meinen gegenüber Verbraucherschutz Dritten berechtigt – denken

sind aber (vgl. nur etwa an BAG, die Geldbörse. Urt. v. 27.09.2012, Az. 2 AZR 646/11):

Zunächst gilt die einzelfallbezogene Berücksichtigung der Mo-

Es

tivation

reicht!

des Arbeitnehmers

Der NEM e.

als

V.

entscheidend.

ergreift die

Danach

Initiative,

können

gut informiert statt Abmahnung!

sich Arbeitnehmer an öffentliche Stellen wenden, wenn sie sich

*keine Rechtsberatung, Informationen aus der Praxis für die Praxis, von Ihrem starken Partner NEM Verband e. V.

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