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Der aktuelle Tipp!
Neu in der nutrion-pr ess
und auf unserer Webseite!
Ab dieser Ausgabe der nutrion-press werden wir Ihnen regelmäßig unter dieser Rubrik
aktuelle Tipps zu vielen Themen aus Ihrem Tagesgeschäft präsentieren.
mit schweren Folgen für Einzelne oder die Allgemeinheit kann
auf eine innerbetriebliche Klärung verzichtet werden. Keinesfalls
darf eine Anzeige mit dem Ziel abgegeben werden, den
Impressumspflicht – Was
Arbeitgeber oder Kollegen zu diffamieren, Schaden zuzufügen
oder zu erpressen.
Zwischenzeitlich trat das Gesetz zum Schutz vor Geschäftsgeheimnissen
(GeschGehG) in Kraft. Es dient der Umsetzung
der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
(EU-Richtlinie 2016/943). Das GeschGehG sieht allgemein und
ohne ausdrückliche arbeitsrechtliche Regelungen Rechtfertigungsgründe
für Whistleblower vor, die „in der Absicht handeln,
das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen“. Diese
Gesinnungsprüfung hat große Kritik hervorgerufen. Wesentlich
detaillierter in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen
des Whistleblowing ist die EU-Richtlinie zu diesem Thema.
Sie beachten müssen?
Autor
Torsten Schink
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Diplom-Verwaltungswirt/FH,
Fachbereich: Arbeitsrecht
Die Vorschriften der am 16.12.2019 in Kraft getretenen
EU-Richtlinie verpflichten öffentliche und private Organisationen
sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung
von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße
gegen EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. Die Mitgliedstaaten
haben jetzt zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in
nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen
mit mehr als 50 Beschäftigten und Gemeinden mit
mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet werden, zuverlässig
funktionierende Meldekanäle einzurichten.
Hierzu müssen vertrauenswürdige Kommunikationswege geschaffen
werden, die einen sicheren Umgang mit den sensiblen
Informationen gewährleisten, beispielsweise in Form von
Ombudsfrauen/-männern oder Hotlines. Drei Monate haben
die Firmen Zeit, um auf Meldungen zu reagieren. Erst wenn auf
diesem Wege keine oder keine fristgerechte Reaktion erfolgt,
sollen sich Whistleblower in einem zweiten Schritt an staatliche
Kontrollbehörden wenden können.
Geschützt werden Personen mit den unterschiedlichsten Profilen,
die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext
erlangen können: Angestellte und Beamte auf nationaler oder
lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende
Mitglieder, oder Gesellschafter. Die neuen Vorschriften
gelten für Bereiche wie die öffentliche Auftragsvergabe,
Finanzdienstleistungen, die Verhütung von Geldwäsche, das
Gesundheitswesen, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare
Sicherheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz.
Achtung: Fallstricke
Mit den neuen Vorschriften werden Schutzvorkehrungen eingeführt,
um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, etwa
davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden.
Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige,
werden geschützt. Die Richtlinie enthält auch eine Liste unterstützender
Maßnahmen, zu denen Hinweisgeber Zugang haben
müssen. Behörden und Unternehmen müssen zudem innerhalb
von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren
und diese weiterverfolgen (wobei für externe Kanäle diese Frist
in ausreichend begründeten Fällen auf sechs Monate verlängert
werden kann).
Fazit für die Praxis:
Was aus der Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in nationales
Recht wird, ist noch schwer vorherzusagen. Daher sind
im Zweifel die bisherigen Vorgaben der Rechtsprechung noch
zu beachten. Die Bewertung ist also abhängig von den Umständen
des Einzelfalls, wobei das vorausgegangene Verhalten der
Parteien, das Motiv der Anzeige sowie die Qualität der möglicherweise
gefährdeten Rechtsgüter mit einfließen. Bislang
trifft den Arbeitgeber keine Beweislastumkehr dafür, dass eine
Sanktion nichts mit einem Whistleblowing zu tun hat.
Bei einem bloßen Verdacht gegen einen Mitarbeiter auf Whistleblowing
muss auch den Vorgaben für eine Verdachtskündigung
genügt werden. Ein Arbeitgeber muss daher zunächst
Früher ergebnisoffen Raubritter und auch und durch Wegelagerer Anhörung des Mitarbeiters – ermitteln,
Abmahnver ob der Verdacht eine tatsächlich ??? objektiv begründet ist. heute «
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Es reicht! Der NEM e. V. ergreift die Initiative,
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