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Dienstrad – das Fahrrad auf Firmenkosten

Firmenauto? Nein, danke! Immer mehr Mitarbeiter

lehnen den Dienstwagen ab und satteln

auf das Dienstrad um. Seit Ende 2012 kann das

Fahrrad ebenfalls über die Firma laufen – und

bietet Angestellten zahlreiche Vorteile.

Das Rad als Dienstfahrzeug? Das gibt es doch schon

viel länger! Richtig. Allerdings war es Mitarbeitern bis

Ende 2012 nicht möglich, ihr Dienstrad auch privat zu

nutzen. Ausschließlich betriebliche Fahrten waren drin. Diese

Regelung hat die Regierung geändert und den Angestellten

nicht nur freie Fahrten außerhalb der Arbeitszeiten, sondern

seitdem auch immer weitere Steuervorteile eröffnet.

Thomas H. stört der morgendliche Berufsverkehr wenig.

Auf seinem Fahrrad schlängelt er sich mit einem breiten

Grinsen zwischen den im Stau stehenden Autos durch. Fünf

Kilometer braucht er ins Büro und ist bei jeder Verkehrslage

pünktlich wie eine Schweizer Uhr. Schön und gut. Aber er

schwitzt mit Sicherheit ganz schön, oder?

Überhaupt nicht. Denn Thomas H. fährt ein E-Bike für rund

4.000 Euro – und zwar ohne, dass er die Summe zahlen

musste. Möglich macht es das Dienstwagenprivileg, das

seit einiger Zeit für Fahrräder gilt.

Freie Fahrt für Diensträder

Mit der Regelung vom Dezember 2012 dürfen Mitarbeiter

Fahrräder wie Dienstwagen nutzen. Und das nicht nur für

Geschäftsfahrten, sondern auch für die Picknick-Tour am

Wochenende. Je nach Finanzierungsart reduzieren sich dabei

die hohen Anschaffungskosten oder werden sämtlich

eingespart. Zudem eröffnen Diensträder die Möglichkeit,

die Einkommensteuer zu senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer

können sich die Kosten für das Firmenfahrrad teilen

oder jeweils selbst übernehmen.

Wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad

mitfinanziert

Soll der Mitarbeiter die Kosten oder einen Teil davon tragen

und entscheidet sich für ein Leasing, sieht das Ganze folgendermaßen

aus: Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem

Arbeitgeber die Nutzung eines Dienstrads und sucht sich

einen Drahtesel aus. Der Arbeitgeber erhält Sonderkonditionen,

wodurch das Rad günstiger ausfällt. Das kann im

Übrigen ein E-Bike, Pedelec oder ein High End Carbon-Rad

sein. Die Raten, die für das Dienstrad anfallen, zieht der Arbeitgeber

als Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt

seines Angestellten ab.

Der klare Vorteil

Durch das geminderte Bruttoeinkommen spart der Arbeitnehmer

Steuern und Sozialabgaben. Da er das Dienstrad

privat nutzt, muss er den geldwerten Vorteil allerdings

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