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Dienstrad – das Fahrrad auf Firmenkosten
Firmenauto? Nein, danke! Immer mehr Mitarbeiter
lehnen den Dienstwagen ab und satteln
auf das Dienstrad um. Seit Ende 2012 kann das
Fahrrad ebenfalls über die Firma laufen – und
bietet Angestellten zahlreiche Vorteile.
Das Rad als Dienstfahrzeug? Das gibt es doch schon
viel länger! Richtig. Allerdings war es Mitarbeitern bis
Ende 2012 nicht möglich, ihr Dienstrad auch privat zu
nutzen. Ausschließlich betriebliche Fahrten waren drin. Diese
Regelung hat die Regierung geändert und den Angestellten
nicht nur freie Fahrten außerhalb der Arbeitszeiten, sondern
seitdem auch immer weitere Steuervorteile eröffnet.
Thomas H. stört der morgendliche Berufsverkehr wenig.
Auf seinem Fahrrad schlängelt er sich mit einem breiten
Grinsen zwischen den im Stau stehenden Autos durch. Fünf
Kilometer braucht er ins Büro und ist bei jeder Verkehrslage
pünktlich wie eine Schweizer Uhr. Schön und gut. Aber er
schwitzt mit Sicherheit ganz schön, oder?
Überhaupt nicht. Denn Thomas H. fährt ein E-Bike für rund
4.000 Euro – und zwar ohne, dass er die Summe zahlen
musste. Möglich macht es das Dienstwagenprivileg, das
seit einiger Zeit für Fahrräder gilt.
Freie Fahrt für Diensträder
Mit der Regelung vom Dezember 2012 dürfen Mitarbeiter
Fahrräder wie Dienstwagen nutzen. Und das nicht nur für
Geschäftsfahrten, sondern auch für die Picknick-Tour am
Wochenende. Je nach Finanzierungsart reduzieren sich dabei
die hohen Anschaffungskosten oder werden sämtlich
eingespart. Zudem eröffnen Diensträder die Möglichkeit,
die Einkommensteuer zu senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
können sich die Kosten für das Firmenfahrrad teilen
oder jeweils selbst übernehmen.
Wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad
mitfinanziert
Soll der Mitarbeiter die Kosten oder einen Teil davon tragen
und entscheidet sich für ein Leasing, sieht das Ganze folgendermaßen
aus: Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem
Arbeitgeber die Nutzung eines Dienstrads und sucht sich
einen Drahtesel aus. Der Arbeitgeber erhält Sonderkonditionen,
wodurch das Rad günstiger ausfällt. Das kann im
Übrigen ein E-Bike, Pedelec oder ein High End Carbon-Rad
sein. Die Raten, die für das Dienstrad anfallen, zieht der Arbeitgeber
als Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt
seines Angestellten ab.
Der klare Vorteil
Durch das geminderte Bruttoeinkommen spart der Arbeitnehmer
Steuern und Sozialabgaben. Da er das Dienstrad
privat nutzt, muss er den geldwerten Vorteil allerdings
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