Zdirekt! 01-2020
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Z direkt! <strong>01</strong>/<strong>2020</strong><br />
RECHT DIREKT 33<br />
Flexibles Arbeiten und<br />
Zeiterfassung<br />
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen Arbeitgeber verpflichten, ein<br />
System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzurichten. Das hat der Gerichtshof<br />
der Europäischen Union (EuGH) im vergangenen Mai entschieden. Doch<br />
ist dadurch die Einführung einer Stechuhr tatsächlich notwendig? Und wie passt das<br />
Urteil damit zusammen, dass wir immer flexibler und mobiler arbeiten?<br />
Der EuGH geht in seinem Urteil vom 14. Mai 2<strong>01</strong>9<br />
(C-55/18 – CCOO) davon aus, dass sich aus EU-Recht<br />
eine Pflicht ergibt, wonach die Mitgliedstaaten Arbeitgebern<br />
vorschreiben müssten, ein System einzuführen,<br />
mit dem die von einem Arbeitnehmer geleistete tägliche<br />
Arbeitszeit gemessen werden kann. Dabei haben die<br />
Mitgliedstaaten aber einen gewissen Spielraum, wie ein<br />
solches System aussehen und gestaltet werden kann. So<br />
können auch die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit<br />
sowie Eigenheiten und Größe bestimmter Unternehmen<br />
berücksichtigt werden. Genauer hat sich der EuGH zur<br />
Art und Weise der Zeiterfassung jedoch nicht geäußert.<br />
REAKTION DES DEUTSCHEN GESETZGEBERS<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind sich<br />
uneinig darüber, ob infolge des Urteils das deutsche<br />
Recht angepasst werden muss. Ein vom Arbeitsministerium<br />
in Auftrag gegebenes Gutachten geht nun davon<br />
aus, dass eine Anpassung notwendig ist. Die Begründung:<br />
Das deutsche Recht sieht bisher keine wie vom<br />
EuGH geforderte allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung<br />
der Arbeitszeit vor. Eine Aufzeichnungspflicht besteht<br />
nur für Überstunden und bei der Beschäftigung in bestimmten<br />
Branchen, z.B. bei Berufskraftfahrern oder Gebäudereinigern.<br />
Speziell in der Zeitarbeit gilt zudem die<br />
Aufzeichnungspflicht des Entleihers gemäß § 17c AÜG.<br />
Das Gutachten schlägt vor, das deutsche Recht um eine<br />
Aufzeichnungspflicht zu ergänzen, die Beginn, Ende und<br />
Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer dokumentiert.<br />
Ob und wenn ja, in welcher Form der deutsche<br />
Gesetzgeber diesem Vorschlag folgt, wird sich zeigen.