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Zdirekt! 01-2020

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Z direkt! <strong>01</strong>/<strong>2020</strong><br />

RECHT DIREKT 33<br />

Flexibles Arbeiten und<br />

Zeiterfassung<br />

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen Arbeitgeber verpflichten, ein<br />

System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzurichten. Das hat der Gerichtshof<br />

der Europäischen Union (EuGH) im vergangenen Mai entschieden. Doch<br />

ist dadurch die Einführung einer Stechuhr tatsächlich notwendig? Und wie passt das<br />

Urteil damit zusammen, dass wir immer flexibler und mobiler arbeiten?<br />

Der EuGH geht in seinem Urteil vom 14. Mai 2<strong>01</strong>9<br />

(C-55/18 – CCOO) davon aus, dass sich aus EU-Recht<br />

eine Pflicht ergibt, wonach die Mitgliedstaaten Arbeitgebern<br />

vorschreiben müssten, ein System einzuführen,<br />

mit dem die von einem Arbeitnehmer geleistete tägliche<br />

Arbeitszeit gemessen werden kann. Dabei haben die<br />

Mitgliedstaaten aber einen gewissen Spielraum, wie ein<br />

solches System aussehen und gestaltet werden kann. So<br />

können auch die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit<br />

sowie Eigenheiten und Größe bestimmter Unternehmen<br />

berücksichtigt werden. Genauer hat sich der EuGH zur<br />

Art und Weise der Zeiterfassung jedoch nicht geäußert.<br />

REAKTION DES DEUTSCHEN GESETZGEBERS<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind sich<br />

uneinig darüber, ob infolge des Urteils das deutsche<br />

Recht angepasst werden muss. Ein vom Arbeitsministerium<br />

in Auftrag gegebenes Gutachten geht nun davon<br />

aus, dass eine Anpassung notwendig ist. Die Begründung:<br />

Das deutsche Recht sieht bisher keine wie vom<br />

EuGH geforderte allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung<br />

der Arbeitszeit vor. Eine Aufzeichnungspflicht besteht<br />

nur für Überstunden und bei der Beschäftigung in bestimmten<br />

Branchen, z.B. bei Berufskraftfahrern oder Gebäudereinigern.<br />

Speziell in der Zeitarbeit gilt zudem die<br />

Aufzeichnungspflicht des Entleihers gemäß § 17c AÜG.<br />

Das Gutachten schlägt vor, das deutsche Recht um eine<br />

Aufzeichnungspflicht zu ergänzen, die Beginn, Ende und<br />

Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer dokumentiert.<br />

Ob und wenn ja, in welcher Form der deutsche<br />

Gesetzgeber diesem Vorschlag folgt, wird sich zeigen.

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