Zdirekt! 01-2020
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Z direkt! <strong>01</strong>/<strong>2020</strong><br />
RECHT DIREKT 45<br />
Wenig Gestaltungsspielraum<br />
bei Arbeitsverträgen<br />
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Oktober eine wichtige Entscheidung für die<br />
Gestaltung von Arbeitsverträgen getroffen. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern<br />
Vereinbarungen getroffen werden dürfen, die von den in Bezug genommenen<br />
Zeitarbeitstarifverträgen abweichen. Das ist wichtig, weil nach Ansicht des BAG<br />
nur bei einer vollständigen Anwendung des iGZ-DGB-Tarifwerks vom gesetzlichen<br />
Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) abgewichen werden kann.<br />
Mit seiner Entscheidung vom 16.10.2<strong>01</strong>9 (4 AZR 66/18)<br />
hat das Bundesarbeitsgericht Grundsätze aufgestellt,<br />
bei Beachtung derer eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz<br />
zulässig sein soll. Insbesondere<br />
– muss das Tarifwerk vollumfänglich angewendet werden.<br />
– müssen arbeitsvertragliche Regelungen, die unmittelbar<br />
auf tariflichen Bestimmungen aufbauen bzw.<br />
daran anknüpfen günstiger sein.<br />
– sind auch solche Regelungen im Arbeitsvertrag schädlich,<br />
die in Bezug auf die tarifliche Regelung neutral<br />
oder ambivalent wirken.<br />
– besteht ein Risiko, dass auch schon kleine ungünstige<br />
Abweichungen zum Rückfall auf Equal Treatment<br />
führen.<br />
NEUE iGZ-ARBEITSVERTRAGSMUSTER<br />
Der iGZ hat aus diesem Grunde das Arbeitsvertragsmuster<br />
überarbeitet und an die neuen Vorgaben des BAG<br />
angepasst. Weitergehende Informationen zu dem Urteil<br />
und zu den neuen Arbeitsvertragsmustern<br />
können iGZ-Mitgliedsunternehmen<br />
unter www.ig-zeitarbeit.de/<br />
db-recht/249 abrufen. Wir empfehlen<br />
allen Personaldienstleistern, ihre<br />
(laufenden) Arbeitsverträge zu überarbeiten.<br />
Denn die Entscheidung<br />
des BAG ist streng und zwingt die<br />
Branche zu großer Vorsicht bei der<br />
Vertragsgestaltung. JS<br />
– besteht ein Gestaltungsspielraum nur bezüglich solcher<br />
Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind<br />
und daher keine verdrängende Wirkung haben.<br />
ARBEITSVERTRAGS-<br />
MUSTER<br />
www.ig-zeitarbeit.de/db-recht/249