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Zdirekt! 01-2020

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Z direkt! <strong>01</strong>/<strong>2020</strong><br />

RECHT DIREKT 45<br />

Wenig Gestaltungsspielraum<br />

bei Arbeitsverträgen<br />

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Oktober eine wichtige Entscheidung für die<br />

Gestaltung von Arbeitsverträgen getroffen. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern<br />

Vereinbarungen getroffen werden dürfen, die von den in Bezug genommenen<br />

Zeitarbeitstarifverträgen abweichen. Das ist wichtig, weil nach Ansicht des BAG<br />

nur bei einer vollständigen Anwendung des iGZ-DGB-Tarifwerks vom gesetzlichen<br />

Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) abgewichen werden kann.<br />

Mit seiner Entscheidung vom 16.10.2<strong>01</strong>9 (4 AZR 66/18)<br />

hat das Bundesarbeitsgericht Grundsätze aufgestellt,<br />

bei Beachtung derer eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz<br />

zulässig sein soll. Insbesondere<br />

– muss das Tarifwerk vollumfänglich angewendet werden.<br />

– müssen arbeitsvertragliche Regelungen, die unmittelbar<br />

auf tariflichen Bestimmungen aufbauen bzw.<br />

daran anknüpfen günstiger sein.<br />

– sind auch solche Regelungen im Arbeitsvertrag schädlich,<br />

die in Bezug auf die tarifliche Regelung neutral<br />

oder ambivalent wirken.<br />

– besteht ein Risiko, dass auch schon kleine ungünstige<br />

Abweichungen zum Rückfall auf Equal Treatment<br />

führen.<br />

NEUE iGZ-ARBEITSVERTRAGSMUSTER<br />

Der iGZ hat aus diesem Grunde das Arbeitsvertragsmuster<br />

überarbeitet und an die neuen Vorgaben des BAG<br />

angepasst. Weitergehende Informationen zu dem Urteil<br />

und zu den neuen Arbeitsvertragsmustern<br />

können iGZ-Mitgliedsunternehmen<br />

unter www.ig-zeitarbeit.de/<br />

db-recht/249 abrufen. Wir empfehlen<br />

allen Personaldienstleistern, ihre<br />

(laufenden) Arbeitsverträge zu überarbeiten.<br />

Denn die Entscheidung<br />

des BAG ist streng und zwingt die<br />

Branche zu großer Vorsicht bei der<br />

Vertragsgestaltung. JS<br />

– besteht ein Gestaltungsspielraum nur bezüglich solcher<br />

Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind<br />

und daher keine verdrängende Wirkung haben.<br />

ARBEITSVERTRAGS-<br />

MUSTER<br />

www.ig-zeitarbeit.de/db-recht/249

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