Meisterbrief 04-2018
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Ausbildung<br />
„Kleine und mittlere Betriebe könnten ihr Engagement in<br />
der Ausbildung aufgeben“<br />
Interview mit Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH),<br />
zum Thema „Mindestausbildungsvergütung“.<br />
Das Interview ist am 11. Juni <strong>2018</strong> im Handwerksblatt erschienen<br />
Herr Schwannecke, wie steht das Handwerk zur einer Mindestausbildungsvergütung?<br />
Das bestehende System zur Festlegung von Ausbildungsvergütungen<br />
in Deutschland hat sich über Jahrzehnte bewährt und als praxistauglich<br />
erwiesen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, daran<br />
etwas zu ändern. Die Höhe von Ausbildungsvergütungen variiert je<br />
nach Region oder Branche zum Teil deutlich. Diese Spielräume sind<br />
notwendig: Eine gesetzlich bundesweit einheitliche, starre Untergrenze<br />
für Ausbildungsvergütungen würde der Vielfalt der Berufe<br />
und den regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten<br />
nicht gerecht.<br />
unverzichtbar. Sie muss über die Entwicklungsmöglichkeiten in den<br />
verschiedenen Ausbildungsberufen umfassend informieren und die<br />
Jugendlichen in die Lage versetzen, einen Beruf zu finden, der zu ihren<br />
Interessen und Potenzialen passt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
spielt für die Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.<br />
Zu den beliebtesten Ausbildungsberufen zählt etwa der Mediengestalter<br />
Bild und Ton mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung<br />
von 750 Euro. Lehrstellen etwa für handwerkliche Ausbildungsberufe<br />
mit höherer Vergütung, wie der Beton- und Stahlbetonbauer<br />
mit einer durchschnittlichen Ausbildungsvergütung von 1.110 Euro,<br />
können hingegen oft nur sehr schwer besetzt werden.<br />
30<br />
Mit ihrer Sachkompetenz finden die Sozial- und Tarifpartner Lösungen,<br />
die für die Azubis angemessen, für die Betriebe machbar und<br />
für die jeweilige Branche oder Region passgenau sind. Dass dies<br />
funktioniert und sich bewährt hat, zeigt auch die im internationalen<br />
Vergleich sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland.<br />
Die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung<br />
würde die Betriebe zum Teil schmerzlich treffen. Wir würden Gefahr<br />
laufen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe ihr Engagement in<br />
der betrieblichen Ausbildung aufgeben könnten. Die dann wegfallenden<br />
Ausbildungsplätze müssten kompensiert werden, etwa indem<br />
das staatlich finanzierte Berufsschulangebot auf Steuerkosten<br />
ausgebaut wird. Diese schleichende Verstaatlichung des Systems<br />
der dualen Berufsausbildung würde die Dualität von schulischer und<br />
betrieblicher Ausbildung unterwandern. Das kann niemand wollen.<br />
Das Handwerk konkurriert mit anderen Wirtschaftszweigen um<br />
Schulabgänger. Spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung tatsächlich<br />
eine so große Rolle bei der Berufswahl?<br />
Junge Menschen orientieren sich bei ihrer Berufswahl vor allem am<br />
Rat der Eltern, an ihren Vorstellungen vom Beruf sowie am vermeintlichen<br />
Image des Berufes bei ihren Freunden. Eine gute und umfassende<br />
Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen ist<br />
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Die IG Metall begründet die Notwendigkeit einer Mindestausbildungsvergütung<br />
damit, dass ein ordnungspolitischer Rahmen<br />
fehlt. Sehen Sie das auch so?<br />
Es wundert mich schon, das von einem Sozial- und Tarifpartner zu<br />
hören, der am Aushandeln von Ausbildungsvergütungen beteiligt<br />
ist. Der ordnungspolitische Rahmen ist die im Grundgesetz<br />
verbürgte Tarifautonomie verbunden mit dem, was das Berufsbildungsgesetz<br />
gesetzlich konkretisiert. Im Rahmen dieser Tarifautonomie<br />
obliegt es den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften,<br />
gemeinsam Ausbildungsvergütungen festzulegen, die passgenau,<br />
regionalspezifisch und branchendifferenziert sind. Das gelingt mit<br />
Erfolg: In den vergangenen Jahren sind die Ausbildungsvergütungen<br />
in vielen Gewerken im Vergleich zu den Löhnen sogar überproportional<br />
gestiegen.<br />
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Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist politischer<br />
Wille. Offen ist aber noch die Höhe. Was wäre aus Sicht des<br />
Handwerks akzeptabel?<br />
Um es klarzustellen: Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder<br />
Gehalt. Azubis lernen noch. Ausbildungsvergütungen sind als<br />
Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten gedacht, nicht aber dazu,<br />
die Existenz oder den Lebensstandard zu sichern. Das wird auch<br />
daran deutlich, dass für Eltern<br />
während der Ausbildung weiter<br />
Unterhaltspflicht besteht,<br />
sie Anspruch auf Kindergeld<br />
und teils auch weitere soziale<br />
Förderungen haben. In Fällen<br />
der Bedürftigkeit haben im<br />
Jahr 2016 etwa zwölf Prozent<br />
aller Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfen<br />
durch<br />
die örtliche Arbeitsagentur<br />
bezogen. Solche Instrumente<br />
sind weitaus zielgenauer, weil<br />
sie individuell die sozialen<br />
Bedürftigkeitslagen von Azubis<br />
berücksichtigen. Entsprechende<br />
Instrumente sollten<br />
stärker genutzt und ausgebaut<br />
werden.<br />
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