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Meisterbrief 04-2018

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Betriebsberatung<br />

Sprechtage Betriebsberatung<br />

Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung<br />

der Handwerkskammer Kassel bietet Betriebsinhabern und<br />

Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien<br />

Beratungsgesprächen. In den Räumen der Kreishandwerkerschaft<br />

Fulda haben Interessenten die Gelegenheit zu einem vertraulichen<br />

und objektiven Beratungsgespräch mit den betriebswirtschaftlichen<br />

Beratern der Handwerkskammer Kassel.<br />

Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche<br />

Betriebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer<br />

beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.<br />

So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B.<br />

Themenbereiche wie:<br />

• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme<br />

• marktorientierte Unternehmensführung<br />

• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw.<br />

Fördermöglichkeiten<br />

• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse<br />

• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen mit Erarbeitung von<br />

Lösungsansätzen<br />

• Wahl der richtigen Rechtsform.<br />

Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige<br />

Anmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Fulda, 36037<br />

Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240,<br />

erforderlich.<br />

Die nächsten Sprechtage:<br />

19.12.<strong>2018</strong><br />

15.01.2019<br />

29.01.2019<br />

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Kassel ist auch<br />

direkt unter der Telefonnummer 0561 7888 152 oder per<br />

Email betriebsberatung@hwk-kassel.de zu erreichen.<br />

Bürokratieentlastung für<br />

Unternehmen schaffen<br />

Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge<br />

verschieben (Anna Kratz)<br />

Der ZHD (Zentralverband des Deutschen Handwerks) begrüßt<br />

den Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag<br />

zum Thema „Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“. Ziel der<br />

FDP ist es, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, den<br />

bürokratischen Aufwand im Hinblick auf die Abrechnung der<br />

Sozialversicherungsbeiträge zu senken. Durch eine zur Dauerfristverlängerung<br />

bei der Umsatzsteuer analoge Handhabung<br />

der Sozialversicherungsbeiträge soll die monatliche Korrektur<br />

der Beiträge entfallen. Problematisch ist bei dem Vorschlag<br />

der FDP allerdings, dass der Liquiditätsentzug für die Betriebe<br />

verschärft wird. Der ZDH fordert daher die Politik auf, die 2006<br />

erfolgte Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />

rückgängig zu machen.<br />

Hintergrund ist, dass der Deutsche Bundestag im Jahre 2005<br />

die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neu geregelt hat.<br />

Infolgedessen sind Unternehmen seit 2006 verpflichtet, die<br />

Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger<br />

vorab zu zahlen. Das bedeutet, dass die gesamten Monatsbeiträge<br />

bereits sechs Tage vor Monatsende fällig sind und für die<br />

restlichen Tage im Monat geschätzt und überwiesen werden<br />

müssen. Allerdings kommt es im Handwerk aufgrund schwankender<br />

Monatslöhne immer wieder zu Differenzen, welche<br />

dann im Folgemonat verrechnet werden müssen. Somit muss<br />

der Unternehmer notgedrungen zwei Lohnabrechnungen im<br />

Monat erstellen, da mit der Zahlung im Folgemonat mögliche<br />

finanzielle Engpässe ausgeglichen werden müssen.<br />

Neuerungen zum Jahreswechsel <strong>2018</strong>/2019<br />

WENN<br />

MORGEN<br />

WEIHNACHTEN<br />

IST.<br />

Wir sind die Profis für alle<br />

Last-Minute-Druckjobs!<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Gebhardt +<br />

Moritz informieren über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel durch<br />

aktuelle Urteile und durch beschlossene bzw. geplante Gesetzesänderungen.<br />

Themenschwerpunkte sind<br />

• Aktuelles aus Berlin<br />

• Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer<br />

• Aktuelles aus dem Unternehmenssteuerrecht<br />

• Steueränderungen für Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen<br />

• Aktuelles Arbeitsrecht<br />

• Was tun, wenn die Steuerfahndung / der Zoll kommt?<br />

• Weitere aktuelle Hinweise und Gestaltungsempfehlungen zum Jahresende<br />

Der Termin findet am 15.01.19 um 17 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Fulda statt.<br />

ABFÄLLE VERWERTEN<br />

www.DIELDRUCK.de<br />

T 0661 41 09 51 51<br />

Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG<br />

Böckler Str. 31 · 36<strong>04</strong>1 Fulda-WEST<br />

Tel. (06 61) 7 39 66 · Fax (06 61) 2 19 64<br />

www.schmitt-recycling.de<br />

4<br />

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