RE KW 15
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SEIT 1922<br />
BAUEN · WOHNEN · <strong>RE</strong>NOVIE<strong>RE</strong>N<br />
(mg) Holz ist ein natürlicher Rohstoff,<br />
der vielseitig einsetzbar ist und<br />
lebt. Ob hell, dunkel oder massiv:<br />
Holz passt zu fast jedem Einrichtungsstil<br />
und erzeugt stets eine angenehme<br />
Atmosphäre. Selbst aus ökologischer<br />
Sicht ist das Material unschlagbar,<br />
denn es wächst nach und lässt sich<br />
einfach recyceln. Zudem ist jedes Möbelstück,<br />
das aus diesem natürlichen<br />
Rohstoff gefertigt wird, aufgrund der<br />
Holz als Wohnpartner<br />
individuellen Maserung ein Unikat.<br />
Räume werden am Besten mit Holzmöbeln<br />
aus der selben Farbfamilie<br />
eingerichtet. Außerdem ist es empfehlenswert,<br />
die Möbel auf das Parkett<br />
abzustimmen. Die Farbtöne sollten<br />
entweder die gleichen sein oder sich<br />
grundlegend unterscheiden. Ein Blickfang<br />
sind vor allem Möbel aus Nussbaum,<br />
Zirbe oder Eiche. Ihnen haftet<br />
etwas besonders Edles an.<br />
Heizen und Kühlen mithilfe des Baustoffs Beton<br />
(mg) Nachhaltigkeit und Klimaschutz<br />
werden beim Hausbau immer<br />
wichtiger. Beton kann dabei helfen,<br />
diese Kriterien zu erfüllen. Dank seiner<br />
hohen Materialdichte ist der graue<br />
Baustoff nämlich ein hervorragender<br />
Wärmespeicher und im Vergleich zu<br />
anderen Materialien ein guter Wärmeleiter.<br />
Bei der Errichtung eines neuen<br />
Gebäudes wird in Bauteilen aus Beton<br />
ein Rohrsystem eingearbeitet. Durch<br />
diese Rohre fließt je nach Bedarf<br />
warmes oder kaltes Wasser. Die verschiedenen<br />
Bauteile werden dadurch<br />
zu Flächenkollektoren, welche gleichmäßig<br />
Strahlungswärme abgeben. Ein<br />
großer Vorteil dieses Systems ist, dass<br />
ohnehin bestehende Bauteile so optimal<br />
genutzt werden. Zudem profitiert<br />
der Bauherr von vergleichsweise niedrigeren<br />
Errichtungs-, Betriebs-, und<br />
Wartungskosten.<br />
Mietzins-/Pachtzinsminderung wegen Covid-19?<br />
Gemäß § 1104 Allgemeines bürgerliches<br />
Gesetzbuch (ABGB) hat<br />
der Bestandnehmer (Mieter/Pächter)<br />
keinen Miet- oder Pachtzins zu<br />
entrichten, wenn das Bestandobjekt<br />
wegen einer Seuche gar nicht gebraucht<br />
oder benutzt werden kann.<br />
Die derzeitige Pandemie stellt jedenfalls<br />
einen Anwendungsfall dieser<br />
Bestimmung dar. § 1104 ABGB<br />
verlangt nicht die absolute Unbrauchbarkeit<br />
des Bestandobjekts,<br />
sondern ist es ausreichend, wenn<br />
lediglich der bedungene Gebrauch<br />
vereitelt wird. Wird beispielsweise<br />
ein Objekt als Hotel verpachtet,<br />
kommt es lediglich darauf an, ob<br />
das Objekt weiterhin zur Beherbergung<br />
von Gästen verwendet werden<br />
kann, unabhängig davon, ob das<br />
Objekt weiterhin für andere Zwecke<br />
(beispielsweise Personalunterkunft,<br />
Lager und weiteres) benutzt werden<br />
könnte. Durch die Unbenützbarkeit<br />
des Bestandobjekts kommt es zu<br />
keiner Auflösung des Bestandvertrags,<br />
jedoch ist der Bestandnehmer<br />
(nicht jedoch der Bestandgeber) berechtigt,<br />
den Bestandvertrag mit<br />
sofortiger Wirkung aufzulösen. Tut<br />
er das nicht, hat der Bestandnehmer<br />
keinen Miet- oder Pachtzins zu<br />
bezahlen. Während § 1104 ABGB<br />
die gänzliche Unbrauchbarkeit<br />
vor Augen hat, befasst sich § 1105<br />
ABGB mit der teilweisen Unbrauchbarkeit.<br />
Gemäß § 1105 ABGB wird<br />
dem Mieter ein verhältnismäßiger<br />
Teil des Mietzinses erlassen, wenn<br />
der Mieter einen beschränkten Gebrauch<br />
des Mietobjektes behält. Der<br />
Mietzins reduziert sich demnach im<br />
Verhältnis der Unbrauchbarkeit des<br />
Mietobjekts. Anders sieht es hingegen<br />
bei einer teilweisen Unbrauchbarkeit<br />
von Pachtobjekten aus.<br />
Wurde der Pachtvertrag für einen<br />
Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen,<br />
steht dem Pächter kein<br />
Zinsminderungsrecht zu, zumal<br />
diesfalls davon ausgegangen wird,<br />
dass die Mindererträge in einem<br />
Jahr durch Mehrerträge in anderen<br />
Jahren kompensiert werden. Lediglich<br />
bei einjährigen (oder kürzeren)<br />
Pachtverträgen steht dem Pächter<br />
ein Zinsminderungsrecht zu, jedoch<br />
nur, wenn mehr als die Hälfte des<br />
durchschnittlichen Pachtertrags<br />
eingebüßt wird. Macht der Bestandnehmer<br />
von diesem Zinsminderungsrecht<br />
Gebrauch, könnte der<br />
Dr. Michael Kössler, Dr. Rainer Kappacher und Mag. Stefan Weiskopf (v. l.) verfolgen<br />
ein Ziel: Die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Kompetenter Ansprechpartner<br />
für Unternehmen, Banken, Gebietskörperschaften und Privatpersonen.<br />
Bestandgeber den Bestandvertrag<br />
mit der Begründung aufkündigen,<br />
dass überhaupt keine Zinsbefreiung<br />
(oder keine Zinsbefreiung in dieser<br />
Höhe) vorliegt. Im Anwendungsbereich<br />
des Mietrechtsgesetz (MRG)<br />
kann jedoch eine gerichtliche Beschlussfassung<br />
nach § 33 Abs 2 und<br />
3 MRG verlangt werden. Damit wird<br />
dem Bestandnehmer ermöglicht,<br />
durch Nachzahlung eines allenfalls<br />
aushaftenden Bestandzinses die<br />
Räumung des Bestandobjekts abzuwenden.<br />
Zudem trifft den Pächter<br />
die Obliegenheit, jene Umstände,<br />
welche die Zinsminderung begründen,<br />
dem Verpächter unverzüglich<br />
anzuzeigen. Die zusätzlich geforderte<br />
Beweissicherung erübrigt sich<br />
im Fall der derzeitigen Situation,<br />
weil diese ohnehin allgemein bekannt<br />
ist.<br />
ANZEIGE<br />
Vertragsrecht | Schadenersatzrecht | Ehe- und Familienrecht | Erbrecht | Gesellschaftsrecht<br />
Liegenschaftsrecht | Prozessführung | Arbeits- und Sozialrecht | AGB | Öffentliches Recht | Vergaberecht<br />
Geistiges Eigentum | Datenschutz- und IT-Recht | Versicherungsrecht | Insolvenz- und Exekutionsrecht<br />
6500 Landeck • Malser Straße 34 • Tel. 05442 66121 • Mobil: 0664 3201322<br />
office@ra-tirol.at • www.ra-tirol.at • facebook.com/RaTirol<br />
AUSSERFERNER<br />
RUNDSCHAU Seite 18 NACHRICHTEN<br />
8./9. April 2020