Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abschnitt B <strong>Gutachten</strong> zur Vorratsdatenspeicherung<br />
Aus dem Umstand, dass das Fernmeldegeheimnis eine beson<strong>der</strong>e<br />
Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist,<br />
ergibt sich, dass sich im Hinblick auf den zu Gr<strong>und</strong>e zu legenden<br />
Prüfungsmaßstab keine wesentlichen Unterschiede ergeben können.<br />
So hat auch das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht 29 erst im März<br />
2006 im Rahmen einer Entscheidung zur Sicherung von im Herrschaftsbereich<br />
des Teilnehmers gespeicherten Telekommunikationsverbindungsdaten<br />
festgestellt:<br />
24<br />
„Soweit <strong>der</strong> Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die<br />
Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind<br />
dabei die Maßgaben, die das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
im Volkszählungsurteil aus Artikel 2 Abs. 1<br />
i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG entwickelt hat, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
auch auf die speziellere Garantie in Artikel 10<br />
Abs. 1 GG zu übertragen.“<br />
3.1.2. Schutzbereich<br />
3.1.2.1. Allgemeines<br />
Die spezielle Kodifikation des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung<br />
in Artikel 10 Abs. 1 Var. 3 GG hat den Schutz personenbezogener<br />
Daten im Zusammenhang mit einem räumlich<br />
distanzierten Kommunikationsvorgang (Fernkommunikation)<br />
zum Gegenstand. Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich dabei<br />
zum einen auf den Inhalt <strong>der</strong> Kommunikation 30 . Erfasst werden<br />
zum an<strong>der</strong>en auch Informationen über den Ort <strong>und</strong> die Zeit sowie<br />
die Art <strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> Kommunikation 31 (nähere Umstände <strong>der</strong><br />
Kommunikation). Geschützt werden insbeson<strong>der</strong>e Daten über die<br />
an <strong>der</strong> Kommunikation beteiligten Personen 32 , über die Dauer <strong>und</strong><br />
Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 <strong>und</strong><br />
348/99, NJW 2003, 1787, 1788.<br />
29 Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, NJW 2006, 976, 979 f.<br />
30 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 9; MKS/Gusy, Artikel 10 Rdnr. 58.<br />
31 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 9.<br />
32 Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 <strong>und</strong><br />
348/99, NJW 2003, 1787, 1788.