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Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG

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Abschnitt B <strong>Gutachten</strong> zur Vorratsdatenspeicherung<br />

Aus dem Umstand, dass das Fernmeldegeheimnis eine beson<strong>der</strong>e<br />

Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist,<br />

ergibt sich, dass sich im Hinblick auf den zu Gr<strong>und</strong>e zu legenden<br />

Prüfungsmaßstab keine wesentlichen Unterschiede ergeben können.<br />

So hat auch das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht 29 erst im März<br />

2006 im Rahmen einer Entscheidung zur Sicherung von im Herrschaftsbereich<br />

des Teilnehmers gespeicherten Telekommunikationsverbindungsdaten<br />

festgestellt:<br />

24<br />

„Soweit <strong>der</strong> Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die<br />

Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind<br />

dabei die Maßgaben, die das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

im Volkszählungsurteil aus Artikel 2 Abs. 1<br />

i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG entwickelt hat, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auch auf die speziellere Garantie in Artikel 10<br />

Abs. 1 GG zu übertragen.“<br />

3.1.2. Schutzbereich<br />

3.1.2.1. Allgemeines<br />

Die spezielle Kodifikation des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung<br />

in Artikel 10 Abs. 1 Var. 3 GG hat den Schutz personenbezogener<br />

Daten im Zusammenhang mit einem räumlich<br />

distanzierten Kommunikationsvorgang (Fernkommunikation)<br />

zum Gegenstand. Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich dabei<br />

zum einen auf den Inhalt <strong>der</strong> Kommunikation 30 . Erfasst werden<br />

zum an<strong>der</strong>en auch Informationen über den Ort <strong>und</strong> die Zeit sowie<br />

die Art <strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> Kommunikation 31 (nähere Umstände <strong>der</strong><br />

Kommunikation). Geschützt werden insbeson<strong>der</strong>e Daten über die<br />

an <strong>der</strong> Kommunikation beteiligten Personen 32 , über die Dauer <strong>und</strong><br />

Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 <strong>und</strong><br />

348/99, NJW 2003, 1787, 1788.<br />

29 Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, NJW 2006, 976, 979 f.<br />

30 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 9; MKS/Gusy, Artikel 10 Rdnr. 58.<br />

31 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 9.<br />

32 Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 <strong>und</strong><br />

348/99, NJW 2003, 1787, 1788.

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