Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abschnitt B <strong>Gutachten</strong> zur Vorratsdatenspeicherung<br />
3.1.4.2. Bestimmtheit <strong>der</strong> Ermächtigungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Die Ermächtigung für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis<br />
muss ausreichend bestimmt sein 53 . Notwendig ist ein Gesetz, das<br />
den Freiheitseingriff „ausdrücklich offen legt“ 54 . Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Beschränkungen müssen sich für den Einzelnen<br />
erkennbar aus dem Gesetz ergeben 55 ; <strong>der</strong> Verwendungszweck<br />
muss „bereichsspezifisch <strong>und</strong> präzise bestimmt werden“ 56 ,<br />
so dass <strong>der</strong> Betroffene die Rechtslage erkennen <strong>und</strong> sein Verhalten<br />
darauf ausrichten kann 57 . Auf einfachgesetzlicher Ebene ist<br />
zudem § 88 Abs. 3 S. 3 TKG zu beachten. Danach ist eine Verwendung<br />
von Kenntnissen über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis<br />
unterliegen, für an<strong>der</strong>e Zwecke als die sichere Erbringung<br />
des Telekommunikationsdienstes, insbeson<strong>der</strong>e die Weitergabe<br />
an an<strong>der</strong>e, nur zulässig, soweit das TKG selbst o<strong>der</strong> eine<br />
an<strong>der</strong>e gesetzliche Vorschrift dies vorsieht <strong>und</strong> sich dabei ausdrücklich<br />
auf Telekommunikationsvorgänge bezieht.<br />
Bedenken im Hinblick auf § 88 Abs. 3 S. 3 TKG ergeben sich<br />
vorliegend nicht. An einer ausreichenden Bestimmtheit <strong>der</strong> geplanten<br />
Regelungen fehlt es jedoch 58 . Nach dem Volkszählungsurteil<br />
des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts 59 setzt ein Zwang zur Angabe<br />
personenbezogener Daten voraus, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber den Verwendungszweck<br />
bereichsspezifisch <strong>und</strong> präzise bestimmt <strong>und</strong><br />
dass die Angaben für diesen Zweck geeignet <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />
53 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 17.<br />
54 Beschluss des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88,<br />
NJW 1992, 1875, 1877.<br />
55 Jarass/Pieroth, Artikel 10 Rdnr. 17; AK/Bizer, Artikel 10 Rdnr. 79.<br />
56 Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94,<br />
2420/95 <strong>und</strong> 2437/95, NJW 2000, 55, 65.<br />
57 Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04, NJW<br />
2005, 2603, 2607.<br />
58 Vgl. etwa Gemeinsame Stellungnahme von ARD u.a. (Fn. 6), S. 30; Stellungnahme<br />
des Verbandes <strong>der</strong> Anbieter von Telekommunikations- <strong>und</strong><br />
Mehrwertdiensten (VATM) e.V. vom 19.01.2007, S. 1f., 12 (die Stellungnahme<br />
ist abrufbar unter http://www.vatm.de/content/stellungnahmen/<br />
inhalt/19-01-2007.pdf).<br />
59 Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 15.12.1983 - 1 BvR 209, 269,<br />
362, 420, 440, 484/83, NJW 1984, 419.<br />
30