Gutachten: Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der - GWG
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Abschnitt B <strong>Gutachten</strong> zur Vorratsdatenspeicherung<br />
44<br />
texts einer Kommunikation o<strong>der</strong> im Hinblick auf die<br />
beeinträchtigenden Folgen <strong>der</strong> Verwendung erlangter<br />
Kenntnisse in neuen Verwendungszusammenhängen<br />
einschlägig sind“.<br />
3.3.2. Schutzbereich<br />
Das Schutzgut <strong>der</strong> Pressefreiheit wird durch den Pressebegriff<br />
bestimmt 123 . Gr<strong>und</strong>rechtsberechtigt sind alle „im Pressewesen<br />
tätigen Personen <strong>und</strong> Unternehmen“ 124 . Dies sind vor allem Verleger,<br />
Herausgeber, Redakteure <strong>und</strong> Journalisten. Erfasst wird<br />
aber etwa auch <strong>der</strong> Sachbearbeiter in <strong>der</strong> Anzeigenabteilung o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Buchhalter eines Presseunternehmens 125 .<br />
Der Schutzbereich <strong>der</strong> Pressefreiheit<br />
„reicht von <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> Information bis zur<br />
Verbreitung <strong>der</strong> Nachrichten <strong>und</strong> Meinungen“ 126 .<br />
Nach dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht 127 erfasst die Gewährleistung<br />
<strong>der</strong> Pressefreiheit auch den sog. Informantenschutz:<br />
„Die Gewährleistungsbereiche <strong>der</strong> Presse- <strong>und</strong><br />
R<strong>und</strong>funkfreiheit schließen diejenigen Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Hilfstätigkeiten mit ein, ohne welche die<br />
Medien ihre Funktion nicht in angemessener Weise<br />
erfüllen können. Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung<br />
<strong>der</strong> Informationsquellen <strong>und</strong> das Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Presse beziehungsweise<br />
123<br />
Vgl. hierzu Ipsen, Rdnr. 411 ff.<br />
124<br />
Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 05.08.1966 - 1 BvR 586/62,<br />
610/63 <strong>und</strong> 512/64, NJW 1966, 1603, 1604.<br />
125<br />
Vgl. Pieroth/Schlink, Rdnr. 570 (mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen).<br />
126<br />
Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts vom 05.08.1966 - 1 BvR 586/62,<br />
610/63 <strong>und</strong> 512/64, NJW 1966, 1603, 1604.<br />
127<br />
Urteil vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 <strong>und</strong> 348/99, NJW 2003, 1787, 1793.<br />
Dies hat das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht jüngst noch einmal in <strong>der</strong> Cicero-<br />
Entscheidung bestätigt (Urteil vom 27.02.2007 - 1 BvR 538/06 <strong>und</strong> 1 BvR<br />
2045/06).