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Verkehrswirkungen von Logistikansiedlungen - Abschätzung und ...

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1 Einleitung 21<br />

Logistikbetriebe eine wichtige Rolle spielt, jedoch ist damit nicht automatisch<br />

gewährleistet, dass sich eine Optimierung aus Sicht der Raum- <strong>und</strong> Verkehrsplanung<br />

einstellt. Der Standortwettbewerb innerhalb einer Region führt eher zu<br />

einer Beschleunigung <strong>von</strong> Flächenverbrauch <strong>und</strong> Suburbanisierung (Hesse <strong>und</strong><br />

Rodrigue 2004). Die zerstreute Ansiedlung verschiedenster Logistikdienstleister<br />

erschwert darüber hinaus die Bündelung <strong>von</strong> Transporten bzw. die intermodale<br />

Verlagerung <strong>von</strong> Verkehren. Da gerade Distributionslogistik auf Ballungsräume<br />

ausgerichtet ist, liegt die Vermutung nahe, dass Standorte im Umland auf der<br />

„grünen Wiese“ tendenziell verkehrsintensiver sind als Standorte, die nah bei<br />

den Zentren liegen, insbesondere wenn sowohl Güter- als auch Beschäftigtenverkehre<br />

betrachtet werden. Zudem ist zu vermuten, dass Standorte mit bi- oder<br />

trimodaler Verkehrsanbindung tendenziell weniger Lkw-Verkehre generieren als<br />

unimodale Standorte, die nur über die Straße erschlossen sind. Daher wäre eine<br />

aktive Rolle der Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung hinsichtlich eines koordinierten<br />

Flächenangebots gefordert, das sowohl auf eine Minimierung des Verkehrsaufwandes<br />

als auch auf eine Maximierung der Umfeldverträglichkeit abzielt. Von<br />

der Planungspraxis wird eine solche Rolle jedoch bisher nicht wahrgenommen:<br />

„Während der ökonomische Stellenwert der Logistik derzeit stark überhöht wird,<br />

darf die Auseinandersetzung mit ihrer städtischen Bedeutung als deutlich unterentwickelt<br />

gelten.“ (Hesse 2006b:34).<br />

Es zeigt sich insgesamt, dass Verkehrserzeugung <strong>und</strong> Verkehrsfolgen (z. B. Infrastrukturkosten,<br />

externe Kosten) bei der Logistikflächenentwicklung bisher<br />

kaum berücksichtigt werden. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens<br />

4 , das für andere Vorhaben mit erheblichen Raumwirkungen (z. B. Güterverkehrszentren,<br />

Factory-Outlet-Center, Flughafenausbauten) Standard ist, ist für<br />

Logistikparks nicht erforderlich. Erst im Rahmen der Bauleitplanung sowie bei<br />

der Entscheidung über Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

muss die Umweltverträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen geprüft werden.<br />

Verkehr spielt dabei insofern eine wichtige Rolle, als dass diverse Umweltwirkungen<br />

mit der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen zusammenhängen.<br />

Sowohl auf der Ebene strategischer Flächenpolitik, als auch in Hinblick auf die<br />

Akzeptanz der Anwohner für Logistikgebiete <strong>und</strong> im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ist deshalb eine vertiefte Kenntnis über den Flächennachfrager<br />

Logistik <strong>und</strong> insbesondere dessen Verkehrsanforderungen notwendig. Erst<br />

4 vgl. Raumordungsgesetz (ROG) <strong>und</strong> Raumordungsverordnung (RoV)

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