Wehrbereichskommando III Mit
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Feldjäger nehmen als Truppengattung in der Streitkräftebasis die militärpolizeilichen Aufgaben für die gesamte Bundeswehr<br />
wahr. <strong>Mit</strong> seinen rund 500 Soldatinnen und Soldaten ist das Feldjägerbataillon 350 sowohl für das Bundesland Berlin - u.a.<br />
mit dem zweiten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) - als auch für den östlichen Teil Brandenburgs<br />
militärpolizeilich verantwortlich. Im Rahmen dieser Aufgaben entstehen immer wieder Kontakte zu den Berlinern, welche sich<br />
unter anderem in der seit nunmehr über sechs Jahren bestehenden, aktiven Patenschaft mit dem Berliner Bezirk <strong>Mit</strong>te äußern.<br />
Vorführung Ausbildungsstand der Rauschgiftspürhunde.<br />
Die Feldjäger können auf eine lange Geschichte in Berlin zurückblicken. Bereits<br />
der preußische König Friedrich der Große befahl im Jahre 1740 mit „Allerhöchster<br />
Kabinetts-Ordre“ die sofortige Aufstellung des „Feldjäger-Korps<br />
zu Pferde“, um mit besonders ausgewähltem und in hohem Maße vertrauenswürdigem<br />
Personal wichtige Führungs- und Kurieraufgaben wahrnehmen<br />
zu können. „Wenn man einem Feldjäger einen Befehl gab, war man sicher“<br />
(Friedrich der Große). Feldjäger sind in ihrem Aufgabenbereich Vorgesetzte<br />
gegenüber allen Soldaten der Bundeswehr und wissen sich diesem Anspruch<br />
hoher Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein auf demokratischer<br />
und rechtsstaatlicher Grundlage verpflichtet.<br />
Das Feldjägerwesen umfasst eine Vielzahl an verschiedenen Aufgaben,<br />
welche sich in sechs Kategorien zusammenfassen lassen:<br />
1. Der Militärische Ordnungsdienst ist gekennzeichnet durch Unterstützungsleistungen<br />
für militärische Vorgesetzte bei deren Dienstaufsicht. In diesem<br />
Sinne wirken Feldjäger beispielsweise durch Streifentätigkeit bei dem Überwachen<br />
und notfalls Wiederherstellen der militärischen Ordnung mit. Die<br />
Feldjäger sind somit „der verlängerte Arm des Disziplinarvorgesetzten“; speziell<br />
außerhalb der regulären Dienstzeiten.<br />
2. Im Militärischen Verkehrsdienst sorgen Feldjäger für die Bewegungsfreiheit der Streitkräfte. So begleiten sie bei Bedarf<br />
Fahrzeugkolonnen der Bundeswehr, warnen dabei den zivilen Verkehr und sorgen rechtzeitig für einen möglichst störungsfreien<br />
Marsch der Truppe. Sie kontrollieren aber auch Bundeswehrfahrzeuge im Straßenverkehr auf die Einhaltung der verkehrsrechtlichen<br />
Vorschriften.<br />
3. Sicherheitsaufgaben dienen der Abwehr von Straftaten gegen die Bundeswehr und der Beseitigung rechtswidriger Störungen<br />
von dienstlichen Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem Personenschutzaufgaben als auch der Schutz von Veranstaltungen der<br />
Bundeswehr in der Öffentlichkeit.<br />
4. Erhebungen und Ermittlungen sind analog zur Polizeiarbeit auch in der Bundeswehr notwendig. Die Aufklärung von Dienstvergehen<br />
deckt hierbei einen großen Bereich der Erhebungen und Ermittlungen ab, bei welchen Feldjäger die zuständigen Vorgesetzten<br />
mit Spurensicherung, Vernehmungen (nur Offiziere) und, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, auch bei<br />
Durchsuchungen (z.B. mit Rauschgiftspürhunden) umfassend unterstützen können. Dabei bleibt der Disziplinarvorgesetzte der<br />
„Herr des Verfahrens“; die Feldjäger arbeiten in diesem Bereich auf Anforderung.<br />
5. Der Raum- und Objektschutz der Feldjägertruppe dient dem Schutz von besonders sicherheitsgefährdeten Objekten der<br />
Bundeswehr innerhalb und vor allem auch außerhalb militärischer Liegenschaften. In Auslandseinsätzen erweitert sich dieser<br />
Auftrag unter anderem durch Patrouillentätigkeiten und den Betrieb von Checkpoints.<br />
6. Der aufgabenübergreifende Feldjägereinsatz steht für alle Aufgabenfelder, welche nicht eindeutig einer der oben beschriebenen<br />
Kategorien zugeordnet werden können.