Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark
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Reduzierung der Arbeitszeit<br />
Wesentliche voraussetzung für ein <strong>Altersteilzeit</strong>modell bildet die Reduktion<br />
der aktuellen Arbeitszeit. <strong>Altersteilzeit</strong>geld gebührt, wenn im rahmen<br />
einer vertraglichen vereinbarung die Normalarbeitszeit, die im Jahr<br />
vor der <strong>Altersteilzeit</strong>gestaltung der gesetzlichen oder kollektivvertraglich<br />
geregelten normalarbeitszeit entsprochen oder mindestens 60 % davon<br />
betragen hat, nunmehr um 40 % bis 60 % verringert wird. eine geförderte<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> ist somit nicht möglich, wenn eine vorhergehende teilzeitarbeit<br />
weniger als 60 % der jeweiligen normalarbeitszeit umfasst hat.<br />
bei aktueller »Ausgangsarbeitszeit« von 40 Wochenst<strong>und</strong>en (=gesetzliche<br />
normalarbeitszeit) können somit als Mindestausmaß 16 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
(40 % von 40 std.) <strong>und</strong> als Höchstausmaß 24 Wochenst<strong>und</strong>en (60 % von<br />
40 std.) vereinbart werden. dazwischen ist jede Abstufung zulässig, wobei<br />
in der Praxis meist eine reduktion um 50 % bevorzugt wird.<br />
beträgt die »Ausgangsarbeitszeit« 38,5 st<strong>und</strong>en pro Woche (= normalarbeitszeit<br />
etlicher kollektivverträge, wie für Handel oder Metallgewerbe,<br />
etc.) so umfasst der rahmen den bereich zwischen 15,4 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
(40 % von 38,5 std.) <strong>und</strong> 23,1 Wochenst<strong>und</strong>en (60 % von 38,5 std.).<br />
bei Arbeitgeberwechsel <strong>und</strong> einer <strong>Altersteilzeit</strong> beim neuen Arbeitgeber<br />
ist es erforderlich, dass das neue Arbeitsverhältnis vor einer <strong>Altersteilzeit</strong>vereinbarung<br />
mindestens 3 Monate aufrecht ist.<br />
Vorherige Teilzeitbeschäftigung<br />
seit september 2009 können auch jene Arbeitnehmer in die <strong>Altersteilzeit</strong><br />
einbezogen werden, deren vorherige Arbeitszeit gegenüber der normalarbeitszeit<br />
deutlich reduziert war. damit hat der österreichische gesetzgeber<br />
europarechtliche vorgaben, die eine diskriminierung von teilzeitbeschäftigten<br />
verbieten, annähernd erfüllt.<br />
nunmehr können auch teilzeitarbeitskräfte mit mindestens 60 %iger<br />
beschäftigung die vorteile einer <strong>Altersteilzeit</strong>regelung in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
AK infoservice