20.09.2012 Aufrufe

Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark

Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark

Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

32<br />

10) Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unberechtigt fristlos entlässt<br />

oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch berechtigten<br />

vorzeitigen Austritt beendet, ist durch diese regelung sichergestellt,<br />

dass der Arbeitnehmer die kündigungsentschädigung (= entgelt für<br />

die normale kündigungsfrist, die der Arbeitgeber sonst regulär einzuhalten<br />

hätte) auf basis der Arbeitsverpflichtung vor der Herabsetzung<br />

der Arbeitszeit erhält.<br />

11) damit wird garantiert, dass die Herabsetzung der wöchentlichen normalarbeitszeit<br />

<strong>und</strong> die Fortzahlung des gebührenden entgelts auch<br />

dann aufrecht bleiben, wenn der Arbeitgeber das <strong>Altersteilzeit</strong>geld<br />

vom AMs nicht erhält oder dieser Anspruch später gekürzt wird oder<br />

ganz wegfällt.<br />

gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer das recht eingeräumt, wieder<br />

eine beschäftigung auf basis der normalarbeitszeit vor der vereinbarten<br />

Herabsetzung der Arbeitszeit zu verlangen, wenn sich die<br />

einschlägigen gesetzlichen bestimmungen wesentlich ändern oder<br />

wichtige persönliche gründe auf seite des Arbeitnehmers für eine<br />

rückkehr zur vollzeitbeschäftigung sprechen.<br />

AK infoservice

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!