Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark
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Mit der Pensionsreform 2003 wurde auch eine schrittweise Anhebung<br />
des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension eingeführt. Für die sich<br />
bereits in <strong>Altersteilzeit</strong> befindlichen Arbeitnehmer entstand dadurch das<br />
Problem, dass sich durch die Anhebung des Pensionsantrittsalters eine<br />
lücke zwischen dem vereinbartem <strong>Altersteilzeit</strong>ende <strong>und</strong> dem gesetzlich<br />
hinausgeschobenen Pensionsbeginn ergibt. daher wurde eine Wahlmöglichkeit<br />
in der Form geschaffen, entweder eine Verlängerung der <strong>Altersteilzeit</strong><br />
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren oder „Übergangsgeld“ zu<br />
beziehen. betroffene Arbeitnehmer haben bis zum Pensionsantritt Anspruch<br />
auf Übergangsgeld (= Arbeitslosengeld plus 25 %) vom AMs,<br />
wenn es zu keiner verlängerung des Arbeitsverhältnisses kommt <strong>und</strong> sie<br />
arbeitslos sind.<br />
AK infoservice