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Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark

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Mit der Pensionsreform 2003 wurde auch eine schrittweise Anhebung<br />

des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension eingeführt. Für die sich<br />

bereits in <strong>Altersteilzeit</strong> befindlichen Arbeitnehmer entstand dadurch das<br />

Problem, dass sich durch die Anhebung des Pensionsantrittsalters eine<br />

lücke zwischen dem vereinbartem <strong>Altersteilzeit</strong>ende <strong>und</strong> dem gesetzlich<br />

hinausgeschobenen Pensionsbeginn ergibt. daher wurde eine Wahlmöglichkeit<br />

in der Form geschaffen, entweder eine Verlängerung der <strong>Altersteilzeit</strong><br />

mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren oder „Übergangsgeld“ zu<br />

beziehen. betroffene Arbeitnehmer haben bis zum Pensionsantritt Anspruch<br />

auf Übergangsgeld (= Arbeitslosengeld plus 25 %) vom AMs,<br />

wenn es zu keiner verlängerung des Arbeitsverhältnisses kommt <strong>und</strong> sie<br />

arbeitslos sind.<br />

AK infoservice

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