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Altersteilzeit und Arbeitsvertrag - Arbeiterkammer Steiermark

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Mehrleistung <strong>und</strong> Nebenbeschäftigung<br />

im rahmen von aktuell notwendiger Mehrarbeit darf der Arbeitnehmer<br />

bei dem Arbeitgeber, mit dem die <strong>Altersteilzeit</strong>vereinbarung abgeschlossen<br />

wurde, dazu verdienen, dies jedoch nur bis zur sozialrechtlichen geringfügigkeitsgrenze<br />

(2011: € 374,02), da sonst die Förderung des AMs<br />

eingestellt wird.<br />

Für tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern gilt diese grenze nicht, sodass<br />

in einem parallelen Arbeitsverhältnis unbeschränkt einkommen<br />

dazu erworben werden kann. dies ist insbesondere in der Freizeitphase<br />

von blockmodellen eine interessante Alternative, sofern sich eine solche<br />

Möglichkeit anbietet <strong>und</strong> keine arbeitsrechtlichen bestimmungen (z.b.<br />

ein konkurrenzverbot) verletzt werden.<br />

Sonderzahlungen<br />

sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, urlaubszuschuss oder ähnliche,<br />

regelmäßige zuwendungen) sind auf basis des reduzierten entgelts zu<br />

berechnen, sofern kollektivvertrag, betriebsvereinbarung oder <strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

nichts anderes vorsehen. Für das kalenderjahr, in welchem die <strong>Altersteilzeit</strong><br />

beginnt, sollte aber vereinbart werden, dass sonderzahlungen<br />

unter anteiliger berücksichtigung der voll gearbeiteten Monate vor der<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> <strong>und</strong> nicht nur auf basis der reduzierten Arbeitszeit, sondern<br />

nach einem Gesamtdurchschnitt, abgerechnet werden.<br />

Jubiläumsgeld<br />

gibt es eine Anspruchsgr<strong>und</strong>lage für die Ausbezahlung von Jubiläumsgeld,<br />

so scheint es angemessen, bei der berechnung anlässlich der Fälligkeit<br />

während der <strong>Altersteilzeit</strong> ebenfalls von einem durchschnittswert<br />

auszugehen, welcher den zeitraum der vollen Arbeits- <strong>und</strong> entgeltleistung<br />

vor der <strong>Altersteilzeit</strong> anteilig berücksichtigt.<br />

AK infoservice

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