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Brandschutzhandbuch - Heidelberg

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8. Brandmeldeanlage<br />

Ein Übersichtsplan muss Angaben über<br />

Standort der BMZ, Weg zur Auslösestelle<br />

(grüne Pfeile), überwachter Meldebereiche<br />

(rot umrandet), den Feuerwehrzugang,<br />

Positionierung der Einzelmelder mit Nummerierung<br />

(rot), Geschoss und Grundrissplan<br />

des überwachten Meldebereiches<br />

enthalten<br />

› Auf den Übersichtsplänen für die Melder<br />

der BMA sind dargestellt, an welcher<br />

Stelle die automatischen Melder (nicht<br />

nur Rauchmelder, sondern auch Wärmemelder,<br />

Rauchansaugsysteme usw.)<br />

und nichtautomatischen Melder (nicht<br />

nur Druckknopfmelder) angebracht sind.<br />

Neben den einzelnen Meldern müssen<br />

immer die Gruppen- und die Meldernummern<br />

stehen.<br />

› Der Übersichtsplan enthält in jedem Fall<br />

einen Nordpfeil als Richtungsbezug und<br />

wird der Lage des Geschossplanes angepasst.<br />

› Mindestgröße: DIN A4 Querformat, mit<br />

Kartenreiter. Änderungen des Formats<br />

müssen mit der Abteilung Sicherheit &<br />

Ordnung und der Feuerwehr <strong>Heidelberg</strong><br />

abgestimmt werden<br />

› Melde- und Löschbereiche müssen mit<br />

lichtechten Farben unterlegt sein.<br />

› Zur Freigabe des Übersichtsplanes benötigt<br />

es die Abstimmung mit der Klinik Technik<br />

GmbH.<br />

Die Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Meldeanlage,<br />

die Ereignisse von verschiedenen<br />

Brandmeldern empfängt, auswertet und<br />

dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen<br />

erfolgt die Alarmierung der Berufsfeuerwehr<br />

<strong>Heidelberg</strong> sowie der ZLT und des Sicherheitspersonals.<br />

› Brandmelder sind laut Brandschutzvorgaben<br />

der Baugenehmigung der obersten<br />

Bauaufsicht (Wirtschaftsministerium) flächendeckend<br />

zu installieren.<br />

› Der Einsatz einer BMA mit den Maßnahmen<br />

zum vorbeugenden & abwehrenden<br />

Brandschutz ist Bestandteil des<br />

Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude.<br />

Diese Maßnahmen stellen gemeinsam<br />

die Brandschutzwirkung für Personen &<br />

Sachen im Gebäude sicher. Die Planung<br />

und Erstellung muss nach DIN VDE 0833,<br />

DÌN 14675 & DIN EN 54, in der jeweiligen<br />

aktuellsten Fassung mit der Berufsfeuerwehr<br />

<strong>Heidelberg</strong> Abteilung vorbeugender<br />

Brandschutz abgesprochen werden. Die<br />

Erstellung darf nur durch zertifiziertes Personal<br />

erfolgen. Die Aufschaltbedingungen<br />

der Berufsfeuerwehr <strong>Heidelberg</strong> sind zu<br />

beachten.<br />

› Die Anlagentechnik ist in einem separaten<br />

Raum unterzubringen und baulich in F 90<br />

& T 30 zu trennen.<br />

Mindestanforderungen & Alarmorganisation<br />

sind mit der Stabstelle für Brand- & Katastrophenschutz<br />

des Klinikums sowie der Berufsfeuerwehr<br />

<strong>Heidelberg</strong> abzusprechen.<br />

Brandmelde-Anlage<br />

Bei Gebäuden, die im Alarmfall komplett evakuiert werden muss unter jedem akustischen Alarmsignal dieses Schild angebracht sein:<br />

Dieses Signal bedeutet<br />

Feueralarm<br />

Das Haus ist unverzüglich zu verlassen<br />

Keine Aufzüge benutzen!<br />

Bei Gebäuden, die nur bereichsweise evakuiert werden muss dieses Schild angebracht werden:<br />

Dieses Signal bedeutet<br />

Feueralarm<br />

Anweisungen des Personals beachten!<br />

Keine Aufzüge benutzen!<br />

Erstellt am 20.03.2009 Abteilung Sicherheit und Ordnung Geprüft: ZUV Freigegeben: Feuerwehr HD Revisionsstand: 1<br />

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